Anonyme Geburt
epd-bild / Rolf Zöllner
Vor drei Jahren sind die Hilfen für schwangere Frauen in schweren Konfliktsituationen verbessert worden. Offenbar kommen sie auch an. Die Zahl der anonymen Geburten ist zurückgegangen, seit es die gesetzliche Regelung der vertraulichen Geburt gibt.
12.07.2017

Neue Hilfen für schwangere Frauen in Not kommen offenbar an: Die Zahl anonymer Geburten ist nach der Einführung gesetzlich geregelter halbanonymer Geburten zurückgegangen. Das geht aus einem Bericht des Familienministeriums hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat. Positiv wirken sich demnach auch neue Beratungsangebote aus, darunter ein rund um die Uhr erreichbares Hilfetelefon.

Ein Jahr vor der Einführung der sogenannten vertraulichen Geburt im Jahr 2014 wurden dem Bericht zufolge 138 Säuglinge in Babyklappen abgegeben oder kamen zur Welt, ohne dass ihre Mutter bekannt ist. In den Folgejahren bis 2016 seien es 40 Prozent weniger Kinder gewesen, die anonym geboren wurden. Die Mütter hätten die neue Möglichkeit der vertraulichen Geburt gewählt.

Leben der Säuglinge retten

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) begrüßte die Entwicklung. Es gehe darum, die Zahl der anonymen Geburten möglichst kleinzuhalten, sagte sie, da in diesem Fall das Kind kein Recht darauf habe, seine Identität zu erfahren. Auch Babyklappen seien nicht die beste Lösung. Ihre Existenz werde man aber nicht infrage stellen, versicherte Barley. Babyklappen werden häufig in kirchlicher Trägerschaft betrieben, um das Leben der Säuglinge zu retten.

Im Zeitraum zwischen der Einführung der vertraulichen Geburt und September 2016 haben sich rund 1.300 Schwangere in extremen Konfliktsituationen beraten lassen. Fast 26 Prozent entschieden sich danach für ein Leben mit dem Kind, 15 Prozent für die Freigabe zur Adoption und 19,5 Prozent für eine vertrauliche Geburt. Das waren bis zum Abschluss der Auswertung 249 Frauen und bis zum 30. Juni dieses Jahres insgesamt 345.

Der wesentliche Unterschied zwischen vollständig anonymen Geburten und einer gesetzlich geregelten vertraulichen Geburt ist, dass die anonym geborenen Kinder nicht erfahren können, wer ihre Eltern sind. Bei vertraulichen Geburten werden hingegen die Daten der Mutter hinterlegt. Das Kind kann ab dem Alter von 16 Jahren eine Auskunft verlangen. Die Möglichkeit der vertrauliche Geburt war eingeführt worden, um die anonymen Geburten zu reduzieren, die rechtlich ein Graubereich sind. Außerdem sollte zwischen dem Anonymitätswunsch der Mutter und den Interessen des Kindes ein Ausgleich gefunden werden.

Neu eingeführtes Hilfetelefon

Auf die Tötung oder Aussetzung von Neugeborenen hat die Einführung der vertraulichen Geburt dem Bericht zufolge keinen Einfluss. Die Zahlen seien zu gering, um Trends ausmachen zu können, hieß es. Knapp acht Prozent der Frauen, die sich beraten lassen haben, treiben das Kind später ab. Über die Entscheidung von gut einem Viertel (27,4 Prozent) ist den Beratungsstellen nichts bekannt.

An das 2014 neu eingeführte Hilfetelefon für Schwangere in Notsituationen haben sich mehr als zehnmal so viele Menschen gewendet (16.000), wie sich Frauen in Beratungsstellen haben helfen lassen. In 1.700 Fällen ging es dabei auch um die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr erreichbar und für viele Frauen die erste Anlaufstelle, in manchen Fällen erst unmittelbar vor der Geburt.

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