Sport gegen Rückenschmerzen
epd-bild / Stefan Arend
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor zu großem Vertrauen in Smartphone-Apps, die Tipps zur Behandlung von Rücken- oder Gelenkschmerzen geben.
13.07.2017

Schmerzpatienten hätten bei dem großen Angebot keine Chance, geeignete von untauglichen oder gar gesundheitsschädlichen Apps zu unterscheiden, erklärten die Verbraucherschützer am Donnerstag in Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale NRW hatte 17 kostenlose Gesundheits-Apps getestet, die im "Play Store" für Android-Smartphones zur Linderung von Rücken-, Rheuma- und weiteren Beschwerden des Bewegungsapparats angeboten werden.

Mehr Schaden als Nutzen

"Gesundheits-Apps, die keinen verlässlichen und medizinisch fundierten Standard auf- und nachweisen, können bei der Anwendung mehr schädigen als nützen", warnte der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski. Bei einer im Internet angebotenen App sei stets zu prüfen, welchen Zweck sie verfolgt und wer sie herausgibt. "Eine Gesundheits-App ersetzt nicht den Arztbesuch", mahnte Schuldzinski.

Bei dem Test hatte sich die Verbraucherzentrale unter anderem die Frage gestellt, ob Verbraucher erkennen können, dass das Programm für sie gemacht ist. Getestet wurde auch, ob die App vor der Anwendung zwingend einen Arztbesuch empfiehlt und ob sie einen Nachweis ihrer medizinischen Qualifikation erbringt. Hier wiesen etliche Anwendungen in der Untersuchung Defizite auf: So ließen vier Apps gar keine Zielgruppenansprache erkennen.

Wissenschaftliche Nachweise fehlen

Vier weitere fielen durchs Raster, weil der Hinweis auf den Arzt fehlte. Bei dem Verweis auf die medizinische Quelle fehlten meist fundierte, wissenschaftliche Nachweise. So werde als Referenz meist nur eine Institution wie ein Physiotherapiecenter, eine Universität, ein Arzt oder einer Trainerin genannt.

Schuldzinski forderte, die Anbieter gesetzlich zur Auskunft über ihre Quellen sowie zur Angabe von verlässlichen Informationen über die Krankheit zu verpflichten. Das solle nicht nur in der App selbst, sondern bereits in der Produktbeschreibung im jeweiligen App-Store geschehen.

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