Hass soll aus dem Netz verschwinden.
epd-bild/Jens Schulze
Der Gesetzgeber will die Betreiber großer sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube verpflichten, von Nutzern gemeldete Beiträge mit offensichtlich rechtswidrigem Inhalt binnen 24 Stunden zu löschen.
30.06.2017

In seiner voraussichtlich letzten Sitzung vor der Wahl im September will der Bundestag heute das umstrittene Gesetz gegen Hass und Verleumdung in sozialen Netzwerken verabschieden. Den von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Entwurf wollen CDU, CSU und SPD mit einer Reihe von Änderungen annehmen.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, wie das Regelwerk offiziell heißt, will die Betreiber großer sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube verpflichten, von Nutzern gemeldete Beiträge mit offensichtlich rechtswidrigem Inhalt binnen 24 Stunden zu löschen. Die Unternehmen müssen dazu ein wirksames Beschwerdemanagement einrichten. Ansonsten drohen Geldstrafen von bis zu fünf Millionen Euro.

Kritiker sehen Presse- und Meinungsfreiheit in Gefahr

Eine noch einzurichtende Stelle der freiwilligen Selbstkontrolle soll komplizierte Fälle behandeln. Die Unternehmen müssen außerdem halbjährlich einen Löschbericht veröffentlichen und verantwortliche Ansprechpartner benennen. Kritiker des Gesetzes befürchten, dass die Netzwerke durch die angedrohten Geldstrafen voreilig zu viele Posts löschen werden und sehen darin eine Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit.

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