Zeitungszustellerin
epd-bild/Thomas Lohnes
Von 2014 bis 2015 sank der Anteil der Beschäftigten mit einem Stundenlohn unter der Niedriglohnschwelle von 10,22 Euro um nur 0,1 Prozentpunkte auf 22,6 Prozent, wie das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen mitteilte.
14.08.2017

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns habe in der Regel nur einen begrenzten Einfluss auf den Niedriglohnsektor, hieß es. Denn der Mindestlohn liege meist deutlich unterhalb der Niedriglohnschwelle.

Einen größeren Einfluss habe die Tarifbindung. So hätten Länder mit hoher Tarifbindung zwischen 84 und 97 Prozent wie Österreich, Schweden, Finnland und die Niederlande im Jahr 2012 einen geringen Niedriglohnanteil gehabt. In Westdeutschland waren im Jahr 2016 nur 51 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb mit Flächentarifvertrag tätig, in Ostdeutschland 36 Prozent. Haus- oder Firmentarifverträge galten für acht Prozent der westdeutschen und elf Prozent der ostdeutschen Beschäftigten.

Mindestlohn wird angehoben

Obwohl der Mindestlohn als Teil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes eingeführt wurde, sei die Tarifbindung nicht gestiegen, erklärten die Forscher. So sei die Bindung an Verbandstarifverträge beispielsweise im Einzelhandel von 2012 bis 2015 von 41 auf 38 Prozent im Westen und von 33 auf 26 Prozent im Osten gesunken.

Auch habe sich die Niedriglohnschwelle von 9,58 Euro pro Stunde 2013 auf 10,22 Euro im Jahr 2015 erhöht, hieß es.

Für die Studie werteten die IAQ-Forscher Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus. Als Niedriglohn gilt laut OECD-Definition ein Gehalt von weniger als zwei Dritteln des mittleren Stundenlohns eines Landes. Der gesetzliche Mindestlohn lag bei seiner Einführung Anfang 2015 bei 8,50 Euro pro Stunde und wurde Anfang 2017 auf 8,84 Euro angehoben.

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