Nach den Übergriffen wird mehr Schutz vor sexuellen Übergriffen gefordert
epd-bild/Joern Neumann
Die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einberufene Reformkommission zur Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts empfiehlt, einige Verschärfungen nach der Kölner Silvesternacht wieder rückgängig zu machen.
19.07.2017

Die Experten übergaben Maas ihre Empfehlungen am Mittwoch in Berlin. Sie befassen sich mit allen Anwendungsbereichen des Sexualstrafrechts. Maas erklärte, er werde die Reformvorschläge sehr sorgfältig prüfen.

Die Experten empfehlen, den Paragrafen zur Ahndung von Übergriffen aus Gruppen wieder aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Der Paragraf war eingefügt worden, um auch das Ermöglichen und Unterstützen von sexueller Belästigung oder sexuellen Übergriffen ahnden zu können.

Zweifel an der Anwendbarkeit

In Köln hatten Männergruppen Frauen daran gehindert, zu entkommen. Ebenso empfehlen die Experten den Passus wieder zu streichen, der sexuelle Belästigung aus Gruppen heraus als besonders schweren Fall mit höheren Strafen belegt. Die Kommission hat Zweifel an der Anwendbarkeit des verschärften Rechts.

Nach den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht 2015/2016 am Kölner Hauptbahnhof hatte eine Debatte über Strafverschärfungen eingesetzt. Die Neuregelungen waren daraufhin Ende 2016 beschlossen worden, bevor die Expertenkommission ihre Empfehlungen zu einer umfangreichen Reform des Sexualstrafrechts vorgelegt hatte.

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