Frau mit Tschador in der Augsburger Innenstadt.
epd-bild/Annette Zoepf
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält es für rechtens, wenn Gesichtsschleier verboten werden.
11.07.2017

Burkas und andere Gesichtsschleier dürfen in der Öffentlichkeit verboten werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte am Dienstag ein entsprechendes Gesetz in Belgien für zulässig. Zwei Frauen hatten gegen das sogenannte Burka-Verbot geklagt.

Gesetz gilt seit 2011

Das Gesetz verbietet seit 2011 das Tragen von Kleidung im öffentlichen Raum, die das Gesicht ganz oder teilweise verschleiert. Die Maßnahme verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, entschieden die Straßburger Richter. Das Gesetz garantiere unter anderem die Bedingungen für ein Zusammenleben und sei notwendig in einer demokratischen Gesellschaft.

Die beiden klagenden Musliminnen hatten argumentiert, das Burka-Verbot sei diskriminierend und verletze unter anderem ihr Recht auf Religionsfreiheit. Das belgische Gesetz sieht für Verstöße Geld- und Haftstrafen vor. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in der Vergangenheit bereits für einen Fall in Frankreich ein ähnliches Verbot bestätigt.

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