Frankfurt a.M. (epd). Dem 37-jährigen Mann werde vorgeworfen, im März und April 2015 Geschlechtsverkehr mit dem damals 13-jährigen Mädchen gehabt zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag in Frankfurt am Main mit.
Keine Vergewaltigung
Der Mann, der ehrenamtlich in der Kirchenarbeit tätig war, lernte das Mädchen den Angaben zufolge auf einer Konfirmandenparty kennen. Die beiden hatten anschließend mindestens drei Mal einvernehmlichen Geschlechtsverkehr in der damaligen Frankfurter Wohnung des Angeklagten. Von einer Vergewaltigung kann nach den Worten des Vorsitzenden Richters am Landgericht Frankfurt, Jörn Immerschmitt, nicht die Rede sein. Der Mann muss sich aber wegen "schweren sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen" verantworten, sagte Immerschmitt dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Der Prozess soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche fortgesetzt werden.
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