Wolfgang HuberRolf Zöllner/epd-bild
20.10.2010

Ein neues Wort macht die Runde: "Forschungsklonen". Ein menschlicher Embryo soll geklont werden, um als Forschungsmaterial zur Verfügung zu stehen. Bisher hat man von "therapeutischem Klonen" gesprochen. Darin kam die Heilungshoffnung zum Ausdruck, die sich mit solchen Schritten verbindet. Aus einem mit den Stammzellen des Patienten geklonten Embryo, so die Hoffnung, lassen sich Gewebezellen gewinnen. Mit ihrer Hilfe könnten Krankheiten überwunden werden, die bislang als unheilbar gelten müssen.

Solche therapeutischen Fortschritte wären sicherlich zu begrüßen. Doch sie liegen einstweilen noch in weiter Ferne. Deshalb die neue Redeweise. Aber ist das Klonen zu Forschungszwecken überhaupt zu verantworten? Darf man menschliche Embryonen, wenn überhaupt, je aus einem anderen Grund herstellen als um ihrer selbst willen, also zu Zwecken der menschlichen Fortpflanzung? Und wenn darin Einigkeit besteht, dass Menschen nicht geklont werden dürfen ­- muss das nicht auch für die Forschung gelten?

Ein neues Wort macht die Runde: "Blastozysten"

Noch ein weiteres ungewohntes Wort macht neuerdings die Runde: "Blastozysten". Nicht von einem Embryo soll die Rede sein, wenn es um das Forschungsklonen geht, sondern nur von einem Zellverbund, einer Blastozyste. In dieser sprachlichen Verschiebung sehe ich alles andere als einen Fortschritt. Sie verdunkelt, dass im Fall des Forschungsklonens dasselbe geschieht wie beim reproduktiven Klonen: Ein menschlicher Embryo wird hergestellt; genetisch fehlt ihm nichts dafür, ein Mensch zu werden. Wenn es jedoch ein Verstoß gegen die Menschenwürde ist, einen geklonten Menchen zu schaffen, dann kann es auch nicht vertretbar sein, einen Menschenklon zu Forschungszwecken zu verwenden.

Manche Forscher in Deutschland drängen darauf, in unserem Land zuzulassen, was in anderen Ländern schon erlaubt ist. Vor allem die Freigabe des so genannten Forschungsklonens in Großbritannien und die Experimente mit reproduktivem Klonen in Südkorea haben diese Diskussion wieder in Gang gebracht. Wenn dort wissenschaftliche Fortschritte erzielt und mit ihrer Hilfe eines Tages Therapien erweitert werden, dann werden wir davon auch in Deutschland Gebrauch machen wollen. Die Befürworter des Klonens finden es deshalb redlicher, sich bereits an der Forschung zu beteiligen und nicht nur an ihrem möglichen Nutzen. Deshalb lehnen sie nur das reproduktive Klonen ab und treten für eine Freigabe des Forschungsklonens ein.

Bei allem Respekt, ein solcher Gedankengang folgt der Regel, dass der Zweck die Mittel heiligt. Aber auch die Aussicht auf mögliche therapeutische Erfolge rechtfertigt nicht jedes Mittel; sie verpflichtet dazu, unter den für denkbar gehaltenen Mitteln dasjenige auszuwählen, das ethisch am ehesten vertretbar ist.

Es ist an der Zeit, dass die Bunderregierung sich für ein Klonverbot einsetzt

Im Nationalen Ethikrat sind während der letzten Monate die Meinungen in dieser Frage kräftig aufeinander geprallt. Doch in einem Punkt war eine Einigung der Kontrahenten möglich, nämlich in der Empfehlung, Forschungsklonen in Deutschland gegenwärtig nicht zuzulassen. Diese Empfehlung ist folgerichtig und unterstützenswert.

Aber befriedigend ist ein solches Moratorium nicht. In nächster Zeit stehen erneut Verhandlungen der Vereinten Nationen zu diesem Thema an. Deshalb ist es an der Zeit, dass sich die Bundesregierung auch auf internationaler Ebene für ein umfassendes Klonverbot einsetzt. Überall sollten Heilungshoffnungen weiterverfolgt werden -­ aber nicht auf dem Weg des "Forschungsklonens".

 

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