Evangelische Kindertagesstätte im Bremer Stadtteil Grüpelingen.
epd-bild/Kathrin Doepner
Bundesländer und Kommunen bekommen bis 2020 weitere 1,13 Milliarden Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung.
27.04.2017

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung verabschiedet. Damit machte das Parlament einstimmig den Weg für 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze frei. Den Bundesländern und Kommunen stellt der Bund von 2017 bis 2020 dafür weitere 1,13 Milliarden Euro zur Verfügung.

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) unterstrich, das neue Gesetz beschleunige den Ausbau von Kita-Plätzen, trage aber auch zu einer besseren Qualität der Betreuung bei. "Nur qualitativ hochwertige Angebote eröffnen allen Kindern die gleichen Bildungschancen", erklärte die Ministerin.

Viertes Investitionsprogramm des Bundes

Das "Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung" ist das vierte Investitionsprogramm, mit dem der Bund den Ausbau der Kinderbetreuung vorantreibt. Gefördert werden Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zur Einschulung, aber auch der Ausbau von Sporträumen, Küchen, barrierefreien Ausstattungen und Räumen für Elterngespräche.

Grundlage für die Investitionsprogramme ist unter anderem das Kinderförderungsgesetz von 2008. Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind mit dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege.