Katarina Barley
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Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) will Konzepte zum Schutz besonders verletzlicher Flüchtlinge in Heimen gesetzlich durchsetzen.
20.06.2017

"Wir brauchen dringend eine bundesgesetzliche Regelung, die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Einführung von Schutzkonzepten verpflichtet", erklärte Barley am Dienstag in Berlin. Ihr Ministerium habe einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aktuell in der Abstimmung sei.

Zum Weltflüchtlingstag (20. Juni) an diesem Dienstag haben das Bundesfamilienministerium und das Kinderhilfswerk Unicef überarbeitete Mindeststandards zum Schutz in Flüchtlingsunterkünften vorgelegt, die als Orientierung für eine gesetzliche Regelung dienen könnten, hieß es. Die Leitlinien knüpfen an Standards für Kinder, Jugendliche und Frauen aus dem vergangenen Jahr an und berücksichtigen nun auch die besondere Lage behinderter Flüchtlinge sowie von Lesben und Schwulen. Auch diese Gruppen stünden in Flüchtlingsunterkünften vor besonders großen Problemen, hieß es.

Bundesweit 100 Berater

Die Mindeststandards enthalten etwa den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Betreuung für Flüchtlinge, fordern Sensibilität des Personals und bauliche Vorrichtungen, die gewaltsame oder sexuelle Übergriffe verhindern sollen. Das Familienministerium und Unicef hatten 2016 eine Initiative gestartet, um Träger von Flüchtlingseinrichtungen bei der Gestaltung der Heime zu beraten. Das Ministerium stellt nach eigenen Angaben Mittel für bundesweit 100 Berater bereit.

Auch der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hatte mit Blick auf den Weltflüchtlingstag gesetzliche Schutzstandards verlangt. Er appellierte am Montag an die große Koalition, entsprechende Pläne noch vor der Sommerpause im Bundestag zu verabschieden. Das Parlament kommt letztmals in dieser Wahlperiode am übernächsten Freitag (30. Juni) zusammen.

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