Das höchste EU-Gericht hat bestimmte Gesundheitsangaben in der Werbung für Traubenzucker verboten. Werbesprüche wie "Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung" würden zu Recht als irreführend angesehen.
08.06.2017

Das erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Er wies damit die Rechtsmittel des deutschen Unternehmens Dextro Energy gegen ein Urteil unterer Instanz vom März 2016 zurück. (AZ: C-296/16 P)

Bereits 2011 hatte die Firma aus dem Rheinland mehrere Angaben bei der EU beantragt, darunter etwa den Satz "Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei körperlicher Betätigung bei".

Nur positive Aspekte

Zwar bestätigte daraufhin die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einen Kausalzusammenhang zwischen Glucose und einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel. Die EU-Kommission lehnte den Antrag 2015 dennoch ab.

Sie argumentierte, dass die Angaben die Verbraucher irreführten, da nationale wie internationale Behörden weniger Zuckerkonsum empfählen, wie der EuGH jetzt rekapitulierte. Der springende Punkt waren also nicht die per se korrekten Angaben, sondern dass diese nur positive Aspekte des Zuckerkonsums herausstellten und die Gefahren verschwiegen. Das Gericht der EU folgte der Kommission 2016 in seinem jetzt vom EuGH bestätigten Urteil.