Homosexuelles Paar mit Pflegetochter
epd-bild/Heike Lyding
Zwei Tage vor dem Christopher Street Day in Berlin hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz zur "Ehe für alle" unterzeichnet.
21.07.2017

Eine Sprecherin des Bundespräsidialamts sagte am Freitag, Steinmeier habe das Gesetz am Donnerstagabend ausgefertigt. Es tritt drei Monate nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, voraussichtlich zum Oktober.

Gleichgeschlechtliche Paare können damit künftig heiraten und gemeinsam Kinder adoptieren. Bisher ist es ihnen in einer Lebenspartnerschaft nur möglich, nacheinander ein Kind zu adoptieren. Rechtlich ist die Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare der Ehe ansonsten gleichgestellt.

Bayern prüft Verfassungsklage

Der Bundestag hatte die Öffnung der Ehe für Homosexuelle Ende Juni in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen. Die Abstimmung war von der SPD gemeinsam mit der Opposition durchgesetzt worden. Auch Parlamentarier aus den Reihen der Union stimmten für das Gesetz. Konservative Unionspolitiker und die bayerische Staatsregierung, die die "Ehe für alle" ablehnen, lassen prüfen, ob für das Gesetz eine Grundgesetzänderung notwendig gewesen wäre und behalten sich eine Verfassungsklage vor.

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