Mutter und Kind der indigenen Ethnie Guarani-Kaiowa mit Trauer-Gesichtsbemalung in Caarapo, Mato Grosso do Sul, Brasilien (Archivbild)
epd-bild / Werner Rudhart
Das Oberste Gericht erklärte am Mittwoch (Ortszeit) die Einrichtung von mehreren Schutzgebieten der Ureinwohner im Nordwesten des Landes für rechtens.
17.08.2017

Der Bundesstaat Mato Grosso hatte den Bund deswegen auf die Zahlung von Entschädigung für enteignete Ländereien verklagt. In ihrem Grundsatzurteil wiesen die Richter diese Forderung zurück und verurteilten den Bundesstaat zur Begleichung der Gerichtskosten, wie die Zeitung "O Globo" in ihrer Internetausgabe berichtete.

In dem Verfahren ging es um ein Teilgebiet des Nationalparks Xingu und die Reservate Nambikwára e Parecis. Die Richter betonten, die fraglichen Gebiete würden schon seit Hunderten Jahren von Ureinwohnern bewohnt. Deswegen gehöre das Land nicht dem Bundesstaat, sondern den Ureinwohnern. Angehörige mehreren Ethnien, die seit dem Vortag vor dem Gerichtsgebäude eine Mahnwache abhielten, feierten der Richterspruch.

Gewaltsame Verbreitung

Wichtig für die Indianer ist, dass die Richter keinen engen Zeitrahmen für die Anerkennung von Landrechten festlegten. Im Gegensatz dazu argumentieren viele Großgrundbesitzer, dass das Recht auf Landbesitz nur gelte, sofern die Ureinwohner zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verfassung vom Jahr 1988 dort lebten. Die Anwälte der Indigenen machen hingegen geltend, dass dadurch frühere, oft gewaltsame Vertreibungen legalisiert würden.

Seit Jahren nehmen die Auseinandersetzungen zwischen Indigenen und Großgrundbesitzern sowie Bergbauunternehmen in Brasilien zu. Die Ausweitung von Sojaplantagen und Viehweiden heizt zudem die Abholzung im Amazonasgebiet an. Nach Angaben der katholischen Landpastorale CPT kam es allein im Jahr 2016 zu über 1.000 Landkonflikten, die zu 61 gewaltsamen Todesfällen führten. Präsident Michel Temer wird vorgeworfen, mit Dekreten und Finanzgeschenken zu Gunsten der einflussreichen parteiübergreifenden Agrarfraktion im Kongress die Landrechte der Ureinwohner zu verletzen.

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