Künftig sollen Ehen mit unter 16-Jährigen pauschal für nichtig erklärt werden: Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin das lange umstrittene Gesetz der großen Koalition.
07.07.2017

Ehen von 16- und 17-Jährigen sollen in aller Regel aufgehoben werden. Nur in besonderen Härtefällen sollen sie bestehen bleiben können.

Im Sommer 2016 waren 1.475 Minderjährige als "verheiratet" registriert, davon 481 unter 16 Jahren. Das Problem der Minderjährigen-Ehen war im Zuge der Fluchtbewegung vor allem aus arabischen Ländern in den Fokus gerückt. Mit dem neuen Gesetz wird auch das Mindestalter für eine Heirat in Deutschland auf 18 Jahre heraufgesetzt. Bislang sind auch hier Ausnahmen für Jugendliche ab 16 Jahren möglich.

Opposition und Menschenrechtsorganisationen hatten die pauschale Aufhebung von Ehen zwischen Minderjährigen kritisiert. Sie befürchten, dass Betroffene Rechte wie Unterhalts- und Erbansprüche verlieren.