Berlin (epd). Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin die Ende April vom Bundestag beschlossene Regelung, die das Tragen von Burka und Nikab bei der Dienstausübung sowie bei Tätigkeiten "mit unmittelbarem Dienstbezug" untersagt. Außerdem wird mit dem Gesetz geregelt, dass das Zeigen des Gesichts durchgesetzt werden kann, wenn es für die Identifizierung einer Person notwendig ist.
Für die Erledigung staatlicher Aufgaben sei die Möglichkeit, Beamtinnen ins Gesicht zu schauen, essenziell, heißt es in der Gesetzesbegründung. Eine Gesichtsverhüllung sei nicht hinnehmbar, wenn diese das Vertrauen in ein öffentliches Amt und damit die Tätigkeit und Integrität des Staates beeinträchtige. Ein generelles Burka-Verbot im öffentlichen Raum wie in Frankreich gibt es mit der neuen Regelung in Deutschland aber nicht.