Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat das geplante G20-Protestcamp im Stadtpark verboten. Es sieht in dem Camp keine grundrechtlich geschützte Versammlung.
23.06.2017

Mit der Entscheidung vom Freitag hat die Stadt nach zwei juristischen Niederlagen vor dem Verwaltungsgericht jetzt Recht bekommen. Bei einer Gesamtschau des Konzepts gehe es bei dem G20-Protestcamp überwiegend um eine Übernachtungsmöglichkeit und nicht um eine Meinungskundgebung, erklärten die Richter (Az: 4 Bs 125/17). Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind nicht möglich. Der Veranstalter können allenfalls Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

Das Protestcamp haben Aktivisten geplant, die gegen den Gipfel der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) am 7. und 8. Juli in Hamburg demonstrieren wollen. In dem Camp wurden für die Zeit vom 30. Juni bis 9. Juli rund 10.000 Teilnehmer erwartet.

Keine geschützte Kundgebung

Nach dem vorgelegten Programm endeten alle Veranstaltungen abends, das Übernachten sei daher nicht zwingend erforderlich, hieß es in der Gerichtentscheidung. Das Vorleben einer "alternativen" Lebensweise sei keine versammlungsrechtlich geschützte Kundgebung, betonten die Richter.

Das Verwaltungsgericht hatte dagegen am 8. Juni dem Veranstalter des G20-Protestcamps Recht gegeben (Az. 19 E 5697/17). Es handele sich bei dem Camp nicht vornehmlich um eine Übernachtungsmöglichkeit, sondern um eine "Dauerkundgebung". Diese falle unter das grundrechtlich geschützte Versammlungsrecht. Eine friedliche Kundgebung, so das Verwaltungsgericht am Mittwoch (21. Juni) in einem weiteren Verfahren, müsse die Stadt auch in der Zone des allgemeinen Demonstrationsverbots dulden (Az. 19 E 6258/17). Ein Verbot sei nur bei einem "polizeilichen Notstand" gerechtfertigt.

Hamburg hatte Anfang Juni ein allgemeines Demonstrationsverbot während des G20-Gipfels vom 7. Juli (6 Uhr) bis 8. Juli (17 Uhr) erlassen. Es umfasst eine Fläche von rund 38 Quadratkilometer. In dieser Zone liegt auch der Stadtpark. Damit sollen die Transferstrecken der Staats- und Regierungschefs sowie die Rettungswege freigehalten werden.