Standpunkt - Wie? So kurz in den Knast?
Standpunkt - Wie? So kurz in den Knast?
Moritz Wienert
Wie? So kurz in den Knast?
Warum Volkes Sehnsucht nach drakonischen Freiheitsstrafen irrational und dumm ist
26.04.2018

Es gibt kein Thema, mit dem Sie so schnell neue Freunde an jedem Stammtisch zwischen Sylt und Oberstdorf im Allgäu finden wie mit der Klage, dass die deutsche Straf­justiz die scheußlichsten Verbrecher viel zu gut behandelt. Hätten die Stammtische Gesetzgebungsfunktion, würden sie – für Mord, für Totschlag, für sexuellen Missbrauch – beschließen, was Gerhard Schröder 2001 in "Bild am Sonntag" forderte: "Wegschließen – und zwar für immer!" 

privat

Christoph Grabitz

Christoph Grabitz, geboren 1982 in Hamm, ist Anwalt und freier Autor. ­Bevor er sich in Berlin als Verteidiger nieder­ließ, war er 
als Reporter und ­Essayist tätig. 
Am ­renommierten King’s College 
in London hatte er sich zuvor auf ­Kriminologie, Rechtsphilosophie und "­International Human Rights Law"­ spezialisiert.
Strafe muss sein. Aber gerade die empfindlichste Strafe unseres Systems, das Gefängnis, ist erschreckend wirkungslos: Jeder dritte Häftling wird wieder straffällig nach verbüßter Haft, die Gefängnisse sind voller Gewalt und Drogen, die meisten Häftlinge finden nach langer Haft nicht mehr in die 
Gesellschaft zurück.

Studien aus den USA, wo zum Teil noch die Todesstrafe vollstreckt wird und mit rund 2,2 Millionen so viele Menschen wie die Einwohner von München und Frankfurt am Main zusammen hinter Gittern sitzen, zeigen, dass drakonische Strafen die Gesellschaft nicht vor Verbrechen schützen. Dennoch ist der Glaube an das Gefängnis unerschütterlich. Woran liegt das?

Viel spricht dafür, dass das Gefängnis gesellschaftlich vor allem ­eine ­psychologische Abwehrfunk­tion erfüllt: Es ist ein Ort, zu dem ­jeder eine Meinung hat, den aber kaum jemand je betritt: Es liegt selten in den Zentren unserer Städte, sondern neben Recyclinghöfen in der Peripherie. Hier (in Freiheit): die Guten. Dort, wohl abgeschirmt hinter NATO-Draht und Beton: das Böse. Bereits die Einzahl deutet auf eine problematische Vereinfachung hin.

Hier die Guten, dort die Bösen?

Wer sitzt ein und weswegen? Von den rund 65 000 Häftlingen in deutschen Gefängnissen stellt nur ein winziger Bruchteil eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Es sitzen nicht 65 000 gefährliche Intensivtäter à la Hannibal Lecter aus "Das Schweigen der Lämmer" ein. Mit der Sicherungsverwahrung gibt es ein Mittel, um die Gesellschaft auch über die Strafhaft hinaus dauerhaft vor dieser zahlenmäßig verschwindend geringen Gruppe zu schützen. Und nein: Niemand, der problematische Menschen menschenwürdig behandeln will, kann jemals vollkommene Sicherheit garantieren.  

Die weit überwiegende Zahl von Häftlingen verbüßt eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe, weil sie Geldstrafen nicht bezahlen konnte. Die an­deren sind wegen Drogenkonsums, Beschaffungskriminalität sowie kleinerer Delikte in Haft. Die Frage, ob uns nicht mehr gedient wäre, wenn man sie in Arbeit brächte, den Täter-
Opfer-Ausgleich stärkte oder die Zeit hinter Gittern von Wiedergutmachung abhängig macht, stellt sich so lange nicht, wie wir das Gefängnis als alternativlos ansehen.

Das Recht von Häftlingen auf eine ­
angemessen große Zelle, auf ein Fernsehgerät, auf Therapie und Gesundheitsfürsorge wird immer wieder herangezogen, um sich über einen weichgespülten Strafvollzug zu beschweren. Niemand aber interessiert sich dafür, was es heißt, 18,5 Jahre (durchschnittliche Verweildauer in Haft bei der "lebenslänglichen" Freiheitsstrafe) oder 24 Jahre (durchschnittliche Verweildauer Lebenslang plus Feststellung der besonderen Schwere der Schuld) hinter Gittern zu sein.

Stellen Sie sich vor, Ihr Alltag wird vom Rasseln schwerer Schlösser bestimmt: Aufschluss früh am Morgen. Lebendkontrolle. Umschluss als Freizeitmaßnahme. Einschluss nach dem Abendbrot. Ihre Haut bekommt einen Grauschleier, weil Sie zu wenig frische Luft bekommen. Egal ob Sie in der ­Nase bohren, das wenige an Sexualität ausleben, was Ihnen noch bleibt, ob Sie sich eine Zukunft erträumen oder über Ihr verpfuschtes Leben weinen: Der Staat kann Ihnen bei dem Privatesten zuschauen. Sie dürfen nicht allein entscheiden, wen Sie wann treffen, mit wem Sie eine Liebesbe­ziehung führen, was Sie arbeiten.

Zur Freiheitsstrafe gesellen sich andere hinzu

Der Entzug der Freiheit ist nach dem Gesetz Ihre einzige Strafe. Dennoch gesellen sich rechtlich höchst fragwürdige Strafen hinzu: Sie ­müssen für einen Bruchteil des Mindestlohns arbeiten. Sie zahlen weder in die Rentenkasse noch in die Kranken­versicherung ein. Ihre Kinder, die nichts mit Ihrer Straftat zu tun haben, verlieren einen Elternteil. Im Vergleich zu der Bevölkerung draußen haben Sie ein erhöhtes Ri­siko, sexuell missbraucht zu werden. Sie müssen in einer Gemeinschaft leben, die sich über Delinquenz definiert. Ihr Risiko, an Depressionen zu erkranken und Suizid zu begehen, ist um ein Vielfaches erhöht.

Strafe als Reaktion auf Fehlverhalten findet nicht nur in Gefängnissen statt, sondern bereits in Familien, Schulen, Kindergärten. Es mag an dieser Alltäglichkeit liegen, dass sich niemand für das hoch spezialisierte System Strafjustiz interessiert. Anstatt einem Strafprozess mit einer gewissen Ehrfurcht vor dem darin zur Anwendung kommenden Fachwissen zu begegnen, sind Stammtische, Politiker und viele Medien oft in kollektiver Vorverurteilung und blindwütiger Empörung vereint.

Viele Journalisten erscheinen nur am ersten Tag eines Prozesses, an dem inhaltlich meist nicht mehr stattfindet als die Verlesung der Anklageschrift. Das zähe Ringen um die Wahrheit darzustellen, ist vielen Redaktionen wohl zu kostspielig. Vielleicht ist seine ­
differenzierte Darstellung auch zu komplex für eine Nation, die sich sonntagabends vor dem "Tatort" versammelt, um dabei zuzusehen, wie "das Böse" einem Happy End – hinter Schloss und Riegel – zugeführt wird.

Weihnachten 2016 setzen jugendliche Ausländer an einem Berliner U-Bahnhof einen Obdachlosen mit einem Taschentuch in Brand. Die ­Empörung über die rücksichtslose Tat am Fest der Liebe vernebelte einen rationalen Umgang mit dem Geschehenen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchten Mordes. Am Ende wurde der Haupttäter "nur" wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ein gerechtes Urteil, für das die Justiz zu Unrecht gescholten wird. Erst abseits des öffentlichen Getöses konnte in nüchterner Analyse herausgearbeitet werden, dass die Tat kein versuchter Mord war. Wie groß war die Flamme? Hatte das Feuer schon übergegriffen? Wenn ja: auf Kleidung oder Haut? Welche Vorstellung hatten die Täter von ihrer Tat?

Der Begriff "gesundes Volksempfinden" stammt aus der NS-Zeit

Diesen – entscheidungserheblichen – Fragen muss aus dem Weg gehen, wer in einer zwar verständlichen, aber der Sache nicht dienlichen Emotionalität gefangen ist. In Talkshows wird wieder vermehrt gefordert, das "gesunde Volksempfinden" nach Strafe zu befriedigen. #Aufschrei? Fehlanzeige. Dabei stammt der Begriff "gesundes Volksempfinden" aus der NS-Zeit. Er diente dazu, politische Gegner, Kommunisten, Homosexuelle, Juden mit Hilfe eines Gesinnungsstrafrechts fertigzumachen. Nicht die Tat war für die Strafe maßgeblich, sondern eine diffuse und rechtlich nicht überprüfbare Vorstellung von Gut und Böse.

Auch der härteste Stammtischprediger wird, wenn es um seine eigene Schummelei bei der Steuererklärung oder die Bierzeltschlägerei beim Oktoberfest geht, auf einer nüchter­nen Feststellung der Tat­sachen be­stehen, auf einer zu dem entstandenen 
Schaden proportionalen Strafe, auf Gleichheit vor dem Gesetz, auf einer Berücksichtigung aller Umstände, er wird einwenden wollen, dass Alko­hol im Spiel oder die Tat vielleicht durch Notwehr gerechtfertigt war. Wer ­selber in den Fokus der Straf­verfolgungsbehörden gerät, beantwortet die Frage nach "Gut" und ­"Böse" längst nicht mehr so einfach wie Stammtisch und Talkshows.  

Was muss sich ändern? Das ­Gefängnis ist vergleichbar mit der Zigarette. Die war jahrzehntelang ein Narrativ für Selbstbestimmtheit, Abenteuer, Extravaganz. Es brauchte erst einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel, um zu entdecken, dass sie das einzige frei verkäufliche Lebensmittel ist, das die Hälfte seiner Käufer irgendwann umbringt. Erst wenn wir uns kritisch mit dem Narrativ Gefängnis auseinandersetzen, wird der Weg frei, nach besseren, humaneren und kostengünstigeren Strafen Ausschau zu halten. Von ­denen auch die Opfer etwas haben. In der Weimarer Republik wusste das bereits der berühmte Justiz­minister und Rechtsphilosoph Gustav Radbruch: "Wir brauchen keine besseren Gefängnisse, sondern etwas Besseres als das Gefängnis."

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Als Deutscher, der seit 18 Jahren in den Vereinigten Staaten lebt, aber noch sehr der deutschen Seele nahe steht, kann ich Herrn Grabitz' Ausfuehrungen schlicht nicht folgen. Ich bin entschiedener Gegner der Todesstrafe, und kritisch gegenueber dem amerikanischen Justizvollzug (in Deutschland wuerde ich als Konservativer gelten, in Amerika bin ich mittlerweile ein verachteter "Liberal"). Aber Herrn Grabitz' Gutmenschentum muss auch irgendwann eine Grenze aufgezeigt werden, denn sonst verliert man den im Normalen verorteten Buerger, und handelt sich irgendwann einen Trump ein. "Sie dürfen nicht allein entscheiden, wen Sie wann treffen, mit wem Sie eine Liebesbe­ziehung führen, was Sie arbeiten." Jemand, dem in der deutschen Justiz - und das erscheint aus der Ferne schwer - Feststellung der besonderen Schwere der Schuld attestiert wurde, hat zwangslaeufigerweise einem Mitmenschen genau diese Entscheidungsfreiheiten genommen, denn dieser Mitmensch ist entweder tot oder Zeit seines Lebens ein Krueppel. Der deutsche Gutmensch wie Herr Grabitz ist ein "enabler" von Populisten wie Herrn Trump, und schuldig darin, denn sie argumentieren stets fuer den ueberlebenden Straftaeter, und nie in Erinnerung an das Opfer. Und das letzte was ich meinem Heimatland wuensche, ist ein zweiter Trump.

Aus entfernter Sicht sieht vieles anders oder doch sehr viel differenzierter aus. Die Sicht von Herrn Gabitz ist ein Teil des Luxus, den man sich als "Versorgter" und mit dem Gefühl der wohligen Nächstenliebe leisten kann. Vielleicht kommt man dann ja auch etwas leichter ins Paradies.

Selbstverständlich, alle Menschen sind Brüder. Der Pfarrer hält dazu eine fulminante Predigt. Die ermuntert am Montag seine Tochter (18). Papa, Du hast gestern doch so schön gesagt, dass auch alle Schwarzen unsere Brüder sind. Gilt das auch für unsere Familie? Selbstverständlich mein Kind. Sie macht die Tür auf. Da steht einer. Das ist mein Freund. Papa freue Dich, Du bekommst von uns einen Enkel geschenkt. Der Pfarrer wird blass.

Wissen die "Edlen" eigentlich, was es bedeutet, wenn sehr unterschiedliche Kulturkreise, die auch im eigenen Volk präsent sind, aufeinander prallen und dann im familiären Kontext (erst recht in Lagern!) umgehend zur Katastrophe führen? Ein Bruder ist auch dann ein Bruder, wenn er die Familie tyrannisiert, aber willkommen ist er dann nicht mehr. Und dieser "Spagat" wir auch jeden "Edlen" zerreißen.

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Herr Gabitz doch guten Mutes und edler Gedanken ist, könnte man glatt meinen, das die Bösen gar nicht so bös sind und die Guten nur das Glück hatten, nicht böse zu sein. Sicher, das Gefängnis ist weder ein guter Ort noch eine Quelle zur Genesung. Sehr zum Verdruß der Rachedürstigen. Aber wer "sitzt" kann, zumindest bei uns hoffentlich, nicht auch gleichzeitig noch mehr Schaden anrichten. Würde man den Einsitzenden die Toleranz der nur etwas eingeschränkten Freiheit zukommen lassen und auf die segensreichen Wirkungen von lieben Überzeugungen und Schulungen setzen, wäre bald der Teufel in Gestalt von Gewalt und unerlaubter Mitnahme los. Es wäre vieles noch unsicherer. An das Gute zu appelieren, wenn das Schlechte doch viel müheloser ist, ist naiv. Und die Naivität ist das bequemste Einfallstor für all diejenigen, die glauben, dass das Leben für umsonst zu haben ist. Was aber die Diskussion geradezu unanständig macht, ist das Schicksal der Opfer. Denn sie kommen in der Rechnung überhaupt nicht vor.
Kein Gauner ins Gefängnis, dafür aber sollte er den gesamten Schaden ersetzten und seinen Opfern auch die Operationskosten, evtl. die Rente und den Psychiater bezahlen. Ach so, das ist zuviel verlangt, weil ja in der Regel der Schaden immer weitaus höher als die Strafe ist und die Wiedergutmachung eine noch größere Strafe wäre, als es menschenmöglich ist? Herr Gabitz, ihre christliche Nächstenliebe für die Opfer sollte nicht kleiner sein als für die Täter.

"dass die Bösen gar nicht so bös sind und die Guten nur das Glück hatten, nicht böse zu sein."
Sondern darum, darauf hinzudeuten, dass die Kategorien Gut und Böse dumme Kategorien sind, die in allen Medien wunderbar funktionieren (einschließlich Literatur) aber eben nicht in der REALITÄT. Denn, auch wenn es nicht in ihren kleinkarierten Gesinnungskanon passt, es gibt nunmal Umstände die gewaltätige Verhaltensweisen bestärken und diese möglichen Entwicklungen zur Gewalt hin sind wesentlich komplexer als Drehbücher!
Nein, damit möchte ich Gewalt nicht schönreden, es geht einfach darum dass es keine per se Guten oder per se Böse Menschen gibt.
Aber wie der Autor schon schrieb, die Wahrheit über menschl. Verhalten ist zu komplex um es einfachen Gemütern mit einfachen Ideologien von Schwarz/Weiss verständlich zu machen.

Antwort auf von Volker Schäfer (nicht registriert)

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Genau dies war des Autors Ansinnen. Mit freundlichen Grüßen aus Berlin. Christoph Grabitz.

Antwort auf von Christoph Grabitz (nicht registriert)

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Sehr geehrter Herr Grabitz, da ich sah, dass mein zurückliegender Leserbrief hier auf der Seite als Kommentar veröffentlicht wurde und dass Sie auf eine andere Leserreaktion geantwortet haben, möchte ich dies zum Anlass nehmen, nochmal auf die Kernfragen meines Briefes zurück zu kommen:
Gibt es denn nun nach Ihrer Ansicht bereits erfolgversprechende Alternativen zu den von Ihnen kritisierten Gefängnisstrafen?
Und wie stehen Sie zum Opfer- und Hinterbliebenenschutz? Vor nicht allzulanger Zeit wurde erst richtigerweise darauf hingewiesen, welch gravierende Folgen auf Opferseite selbst ein "schlichter" Einbruch in Abwesenheit nach sich ziehen kann.
Mir ist klar, dass die Rubrik "Standpunkt" (vor allem?) anstoßen und polarisieren soll. Es dabei aber zu belassen, empfinde ich als gesellschaftlich problematisch, da Ihr mit Sicherheit positiver Ansatz auch vollkommen "nach hinten losgehen" kann. MfG, C. Seebass

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Eine klare Meinungsäußerung, schlimmer als die im Artikel beschriebenen Stammtischreden.
Ich lese einen Beitrag von vorn/oben. Was kommt nach dem Titel?
1. Untertitel: Elitäre Beschimpfung: "Volkes Sehnsucht ist dumm"
2. Fettgedrucktes Zitat mit der Nazikeule ("Begriff aus der NS-Zeit").
Für mich ist dies alles sehr unchristlich und zeugt von wenig Achtung gegenüber anderen Ansichten. Verständnis hat der Autor nur für Straftäter und Wohlwollen für seine eigene Tätigkeit. Dafür werden z. B. die Haftbedingungen der (sicherlich zu recht) zu lebenslänglich Verurteilten mit Schummeleien bei der Steuererklärung verglichen.
Mein zurückhaltendes Wesen verbietet mir, auf weitere Details einzugehen.

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Der Darstellung von Christoph Grabitz ist Zeile für Zeile zuzustimmen. Aufgrund meiner juristischen Ausbildung und aufgrund meines politischen Bewusstseins habe ich die von ihm benannten Fakten schon gekannt, als er noch nicht auf der Welt war. Und Tucholsky hat die Probleme beschrieben, als ich noch nicht auf der Welt war.
Aber der Volksglaube meint es besser zu wissen. "Immer mehr Gewalt, immer mehr Monster in Menschengestalt". Und die Berücksichtigung schwerster seelischer Störungen unter dem Aspekt der Schuldfähigkeit gerät zu der kollektiven Überzeugung, dass heute ja jeder Mörder "wegen seiner schlechten Kindheit" mit einem freundlichen Händedruck nach Hause geschickt wird.

Antwort auf von Andreas Knipping (nicht registriert)

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Lt. den Herren Grabitz und Knipping ist der Kristallisationspunkt des Problems demnach die Schuldfähigkeit, die dann auch noch, je nach Lebensumstände variabel ist und mit der Argumentationskunst (die beste wird gut bezahlt!) des Juristen ihre Wirkung hat. Soweit kann doch die juristische und menschliche Gutmütigkeit nicht gehen! Fehlt nur noch als Erklärung der Anspruch der "Toleranz der Intoleranz" und dass sich Betroffene auf den Schöpfer berufen, weil sie ohne ihr Zutun so gemacht wurden wie sie sind. Wer nicht schuldfähig ist, ist demnach auch künftig zu allem fähig und "entschuldigt"? Diese "Auswuchs-Argumentation" kann man beliebig fortsetzen, löst aber das Problem nicht. Wer nicht schuldfähig ist, gehört unter Kontrolle. Wer sich absichtlich (Drogen, Alkohol) in eine Situation der verminderten Schuldfähigkeit begibt, ist für die Folgen in vollem Umfang verantwortlich. Oder sollen die Opfer vom Richter gesagt bekommen, "Tut mir leid, die Schuldfähigkeit des Täters war leider eingeschränkt, ich kann ihn nicht angemessen verurteilen, so ist eben das Leben. Es wäre besser für Sie gewesen, nicht gleichzeitig mit dem Täter an einem Ort zu sein". Auch die christliche Nächstenliebe stößt in diesem Fall an Grenzen. Die Juristerei ist eine Gradwanderung, wenn man das Böse für alle überzeugend mit dem subjektiven Begriff der Schuldfähigkeit im Zaum halten will.

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Zitat Grabitz: "Warum Volkes Sehnsucht nach drakonischen Freiheitsstrafen irrational und dumm ist".

Schlau sind wir also nur, wenn wir die Einsicht von Herrn Grabitz teilen. Selbstverständlich, "schlau", richtig und gut wird eine Meinung nicht alleine dadurch, dass sehr viele sie teilen und dann auch so abstimmen. 1933, Brexit, die Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein und Trump sind dafür Beispiele. Das Volk stimmt dann 4-5 Jahre später wieder anders ab und ist es nie gewesen. Das ist die systemimmanente versammelte demokratische Unzulänglichkeit.

Das Volk möchte aber auch Sicherheit, Geborgenheit und eine gute Führung. Um dies zu erreichen, muss man das Böse verhindern oder zumindest unterdrücken. Das wird mit Zwang versucht, gelingt aber leider nicht zuverlässig. Aber was machen, wenn das "Böse" jegliche Einsicht außer Kraft setzt? Dann ist guter Rat nicht nur teuer, dann ist er auch noch irrational, dumm und es ist leider auch arrogant, wenn man sich so über das Volk erhebt.

Solange das Volk so schlau ist, "eine gute Führung" zu wollen, bekommt es die auch. Entweder in Form des berühmtem Führers ehedem oder heutzutage in der Form der verantwortungsbewussten, durch demokratische Wahlen ermittelten Führung. Führer und Führung wussten und wissen die Gefängnisse mit Volk zu befüllen. In beiden Fällen konnten und können sie dabei mit des Volkes Beifall rechnen.

Das Volk ist offenbar so schlau, dass es nichts mehr dazu zu lernen hat.

Sepp Stramm

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Mit großem Interesse habe ich den Artikel gelesen und stimme Ihnen voll zu, daß es furchtbar sein muß, Schlüsselgewalt zu erfahren, auf die man keinen Einfluß hat. Und so Vieles mehr, Drogenhandel, Gewalttätigkeit, es läßt sich fortsetzen. Und ich weiß, wovon ich rede, ich bin seit vielen Jahren im ehrenamtlichen Schöffenamt tätig und habe auch schon manchen
Knast besichtigt und besucht.

Und jetzt zu Ihren Ausführungen betr. Weihnachten 2016. Jugendliche - soweit ich erfuhr, Syrer, die ja schon aus einem bedrohten Land zu uns kamen, warfen mit einem brennenden Taschentuch nach einem Obdachlosen in Berlin.
Ob es am Weihnachtsabend war, ist hier m.E. nicht so relevant. Es hätte auch ein anderer Tag sein können. Dieser Mann schlief auf einer Bank. Obdachlosigkeit nimmt ja, das wird Ihnen nicht engangen sein, immer mehr zu, die horrenden Wuchermietpreise, gerade in Berlin, nehmen ja immer mehr zu, vielleicht konnte der Mann seine Miete auch nicht mehr bezahlen. Und die Jugendlichen? Sie nahmen in Kauf, daß der Mann in Flammen aufging und schwere Verletzungen davontragen würde, wenn nicht sogar gestorben. Ich weiß, vielleicht werden Sie entgegnen, sie wollten den Mann ja nur ein bißchen erschrecken, wie es die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichs in der Sendung "Hart aber fair" vor einigen Wochen von sich gab, darüber war ich schon erschüttert.
Jugendliche, die hier in unserem Land Gastrecht genießen mit voller Unterstützung die dazu gehört, haben ihr Gastrecht nicht zu verletzen, nein noch schlimmer, werfen mit einem brennenden Taschentuch nach einem Obdachlosen. Und das können Sie nicht herunterspielen, wie Sie es in Ihrem Artikel leider tun. Der bald brennende Mann? Nach dem Motto: selber schuld? Und "diese armen Jugendlichen kommen ja aus Kriegsgebieten, haben viel Böses und Schreckliches erlebt? "
Ja, aber gerade deswegen ist diese Tat doch so verwerflich, sie haben das Grauen gesehen und probieren es hier in dem Land des Gastrechts.

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Die Kritik an Haftstrafen aufgrund hoher Rückfallquoten ist bei weitem nicht neu. Und das „gesunde Volksempfinden“, das sich durchaus in Forderungen wie „an die Wand stellen“ ergeht, kann nicht rechtstaatliches Handeln bestimmen. Das wir also etwas Besseres brauchen als Gefängnisse scheint klar: Aber was? Leider beschränkt sich Herr Grabitz ausschließlich auf Kritik, ohne konstruktive Vorschläge zu nennen, wie das Strafsystem sinnvollerweise umgebaut werden könnte. Und was mich als Nicht-Jurist besonders stört: Er nimmt für die Kritik an langen Gefängnisstrafen ausschließlich die Sicht der Täter ein. Was aber ist mit den Opfern? Der Weiße Ring und andere Institutionen kritisieren zu Recht, dass unser Rechtssystem hier eine Schieflage hat. Haftbedingungen und –folgen täterseits werden meist deutlich intensiver diskutiert, während es oft so scheint, dass teils langjährige und einschneidende Folgen auf Opferseite von offizieller Seite weitgehend ausgeblendet werden.
In einem Rechtsstaat darf Strafe keinesfalls Rache sein. Und Rechtsprechung wird nie wirkliche Gerechtigkeit herstellen können – und darf es auch nicht, wenn man nicht wieder beim Prinzip „Auge um Auge“ enden will. Aber: die Rechtsprechung sollte sehr wohl nach dem Anspruch handeln, der Gerechtigkeit sich zumindest zu nähern. In einer Demokratie ist formell der Gesetzgeber vom Volk beauftragt, so dass es auch nicht angebracht ist, generell den „Volkeswillen“ lächerlich zu machen. Sondern das Stichwort sollte sein: Nachvollziehbarkeit, und das nach Möglichkeit auch für Nicht-Juristen! Die oben genannten Stammtischparolen werden gern in der sicheren Gruppe bzw. in der vernetzten Welt geäußert. Brächte man die Menschen dazu, sich wirklich mit der Thematik zu befassen, so würden sicherlich auch differenzierte Ansichten dabei herauskommen – etwas, dass man vielleicht mit dem „gesunden Menschenverstand“ bezeichnen könnte. Aber Nachvollziehbarkeit ist in jedem Falle wichtig – und auch die respektvolle Einbeziehung der Opfer einer Straftat in den Urteilsfindungsprozess. Diskussionen darum, ob jemand, der z. B. mit einem Messer auf einen anderen Menschen eingestochen hat, wirklich Tötungsabsicht hatte oder um die Lebensgefährlichkeit des Messers wissen konnte, mögen mit juristischem Fachwissen verständlich sein, machen ohne eine wirkliche Erklärung die Nachvollziehbarkeit aber leider nicht besser. Eher haben sie Potential, die Ressentiments gegen angeblich zu lasche Strafverfolgung zu befeuern.

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Ein grosses Dankeschön an den Verfasser des Beitrags für die argumentativ nicht anzugreifende Begründung seines Standpunkts. Ein wichtiges zu kritisierendes Detail zum Thema Strafverfolgung in Deutschland hat er allerdings nicht angesprochen. Materielle Delikte werden nicht selten weniger hart sanktioniert als Straftaten, bei denen Menschen verletzt oder sogar getötet werden. So kann es durchaus sein, dass ein Bankräuber länger iim Gefängnis sitzt als ein Totschläger.

Uwe Tünnermann

Antwort auf von Leserbrief

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Wieso soll dieser Artikel argumentativ nicht angreifbar sein? Der Verfasser Grabitz beschimpft das "dumme Volk" und der Kommentator lobt auf demselben fragwürdigen Level.
Nicht angreifbare Argumente gibt es nur in Glaubensfragen. Wer solche in gesellschaftlichen Diskussionen feststellt, ist offensichtlich ein nicht an Erörterungen interessierter Fundamentalist.
Oder ist Kommentator nur kritiklos begeistert?

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Danke für Ihren erhellenden Blick auf die Sekundärfolgen von Freiheitsstrafen sowie auf den „gesunden Menschenverstand“ für deren Bemessung und Bewertung. Für Ihre Aufklärung in toto ist Ihnen sehr zu danken. Andererseits ist die Meinungsfreiheit in unserem Lande ein hohes Gut, und der tatsächliche Einfluss der von Ihnen so bezeichneten „Stammtischprediger“ ist nicht wirklich relevant. Ihres Rückgriffs auf die NS-Zeit hätte es deshalb gerade nicht bedurft, denn was wollen Sie/wir uns damit immer wieder sagen? Als sich der seinerzeitige Außenminister Heinrich Josef Maximilian…von Brentano gegenüber Konrad Adenauer über die Unzulänglichkeiten der Menschen beklagte, soll ihm der – bekanntermaßen listige - Kanzler geantwortet haben: „Herr von Brentano, wir müssen das Volk nehmen wie es ist, ein anderes haben wir nicht.“ Bedenken Sie bitte auch die Einstein’schen Erkenntnisse über die Unendlichkeit der menschlichen Dummheit, also nicht nur die der Schul-Dummheit, sondern auch die der „strukturellen“ Dummheit der zweiten und dritten Art, querfeldein, unabhängig von Bildungsabschlüssen und Berufsgruppen. Die guten und weniger guten Maßstäbe für den Geist von Verfassungs- und Gesetzestexten und korrespondierender Verfassungswirklichkeit, für Gewissen, Gesinnung, Würde, Gut, Böse oder Steuerehrlichkeit wachsen und sind lebendig in dem Sein und Bewusstsein der Menschen eines Volkes, eben auch der des deutschen. Das populäre Empfinden für Wünsche und Wirklichkeit ist statistischer Natur und wird eben nicht nur von Juristen, Philosophieprofessoren und/oder anderen selbsternannten Gutmenschen geprägt resp. repräsentiert.

Was Sie leider nicht ausgeführt haben: Ihre Gedanken und praktischen Vorschläge zu dem abschließenden Zitat „Wir brauchen keine besseren Gefängnisse, sondern etwas Besseres als das Gefängnis.“ Darüber hätte ich von Ihnen sehr gern etwas gelesen; unter den ja fast schon diktatorischen Voraussetzungen der Berufs- und Vertragsfreiheit und der Freiheit des Eigentums im neoliberalen globalisierten Finanzkapitalismus zumal.

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