Homosexuelles Paar
epd-bild / Angelika Osthues
Nach der Zustimmung des Bundestages zur "Ehe für alle" will sich die bayerische Staatsregierung die Möglichkeit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht offenhalten.
03.07.2017

Wie eine Sprecherin der Staatskanzlei dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag sagte, hat sich Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) derzeit noch nicht festgelegt, wie seine Regierung reagieren wird. Man wolle den Sachverhalt juristisch erst genau prüfen, betonte die Sprecherin.

Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) hatte der bayerischen Landesregierung geraten, in Karlsruhe Klage gegen die "Ehe für alle" einzureichen. "Ich würde dazu raten, um rasch Klarheit zu schaffen, ob die Neudefinition des Ehe-Begriffs verfassungswidrig ist", sagte er der Tageszeitung "Die Welt" (Montag). Vermutlich werde zwar ohnehin jemand das Gericht anrufen: "Schneller ginge es aber, wenn das eine Landesregierung tun würde - zum Beispiel die bayerische."

CDU-Parlamentarier Hirte gegen Klage

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte erteilte einer Klage in Karlsruhe hingegen eine Absage: "Die Unionsfraktion wird nicht klagen - wir können die Abstimmung nicht erst als Gewissensentscheidung freigeben und das Ergebnis als verfassungswidrig anfechten", sagte er der Zeitung. Eine Klage der bayerischen Staatsregierung sei zwar denkbar. "Das hielte ich aber für politisch unklug", sagte Hirte, der Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist.

Ohnehin sei die Entscheidung des Verfassungsgerichts unvorhersehbar, da sich aus früheren Entscheidungen wenig ableiten lasse: "Denn heute entscheiden andere Richter als damals", sagte Hirte.

Der Bundestag hatte am Freitag mit einer deutlichen Mehrheit die Öffnung der Ehe beschlossen. Danach können künftig homosexuelle Paare genauso heiraten wie Mann und Frau und auch gemeinsam Kinder adoptieren, was ihnen in den bisherigen Lebenspartnerschaften verwehrt ist. Die SPD hatte das Thema "Ehe für alle" gemeinsam mit der Opposition auf die Tagesordnung des Parlaments gehoben, gegen den Willen der Union.

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