Justitia
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Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin dem kürzlich vom Bundestag beschlossenen Gesetz zu, nach dem ergangene Urteile aufzuheben sind und die Betroffenen entschädigt werden.
07.07.2017

Schwule Männer, die noch nach 1945 wegen einvernehmlichem Sex verurteilt wurden, können rehabilitiert werden. Erstmals werden damit zur Zeit der Bundesrepublik gefällte Urteile pauschal aufgehoben. Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) kündigte an, dass für Betroffene eine Beratungshotline eingerichtet werden soll.

Maximal 5.000 Betroffene

Der frühere Paragraf 175 im Strafgesetzbuch, der in der Kaiserzeit eingeführt wurde und im Nationalsozialismus die Grundlage für die Verfolgung und Ermordung Homosexueller war, galt auch in der Bundesrepublik und DDR weiter fort. Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle wurden in der Bundesrepublik bis 1969 rund 50.000 Männer wegen ihrer Sexualität verurteilt. Dann wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 komplett abgeschafft.

Die pauschale Aufhebung von Urteilen gegen Schwule war lange umstritten. Die Bundesregierung geht laut Gesetzentwurf davon aus, dass maximal 5.000 Betroffene von der Rehabilitierungsregelung profitieren. Sie erhalten eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro, wenn das Urteil aufgehoben wird. Haftstrafen werden mit 1.500 Euro pro Jahr entschädigt.

Entschädigung bekommen

Barley erklärte, die Betroffenen erhielten mit der Rehabilitierung ein Stück ihrer Würde zurück. Es müsse nun aber auch schnell dafür gesorgt werden, dass die oft hochbetagten Personen die Unterstützung, Beratung und Entschädigung bekommen, die ihnen zusteht. Ihr Ministerium unterstützt nach ihren Worten ein Projekt der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren, das das Gesetz bekanntmachen und Betroffene beraten soll. Dafür soll eine Hotline eingerichtet werden, deren Mitarbeiter unter anderem bei der Abwicklung der Anträge unterstützen.

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