Operation in einem Klinikum (Archivbild)
epd-bild / Werner Krüper
Der Hausarzt habe bei der Nachsorge einen groben Behandlungsfehler begangen, urteilte ein Oberlandesgericht.
10.08.2017

Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Patienten 50.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, dessen rechter Unterarm nach einer falschen Behandlung mit einer Gipsschiene amputiert werden musste. Der verantwortliche Hausarzt aus Herne habe bei der Nachsorge einen groben Behandlungsfehler begangen, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Der Mediziner hätte die Möglichkeit eines sogenannten Kompartmentsyndroms abklären lassen müssen, als beim Patienten kurz nach Anlegen der Schiene typische Beschwerden wie eine deutliche Schwellung mit Hämatom und starke Schmerzen aufgetreten waren. (AZ: 26 U 59/16 OLG Hamm)

Nachdem das Landgericht Bochum im vergangenen Jahr die Klage des Mannes noch abgewiesen hatten, entschieden die Richter in Hamm nun in zweiter Instanz zu seinen Gunsten. Nach dem Gutachten eines medizinischen Sachverständigen habe es der Allgemeinmediziner in dem Fall versäumt, frühzeitig einen Chirurgen hinzuziehen, erklärten die Richter in Hamm.

Anfangs nur eine Prellung

Ein Kompartmentsyndrom, bei dem durch erhöhten Druck in den Muskellogen des Unterarms oder -beins Blutgefäße, Muskeln und Nerven geschädigt werden, sei eine schwerwiegende Erkrankung, die zum Verlust von Gliedmaßen führen könne.

Die Behandlung des Mannes aus Herne liegt bereits fünf Jahre zurück. Nach einem Unfall erlitt er eine Prellung am rechten Unterarm. Der Hausarzt legte ihm eine Gipsschiene vom Ellenbogen bis zur Hand. Eine Woche später klagte der Patient über starke Schmerzen. Sein Arm war geschwollen, ein Bluterguss zu sehen. Der behandelnde Arzt ließ die Gipsschiene erneuern und verordnete ein Schmerzmittel. Nur drei Tage später suchte der Mann die Praxis erneut auf, weil die Schwellung größer geworden war. Er wurde an einen niedergelassenen Chirurgen überwiesen und noch am selben Tage in einer Klinik operiert. Aufgrund eines fortgeschrittenes Kompartmentsyndroms musste der Unterarm amputiert werden.

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Ich habe im Jahr 1949 einen Schulwege-Unfall erlitten und dabei den Oberarm gebrochen. In einem Krankenhaus in OB-Sterkrade hat sich der Vorgang fast genauso abgespielt.
Entschädigung: Keinen Pfennig !

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