Demonstration gegen Hartz IV in Berlin (Archivbild)
epd-bild / Stefan Boness
In den kommenden Jahren werden die Mindestlöhne für Leiharbeiter steigen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Verordnungsentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium.
24.05.2017

Gegenwärtig beträgt der Mindest-Stundenlohn für Leiharbeiter neun Euro im Westen und 8,50 Euro im Osten Deutschlands.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung sollen vom 1. Juni an die Mindestlöhne für rund eine Million Leiharbeiter auf 9,23 Euro im Westen und 8,91 Euro im Osten Deutschlands steigen.

Einigung der Tarifparteien

Zum April 2018 werden sie dann bis Ende 2019 weiter schrittweise angehoben, bis auf 9,96 Euro im Westen und 9,66 Euro im Osten Deutschlands.

Auf die Anhebung hatten sich die Tarifparteien der Zeitarbeitsbranche verständigt. Sie werden dann per Verordnung aus dem Arbeitsministerium in Kraft gesetzt. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Jahresbeginn bei 8,84 Euro pro Stunde.