Symbolfoto: Hass und Gewalt im Internet
epd-bild/Jens Schulze
Auf seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl will der Bundestag an diesem Freitag das umstrittene Gesetz gegen Hass und Verleumdung in den sozialen Netzwerken doch noch verabschieden.
29.06.2017

Den von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Entwurf wollen CDU, CSU und SPD mit einer Reihe von Änderungen annehmen. Die Grünen kündigten in den Fachausschüssen eine Enthaltung an.

Bewusste Falschmeldungen verhindern

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), wie das Regelwerk offiziell heißt, will die Betreiber großer sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Youtube verpflichten, von Nutzern gemeldete Beiträge mit offensichtlich rechtswidrigem Inhalt binnen 24 Stunden zu löschen. Damit will die Bundesregierung die Verbreitung von Hasskommentaren, antisemitischen Äußerungen, Verleumdungen und bewussten Falschmeldungen auf den Plattformen verhindern. Die Unternehmen müssen dazu ein wirksames Beschwerdemanagement einrichten. Ansonsten drohen Geldstrafen von bis zu fünf Millionen Euro.

Eine noch einzurichtende Stelle der freiwilligen Selbstkontrolle soll komplizierte Fälle behandeln. Die Unternehmen müssen außerdem halbjährlich einen Löschbericht veröffentlichen und verantwortliche Ansprechpartner benennen.

Gefahr für Meinungsfreiheit

Kritik an dem Gesetz kam von Internet- und Journalistenorganisationen wie "Reporter ohne Grenzen". Sie befürchten, dass die Netzwerke durch die angedrohten Geldstrafen voreilig zu viele Posts löschen werden und sehen darin eine Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit.

Auch der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen (UN) für die Meinungsfreiheit, David Kaye, hatte die Pläne von Maas kritisiert. Facebook selbst sieht das Gesetz im Widerspruch zu europäischem Recht. Doch die EU-Kommission verzichtete vorerst auf einen Einspruch.

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