Justitia
epd-bild/Heike Lyding
Das Landgericht Hamburg sieht Äußerungen über die AfD-Politikerin Alice Weidel als überspitzte Kritik, die hinzunehmen sei.
17.05.2017

Die AfD-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Alice Weidel, muss eine juristische Niederlage gegen den NDR einstecken: Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der Politikerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Rundfunkanstalt zurückgewiesen. Der Antrag richtete sich gegen eine Äußerung des Moderators Christian Ehring in der Satire-Sendung "extra 3". Darin war Weidel als "Nazi-Schlampe" bezeichnet worden. Es handele sich dabei um Satire, die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, teilte das Landgericht am Mittwoch mit. Als Spitzenkandidatin der AfD stehe die Antragstellerin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse auch überspitzte Kritik hinnehmen. (AZ: 324 O 217/17)

Weidel will Beschwerde einlegen

Weidel will gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen, wie ein AfD-Sprecher auf Anfrage bestätigte. Ehring hatte in der "extra3"-Ausgabe vom 27. April gesagt: "Jawoll. Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!" Damit bezog der Moderator sich auf eine Äußerung Weidels beim AfD-Parteitag in Köln. Dort hatte sie gesagt: "Politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte."

Der NDR hatte ein Unterlassungsbegehren Weidels Anfang Mai zurückgewiesen und - ebenso wie jetzt das Landgericht - argumentiert, es handele sich bei Ehrings Aussage um eine zulässige satirische Überspitzung. In dem nun veröffentlichten Beschluss des Landgerichts vom 11. Mai heißt es, der Entscheidung liege eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Weidels zugrunde. Gegenstand von Ehrings Satire sei eine Auseinandersetzung mit der Sache, die persönliche Diffamierung Weidels stehe nicht im Vordergrund.