Frauke Petry (AfD)
epd-bild/Stefan Arend
Der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags hat einstimmig die Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin empfohlen. Das teilte der sächsische Landtag mit. Damit könnte die AfD-Bundes- und sächsische Landesvorsitzende möglicherweise wegen mutmaßlichen Meineids vor Gericht gestellt werden.
17.08.2017

Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte die Aufhebung beantragt, nachdem der Linken-Abgeordnete Andre Schollbach Strafanzeige erstattet hatte.

Petry wird vorgeworfen, im November 2015 im sächsischen Landtag vor dem Wahlprüfungsausschuss zum Thema Parteiendarlehen unter Eid gelogen zu haben. Petry hatte vor dem Wahlprüfungsausschuss ausgesagt, sie selbst habe keinen Darlehensvertrag zur Finanzierung des AfD-Landtagswahlkampfes 2014 unterschrieben.

"Bisher nicht möglich"

Sollte innerhalb der nächsten sieben Tagen kein Abgeordneter der Beschlussempfehlung schriftlich widersprechen, so gelte die Entscheidung des Ausschusses als Beschluss des Plenums, teilte der Landtag mit. Es bedürfe dann keiner weiteren Behandlung im Plenum. Sollte ein Abgeordneter allerdings während der Frist widersprechen, so werde die Beschlussempfehlung auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung am 30. August gesetzt und dort zur Abstimmung gebracht.

Bei Meineid droht eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr. In minder schweren Fällen sieht das Gesetz eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Dem Sender MDR Sachsen sagte Petry, die sich im Landtagsausschuss nicht persönlich zu dem Antrag geäußert hatte: "Sollte es in der Folge tatsächlich zu einem Verfahren kommen, kann ich in diesem zu den im Raum stehenden Vorwürfen öffentlich Stellung nehmen. Das war bisher nicht möglich." Die AfD stimmte der Immunitätsaufhebung zu. Nach der Aberkennung der Immunität kommt es nicht sofort zum Prozess. Das Amtsgericht Dresden muss zunächst über die Zulässigkeit der Anklage befinden.

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