Wahlplakat der NPD in Sachsen-Anhalt
epd-bild/Steffen Schellhorn
Der Bundesrat hat der Grundgesetzänderung zugestimmt, mit deren Hilfe der NPD staatliches Geld gestrichen werden könnte. Länder, Bundestag und Regierung wollen schnell einen Antrag einreichen. Vor der Bundestagswahl erscheint das aber unrealistisch.
07.07.2017

Bund und Länder haben ihren Willen bekräftigt, der NPD die finanzielle Unterstützung des Staates zu streichen. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause stimmte der Bundesrat am Freitag in Berlin einstimmig einer Grundgesetzänderung bei der Parteienfinanzierung zu. Parteien, "die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen", können danach künftig von der staatlichen Unterstützung ausgeschlossen werden. Mit einem Zusatzgesetz fallen dann auch steuerliche Begünstigungen für die Partei und ihre Spender weg. Länder und Bundesregierung plädierten dafür, den tatsächlichen Ausschluss zügig auf den Weg zu bringen.

Bedeutungsverlust der Partei

Entscheiden muss über den Entzug der Gelder wie beim Parteienverbot das Bundesverfassungsgericht. Antragsberechtigt sich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Bundesratspräsidentin Malu Dreyer (SPD) kündigte an, der Bundesrat werde einen Antrag für die Einleitung eines Verfahrens vorbereiten. Gleichzeitig appellierte sie an Bundestag und Regierung, sich dem Antrag anzuschließen.

Die Länder waren im Januar mit einem erneuten Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Wegen des Bedeutungsverlusts der Partei lehnte das höchste deutsche Gericht ein Verbot ab, erkannte aber an, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und deutete Handlungsspielräume bei der Parteienfinanzierung an.

Die nun geschaffene gesetzliche Grundlage für den Entzug der Gelder schnell und gemeinsam zu nutzen, fand auch Zustimmung in der Bundesregierung. Er sei dafür, dass Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat das neue Instrument nutzen und einen gemeinsamen Antrag vorbereiten, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Eine vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestufte Partei weiter mit Steuermitteln zu unterstützen sei ein "kaum erträglicher Zustand". Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nannte es ein "wichtiges Signal der Geschlossenheit", wenn es nun einen gemeinsamen Antrag geben würde.

1,1 Millionen Euro für die NPD

Auch aus dem Bundestag gab es Unterstützung. Der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), es wäre ein gutes Signal, wenn alle drei Verfassungsorgane ein Verfahren einleiten würden. Nach seiner Einschätzung wird dies aber frühestens mit Beginn der neuen Wahlperiode der Fall sein. Eine Initiative noch vor der Bundestagswahl am 24. September sei unrealistisch, sagte er. Das Parlament kommt vor der Wahl nur noch einmal Anfang September zusammen.

Mit der Grundgesetzänderung wird konkret der Paragraf 21, der Grundsätze von Parteien und Parteiverbote regelt, ergänzt. Ein zusätzliches Gesetz mit Änderungen unter anderem im Steuerrecht, das ebenfalls den Bundesrat passierte, soll dafür sorgen, dass mit dem Entzug der Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung auch steuerliche Begünstigungen für die Partei und Zuwendungen an diese wegfallen.

Der Ausschluss von der Finanzierung soll nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für sechs Jahre gelten. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat können eine Verlängerung beantragen. 2016 erhielt die NPD noch 1,1 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung.

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