Sammelabschiebung im Februar auf dem Flughafen München.
epd-bild/Lukas Barth
Die Anfang des Jahres zwischen Bund und Ländern vereinbarten strengeren Regeln bei der Abschiebung können in Kraft treten. Am Freitag gab der Bundesrat in Berlin grünes Licht für das Gesetzespaket "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht". Ebenfalls beschlossen wurde die Rentenerhöhung.
02.06.2017

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Ausländer ohne Aufenthaltsstatus in Abschiebehaft genommen werden können, wenn von ihnen eine "erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter" oder die innere Sicherheit ausgeht. Das Gesetz aus dem Haus von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht auch vor, dass technische Geräte wie Smartphones von Flüchtlingen künftig zur Ermittlung der Identität ausgelesen werden dürfen.

Bundesländer und Bundesregierung haben sich zum Ziel gesetzt, abgelehnte Asylbewerber künftig konsequenter und schneller in ihre Heimat zurückzuschicken. Ende Februar verzeichnete die Statistik rund 215.000 ausreisepflichtige Ausländer, 60.000 davon hatten keine Duldung. 2016 wurden rund 25.000 Menschen in ihre Heimatländer abgeschoben, rund 54.000 Ausländer ohne Aufenthaltsstatus verließen Deutschland freiwillig.

Residenzpflicht im Bezirk

Neben einer Erweiterung der Abschiebehaft sowie des sogenannten Ausreisegewahrsams sieht das neue Gesetz eine auf den jeweiligen Bezirk beschränkte Residenzpflicht für Asylbewerber vor, die über ihre Identität getäuscht haben. Zudem wird den Ländern ermöglicht, Asylbewerber bis zu zwei Jahre in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen, um möglichst während des Aufenthalts das Asylverfahren zu beenden.

Der Rechtsausschuss des Bundesrats hatte bemängelt, dass die Abschiebehaft für sogenannte Gefährder nach der Neuregelung auch in normalen Haftanstalten vollzogen werden soll und hatte deswegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Dafür fand sich in der Länderkammer allerdings keine Mehrheit.

Renten steigen zum 1. Juli

Der Bundesrat stimmte zudem der Rentenerhöhung zu. Danach steigen die Altersbezüge für die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland zum 1. Juli 2017 in Ostdeutschland um 3,59 Prozent und in den alten Bundesländern um 1,9 Prozent. Der Rentenwert, der als Basis zur Berechnung der Rente nach Entgeltpunkten gilt, steigt ab 1. Juli in Ostdeutschland von 28,66 auf 29,69 Euro, im Westen von 30,45 auf 31,03 Euro.

Die Anhebung ist auf den Anstieg der Löhne zurückzuführen, weil die Renten den Löhnen folgen. Diese stiegen im Westen um 2,06 Prozent und im Osten um 3,74 Prozent. Mit dem neuerlichen Rentenzuwachs liegen die Ostrenten nun auf 95,7 Prozent des Westniveaus. Bis 2025 sollen die Renten in Ost und West endgültig angeglichen werden.

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