Der unterlegene kenianische Präsidentschaftskandidat Raila Odinga erkennt das offizielle Ergebnis der Wahl nicht an und bezeichnet es als gefälscht. Mit einer Klage will er internationale Aufmerksamkeit erreichen.
16.08.2017

Der unterlegene kenianische Präsidentschaftskandidat Raila Odinga will nun doch vor Gericht gegen das Wahlergebnis klagen. Odinga, der für ein Oppositionsbündnis kandidiert hatte, erkennt das offizielle Ergebnis nicht an und bezeichnet es als gefälscht. Vor der Presse erklärte er am Mittwoch, die Opposition wolle mit ihrer Klage erreichen, "dass die Welt nachvollziehen kann, wie ein computergeneriertes Wahlergebnis produziert wurde".

Zunächst kein Rechtsweg geplant

Nach der Verkündung des offiziellen Wahlergebnisses am Freitag hatte die Opposition zunächst erklärt, sie werde mit ihren Beschwerden nicht vor Gericht gehen, weil die Justiz parteiisch sei. Nach Angaben der Wahlkommission hat der amtierende Präsident Uhuru Kenyatta die Wahl vom 8. August mit 54,3 Prozent gewonnen. Odinga konnte demnach nur 44 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen.

Nach den Demonstrationen und Ausschreitungen vom Wochenende, bei denen nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen mindestens 24 Menschen starben, hat sich die Lage mittlerweile normalisiert. Die kenianische Polizei gibt die Zahl von sechs Toten an. Der UN-Menschenhochkommissar nannte die Berichte über den Einsatz scharfer Munition gegen Demonstranten besorgniserregend.

Schließung von Menschenrechtsorganisationen gestoppt

Unterdessen hat Innenminister Fred Matiangi die geplante Schließung von zwei Menschenrechtsorganisationen am Mittwoch gestoppt. Matiangi habe die Behörde für nichtstaatliche Organisationen angewiesen, das entsprechende Verfahren auszusetzen, berichtete das kenianische Online-Portal Capital FM am Mittwoch. Am Dienstag hatte sich der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Seid Ra'ad al-Hussein, zutiefst beunruhigt über das geplante Verbot geäußert. Die beiden Organisationen hatten sich kritisch zur Präsidentenwahl am 8. August geäußert.

Das Verbot sollte das Afrikanische Zentrum für Transparente Regierungsführung (AfriCOG) treffen, dessen Mitglieder auch wegen angeblicher Steuervergehen auch inhaftiert werden sollten. Der Kenianischen Menschenrechtskommission (KHRC) sollte aus ähnlichen Gründen die Zulassung entzogen werden. Beide Organisationen wiesen die Vorwürfe zurück. Der AfriCOG-Anwalt sagte am Mittwoch, Beamte hätten eine widerrechtliche Durchsuchung der Büros versucht, die gestoppt worden sei.

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