Justitia
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Der Strafprozess zur Loveparade-Katastrophe könnte Anfang Dezember vor dem Landgericht Duisburg beginnen.
07.06.2017

Die 6. Große Strafkammer habe den Verfahrensbeteiligten als ersten Verhandlungstermin den 6. oder 8. Dezember vorgeschlagen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Verteidiger und die Nebenklagevertreter hätten nun zwei Wochen Zeit zur Stellungnahme. Geplant ist den Angaben zufolge, regelmäßig an drei Tagen pro Woche zu verhandeln. Bis Mitte Februar sieht die Kammer 23 Verhandlungstage vor, weitere Termine sollen später abgestimmt werden.

Fehler bei Planung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im April angeordnet, dass das Landgericht Duisburg das Strafverfahren wegen der Loveparade-Katastrophe im Jahr 2010 eröffnen muss. Vier Mitarbeitern der Veranstalterfirma Lopavent und sechs Bediensteten der Stadt Duisburg wird vorgeworfen, durch Fehler bei Planung oder Genehmigung des Technofestivals zur Entstehung einer Massenpanik beigetragen zu haben, bei der 21 Menschen starben und mehr als 650 verletzt wurden. Die 5. Große Strafkammer des Duisburger Gerichts hatte zuvor eine Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, weil sie eine Verurteilung anders als die Düsseldorfer Richter für unwahrscheinlich hielt.

Das Landgericht hat die 6. Strafkammer, die von den Düsseldorfer Richtern mit der Eröffnung der Hauptverhandlung beauftragt wurde, wegen des hohen Aufwands des Loveparade-Strafprozesses bereits um zwei Richter aufgestockt. Damit die Vorwürfe nicht verjähren, muss bis Sommer 2020 ein Urteil fallen.

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