Kardinal Reinhard Marx
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Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hat der bayerischen Staatsregierung eine Verfassungsklage gegen die "Ehe für alle" empfohlen.
14.07.2017

Er würde eine Klage Bayerns gegen das beschlossene Gesetz "sehr begrüßen", sagte der Münchner Erzbischof Marx der "Augsburger Allgemeinen Zeitung" (Freitag). "Denn ich möchte schon wissen, was das Bundesverfassungsgericht über die Ehe für alle denkt."

Er wisse nicht, wie eine richterliche Prüfung des Gesetzes ausgehen könnte, betonte Marx. "Für den Rechtsfrieden in Deutschland wäre ein Urteil gut." Die gefundene Regelung definiere Ehe anders, als es bis jetzt im Grundgesetz angelegt gewesen sei: "Das ist also nicht nur eine kirchliche Position."

Nicht damit befasst

Gleichzeitig räumte der Kardinal Versäumnisse der katholischen Kirche im Umgang mit Homosexuellen ein. Man solle "bei dieser Gelegenheit durchaus daran erinnern, dass wir als Kirche nicht unbedingt Vorreiter waren, was die Rechte von Homosexuellen angeht", sagte Marx. Er müsse sein Bedauern aussprechen: "Ich habe ja auch nichts dagegen getan, dass Homosexuelle strafrechtlich verfolgt wurden." Der entsprechende Paragraf sei erst 1994 gestrichen worden. "Wir haben uns als Kirche eigentlich damit nicht befasst", sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

Gegen den Willen der Union

Der Bundestag hatte Ende Juni mit einer deutlichen Mehrheit die Öffnung der "Ehe für alle" beschlossen. Danach können künftig homosexuelle Paare genauso heiraten wie Mann und Frau und auch gemeinsam Kinder adoptieren, was ihnen in den bisherigen Lebenspartnerschaften verwehrt ist. Die SPD hatte das Thema "Ehe für alle" gemeinsam mit der Opposition auf die Tagesordnung des Parlaments gehoben, gegen den Willen der Union. Die bayerische Staatsregierung prüft derzeit, ob sie beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz klagt.

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