Berlin (epd). Das Gericht ging von einer versuchten gefährlichen Körperverletzung aus, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte. Die ursprüngliche Anklage lautete auf versuchten Mord. Der Fall in einem Berliner U-Bahnhof hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Sieben Flüchtlinge aus Syrien und Libyen im Alter zwischen 15 und 21 Jahren hatten in der Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag vergangenen Jahres in einem Berliner U-Bahnhof neben einem schlafenden Obdachlosen ein Feuer gelegt. Der Mann blieb nur unverletzt, weil Fahrgäste die Flammen rechtzeitig löschten.
Weitere Strafen für Mitangeklagte
Drei Mitangeklagte wurden wegen Beihilfe zu Jugendstrafen von jeweils acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie müssen außerdem jeweils 60 Stunden Freizeitarbeit leisten. Weitere zwei Angeklagte verurteilten die Richter wegen unterlassener Hilfeleistung zu einem Jugendarrest von vier Wochen und jeweils 36 Stunden Freizeitarbeit. Wegen der knapp sechs Monate dauernden Untersuchungshaft müssen diese den Arrest aber nicht mehr verbüßen. Ein siebter Angeklagter war bereits vor zwei Wochen zu Jugendarrest wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden.
Überraschend waren am vergangenen Freitag fünf weitere Angeklagten von ihnen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Bei der Aufklärung der Tat hatten die Bilder einer Überwachungskamera im U-Bahnhof Schönleinstraße geholfen. Alle sieben jungen Männer hatten eine Tötungsabsicht abgestritten. Der Haupttäter hatte zugegeben, ein Taschentuch in Brand gesteckt und es neben den Kopf des Mannes gelegt zu haben, der auf einer Bank schlief. Das Opfer selbst hatte nicht vor Gericht ausgesagt.