Das Bundeskartellamt darf anordnen, dass die Live-Rechte an der Fußball-Bundesliga zwischen mehreren Fernsehsendern aufgeteilt werden müssen.
24.05.2017

Eine dagegen gerichtete Beschwerde des Pay-TV-Senders Sky Deutschland sei verworfen worden, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sky hatte die Auflagen des Kartellamts für das Vergabeverfahren der Deutschen Fußball Liga (DFL) im Jahr 2016 angegriffen, um Rechtssicherheit für die Zukunft zu erhalten. (AZ: VI-Kart 6/16 (V))

Sky war bisher alleiniger Inhaber der Live-Rechte an der Bundesliga. Mit Beginn der kommenden Saison im August hält der Bezahlsender noch die Übertragungsrechte für die Spiele am Samstag und Sonntag. Die Live-Rechte am Freitagabend sowie für einige weitere Begegnungen im Pay-TV hat sich Eurosport für vier Spielzeiten gesichert.

Frei empfangbar im Ersten

Dies war möglich geworden, weil die DFL auf Druck des Bundeskartellamts eine "no single buyer rule" in die Ausschreibung aufgenommen hatte. Demnach darf kein Sender mehr sämtliche Live-Rechte allein erwerben. Der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Andreas Mundt, hatte zur Begründung der neuen Regel erklärt: "Solange nur ein Inhaber der Live-Rechte am Markt ist, birgt dies die Gefahr, dass der Innovationswettbewerb - insbesondere der von internetbasierten Angeboten - beschränkt wird."

Sky legte dagegen nachträglich Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Diese wurde nun als unzulässig abgewiesen. Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, der Wert des Beschwerdeverfahrens wurde auf 30 Millionen Euro festgesetzt.

Trotz des Verlustes der Live-Rechte an den Freitagsspielen zahlt Sky mit durchschnittlich 876 Millionen Euro pro Spielzeit deutlich mehr als bisher an die DFL. Zusammenfassungen der Samstags- und Sonntagsspiele werden auch künftig frei empfangbar in der "Sportschau" des Ersten zu sehen sein. Die ARD zahlt für die Rechte einen Betrag von durchschnittlich 119 Millionen Euro netto pro Saison.