In Venezuela geht der Schlagabtausch zwischen Generalstaatsanwaltschaft und Oberstem Gerichtshof in eine neue Runde.
13.06.2017

Die obersten Richter wiesen am Montag (Ortszeit) einen Einspruch von Generalstaatsanwältin Luisa Ortega Díaz gegen die geplante Überarbeitung der Verfassung als "unbegründet und unangemessen" zurück. Die Chefanklägerin hatte die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung durch Präsident Nicolás Maduro als nicht rechtens bezeichnet. Ein solcher Prozess könne nur durch eine Volksbefragung eingeleitet werden, argumentierte Ortega Díaz.

Als Reaktion auf die Niederlage beim Obersten Gerichtshof attackierte Generalstaatsanwältin Ortega Díaz die Richter. Sie reichte eine Klage gegen die Berufung von 13 Mitgliedern des Gerichts Ende 2015 ein. "Das Oberste Gericht ist ein Hindernis für den Frieden im Land, da es diesen Richtern an Legitimität fehlt", sagte Ortega Díaz dem Hörfunksender Unión Radio. Das damals noch von den Sozialisten dominierte Parlament hatte die 13 Obersten Richter und 20 Stellvertreter in aller Eile berufen, obwohl die bürgerliche Opposition bei den Wahlen im Dezember 2015 eine deutliche Mehrheit errungen hatte.

Landesweite Protestwelle

Die Generalstaatsanwältin galt bis vor kurzem als regierungstreue Beamtin, die sich jedoch Ende März kritisch über die vom Obersten Gericht verfügte Entmachtung des Parlaments äußerte. Das umstrittene Urteil, das wenig später zurückgenommen wurde, war Auslöser einer landesweiten Protestwelle, bei der bisher mehr als 65 Menschen ums Leben kamen. Von mehreren Regierungspolitikern wird Ortega Díaz inzwischen als "Verräterin" bezeichnet.

Mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung will Präsident Maduro die teils sehr gewalttätigen Proteste ersticken. Die sozialistische Regierung und die Opposition in Venezuela liefern sich seit Jahren einen erbitterten Machtkampf. Die Lage im Land ist angespannt, weil Venezuela unter anderem wegen des Ölpreisverfalls eine schwere Wirtschafts- und Versorgungskrise durchlebt.

epd abe kfr