Thomas Bellut
epd-bild / Gustavo Alabiso
Die Wahl von Thomas Bellut für eine zweite Amtszeit als ZDF-Intendant muss nicht wiederholt werden.
18.08.2017

Das Verwaltungsgericht Mainz wies am Freitag die Klage des Stuttgarter Journalisten Varujan Hanamirian ab, dessen Bewerbung vom Fernsehrat nicht berücksichtigt worden war (AZ: 4 K 797/16.MZ). Er hatte bemängelt, die Fernsehratsmitglieder hätten ihm die Möglichkeit einräumen müssen, bei der Sitzung im September 2015 für sich und seine Kandidatur zu werben. Bellut war damals als einziger zur Wahl zugelassener Kandidat mit den Stimmen von 64 der 70 anwesenden Gremienmitglieder wiedergewählt worden.

Lindner hat Bewerbung unterstützt

Der Anwalt des Klägers, Reinhard Löffler, hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, die Bewerbung seines Mandaten sei von dem FDP-Politiker und Fernsehratsmitglied Christian Lindner unterstützt worden. Nach den Regularien des Senders hätte der Wahlvorschlag damit bei der entscheidenden Sitzung erörtert werden müssen. Das Büro von FDP-Chef Lindner dementierte am Freitag auf Nachfrage die Aussage des Anwalts. "Herr Lindner hat die Bewerbung nicht unterstützt, und er hätte sie auch nicht unterstützt, weil er den Bewerber nicht für geeignet hält", sagte sein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Der Anwalt bezeichnete die Umstände von Belluts Wiederwahl zudem als fragwürdig, weil der Wahltermin zwei Jahre vor Ende der ersten Amtszeit angesetzt wurde. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Zusammensetzung des Gremiums für verfassungswidrig erklärt und eine größere Staatsferne angemahnt hatte, habe der Fernsehrat in seiner alten Zusammensetzung noch vollendete Tatsachen schaffen wollen, sagte Löffler.

Kaum Erfolgschancen

Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte die Gerichtspräsidentin Bettina Freimund-Holler der Klage kaum Erfolgschancen eingeräumt. Belluts Herausforderer hätte ein Eilverfahren anstrengen müssen, statt knapp ein Jahr nach der Wahl eine Klage einzureichen, sagte sie. Zudem sei zweifelhaft, ob das Wahlergebnis durch die Nichtzulassung des Klägers tatsächlich beeinflusst wurde. Am Tag der Sitzung sei seine Eigenbewerbung noch an alle Gremienmitglieder ausgeteilt worden, aber niemand habe den Kläger zur Wahl vorgeschlagen, sagte die Richterin.

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