Berlin (epd). Das Gesetz von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sieht vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern einen Auskunftsanspruch erhalten. Wenn sie dabei erfahren, dass mindestens sechs Kollegen des anderen Geschlechts bei gleichwertiger Leistung mehr verdienen als sie selbst, können sie eine Gehaltserhöhung verlangen.
Arbeitgeber mit mehr als 500 Angestellten werden in dem Gesetz zusätzlich aufgefordert, die Entgeltgleichheit in ihrem Betrieb regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungen einzuleiten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag im Jahr 2016 der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen mit 16,26 Euro im gesamten Arbeitsmarkt um 21 Prozent niedriger als der von Männern (20,71 Euro).
Der Einführung des neuen Auskunftsanspruchs waren lange Verhandlungen zwischen der Union und der SPD vorausgegangen. Die Wirtschaft sieht das Gesetz kritisch, den Gewerkschaften geht es nicht weit genug.