Alleinerziehende Mutter
epd-bild/Maike Gloeckner
Die Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende können von den Jugendämtern jetzt zeitnah umgesetzt werden. Familienministerin Katarina Barley (SPD) bat die Betroffenen indessen um Geduld.
15.08.2017

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier habe das Gesetz zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende am Montag unterschrieben, teilte das Bundesfamilienministerium am Dienstag in Berlin mit. "Nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in den kommenden Tagen greifen die Verbesserungen", hieß es. Allerdings benötigten die Behörden noch etwas Zeit, um alle Anträge zu bearbeiten. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hatte zuvor die anhaltenden Verzögerungen kritisiert.

Viele Anträge bei Jugendämtern

"Ich freue mich, dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt endlich abgeschlossen ist", sagte Familienministerin Katarina Barley (SPD). Die Jugendämter müssten jetzt viele Anträge bearbeiten. "Am Ende zählt: Alle Alleinerziehenden erhalten die Unterstützung, die ihnen zusteht", sagte die Ministerin.

Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Wenn notwendig, kann der Unterhaltsvorschuss künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden.

Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. "Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten", betonte Barley.

Verunsicherung und Wut

Alleinerziehende sollten die Leistung umgehend beim Jugendamt beantragen, riet das Ministerium. Auch eine spätere Antragstellung im September reicht aus, um Ansprüche für die Zeit ab 1. Juli 2017 geltend zu machen. Ein entsprechender Weisungsentwurf liege den Ländern zur Stellungnahme vor.

Der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter hatte zuvor die langsame Umsetzung des Gesetzes kritisiert. "Die Verzögerung führt zu Verunsicherung, Wut und Enttäuschung", sagte die Bundesgeschäftsführerin Miriam Hoheisel dem Evangelischen Pressedienst (epd). Eigentlich sei ein Inkrafttreten ab Januar geplant gewesen: "Betroffene warten also immer noch auf das Geld, das ihnen zusteht."

Auch Hoheisel verwies darauf, dass die Behörden noch Zeit bräuchten, die Anträge zu bewilligen: "Manche Kommunen sind gut aufgestellt, andere haben Wartezeiten beim Bearbeiten bis Ende des Jahres angekündigt. Das ist für Betroffene natürlich mehr als ungünstig", kritisierte die Verbandsvertreterin.

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