Sandra Stein
Ich habe genug
Das Leben kann schwerer sein als die Angst vorm Tod. Was, wenn ein Mensch sein Leiden nicht länger ertragen will? Darf man ihm helfen? chrismon-Reporterin Christine Holch sammelte Antworten auf eine schwierige Frage. Hier geht es jetzt also um Sterbehilfe - und am Ende doch um Lebenshilfe
Tim Wegner
12.03.2013

Vermutlich spricht Udo Reiter, 69, vielen Menschen aus dem Herzen: „Ich freue mich meines Lebens und möchte, solange es irgend geht, dabei sein. Aber wenn es nicht mehr geht, möchte ich nicht in einer Weise abtreten, die ich quälend finde und die meiner bisherigen Lebensweise unwürdig ist.“ Er will sich dann keine Plastiktüte über den Kopf ziehen oder sich auf Schienen legen müssen. Der ehemalige MDR-Intendant wünscht sich, so schreibt er in seiner Autobiografie, dies: einen tödlichen Cocktail – „als letzte Leistung unserer Krankenkasse“.

Diesen Notausgang wünschen sich in Umfragen mehr als die Hälfte der Deutschen: eine ärztlich begleitete Selbsttötung als Ausweg bei schwerem Leiden. Seit Jahren wird über dieses Thema gestritten – in der Politik, der Ärzteschaft und auch am Abendbrottisch. Nicht immer geht es dabei kenntnisreich zu.

Deshalb sollen hier ganz nüchtern ein paar Fragen geklärt werden. Fragen wir zunächst die Münchner Fachanwältin für Medizinrecht Beate Steldinger:

Was ist wirklich erlaubt und ist was verboten?

Ist es eine Straftat, sich das Leben zu nehmen?

Beate Steldinger: Nein. Das Strafgesetzbuch verbietet nur, einen an­deren Menschen zu töten. Dazu gehört auch die Tötung auf Verlangen. Strafrechtlich gesehen darf man sich selbst töten.

Und wenn man jemandem dabei hilft, indem man tödliche Substanzen organisiert oder auch nur Kontakt zu Sterbehelfern herstellt?

Steldinger: Weil die Haupttat nicht strafbar ist, ist auch die Beihilfe nicht strafbar. Der Suizident muss die letzte Handlung jedoch selbst vornehmen, und er muss dabei freiverantwortlich handeln – er darf also nicht so psychisch krank sein, dass die freie Willensbildung eingeschränkt ist.

Muss ich ihn retten, sobald er ohnmächtig geworden ist?

Steldinger: Wenn er zuvor deutlich gemacht hat, am besten schriftlich, dass er nicht gerettet werden will, und er diese Entscheidung freiverantwortlich getroffen hat – dann machen Sie sich nicht strafbar, wenn Sie den Notarzt nicht rufen.

Das ist die Rechtslage in Deutschland. Nun will die Bundesregierung die Freiheit einschränken. Damit Bürgerinnen und Bürger nicht durch organisierte Suizidhelfer zur Selbsttötung „verleitet“ werden.

Gemeint ist damit vor allem der Verein „Sterbehilfe Deutschland“, gegründet vom ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch, der seit 2008 Suizidbeihilfe anbietet – bis vor kurzem gegen Tausende von Euro, seit neuestem aber erstattet der Verein im Falle eines Suizids den Erben die Vereinsbeiträge zurück; und gemeint ist auch der Schweizer Verein Dignitas (mit Büro in Hannover), der den Suizid mit tödlichen Substanzen für rund 8000 Euro organisiert, inklusive Einäscherung.

Etwa 100 Deutsche pro Jahr lassen sich beim Suizid von Dignitas oder Sterbehilfe unterstützen. Zum Vergleich: Etwa 10 000 Menschen in Deutschland nehmen sich jedes Jahr das Leben. Die Hälfte erhängt sich. Zweithäufigste Methode ist das Vergiften. Sie sterben allein. Ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe würde sie nicht retten. 

Käme ein Verbot jeglicher irgendwie organisierter Suizidbeihilfe, dann wäre es nur noch „Nahestehenden“ erlaubt, jemanden bei der Selbsttötung zu unterstützen. Auch die langjährig vertraute Ärztin oder der einzelne Arzt, der nicht mit einem Suizidhilfeverein zusammenarbeitet, blieben wohl straffrei wie bisher.

Immerhin kann sich in Befragungen mehr als ein Drittel der Ärzte vorstellen, Schwerstleidenden beim Suizid zu ­helfen. Und, besonders interessant: Fast die Hälfte würde sich bei ­eigenem Leiden diese Hilfe von Kollegen wünschen.

Dürften die das? 2011 beschloss der Ärztetag eine neue Mus­ter-Berufsordnung, in der steht, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen. Doch verbindlich sind nur die Berufsordnungen, die die Landesärztekammern erlassen. Längst nicht alle haben den Verbotssatz übernommen. Bayern und Baden-Württemberg etwa haben ihn einfach gestrichen. Und in Berlin gewann vergangenes Jahr der Arzt Uwe-Christian Arnold gegen seine Ärztekammer. Das Verwaltungsgericht sagte: Die Ärztekammer kann Suizidbeihilfe nicht pauschal verbieten, denn ein Arzt muss seinem Gewissen folgen dürfen. Womöglich also bei unerträglichen Schmerzen einen sicheren und schmerzlosen Suizid ermöglichen.

Aber hilft da nicht die Palliativmedizin?

Fragen wir ­Chris­tof Müller-Busch, Professor für Palliativmedizin:

Können Sie mir garantieren, dass ich am Lebensende nicht entsetzlich leiden muss?

Christof Müller-Busch: Nein, garantieren kann ich es Ihnen nicht, weil es ja auch seelisches Leid gibt und das Lebensende auch mit Leid verbunden ist. Aber es muss nicht entsetzlich sein. Wir haben durch die Palliativmedizin inzwischen viele sehr gute Möglichkeiten, vor allem die körperlichen Symptome – etwa Schmerzen, Atemnot, Übelkeit – so zu lindern, dass sie erträglich sind.

Alle Schmerzen?

Müller-Busch: 95 Prozent können wir mit Schmerzmitteln lindern. Oft sind Schmerzen gar nicht das belastendste Symptom. Die Patienten leiden viel stärker an ihrer Schwäche und der Erschöpfung, die zum Tode führende Erkrankungen begleiten.

Und was ist mit den restlichen fünf Prozent?

Müller-Busch: Bei diesen Patienten, die ihr Leiden so unerträglich finden, können wir durch eine palliative Sedierung mit Beruhigungsmitteln und anderen Medikamenten das Bewusstsein so dämpfen, dass die Schmerzen nicht mehr wahrgenommen werden. Man kann diese palliative Sedierung unterschiedlich tief und auch wieder rückgängig machen.

Klingt wunderbar: im Schlaf zu sterben.

Müller-Busch: Ja. Aber viele Menschen in Todesnähe, vor allem ältere, möchten am Ende gar nicht tief sediert werden. Sie möchten lieber dem Tod ins Auge sehen. Sie möchten dabei sein.

Wann vor dem Tod beginnen Sie eine palliative Sedierung?

Müller-Busch: Rückblickend waren es meist zwei, drei Tage, manchmal auch mehr als zehn Tage vor dem Tod.

Das klingt doch alles beruhigend. Nur: Palliativstationen sind zuständig für Menschen mit absehbarem Tod. Relativ gut abschätzen lässt sich die verbleibende Zeit bei fortgeschrittenen Krebserkrankungen. Deshalb sind rund 90 Prozent der Patienten auf Palliativstationen Krebskranke. Bei Menschen mit Herzleiden, Parkinson oder multipler Sklerose ist der Verlauf mit seinem Auf und Ab schwer einzuschätzen. Diese Patien­ten kommen selten auf Palliativstationen oder in Hospize. Dabei leiden viele dieser Kranken ebenfalls. Vor allem alte Menschen, die mehrere Krankheiten haben – wo die Medikamente gegen die eine Krankheit dann wieder andere Organe beeinträch­tigen. Viel zu wenige Ärzte und Ärztinnen kennen sich aus mit der lindernden Medizin für Alte, also der palliativen Geriatrie.

Da klaffe eine große Versorgungslücke.

Das sagt Gita Neumann. Die Psychologin ist Lebensberaterin beim Humanistischen Verband in Berlin, einer Organisation Konfessionsloser. Sie berät viele kranke Mitglieder.

Gita Neumann: Versuchen Sie mal, einen Menschen mit unbeherrschbaren Schmerzen wegen Gelenkrheuma oder Osteoporose auf einer Palliativstation unterzubringen oder gar im Hospiz bis zum Lebensende umsorgen zu lassen! Für die gibt es nichts, nur das Pflegeheim, und von dort kann man laut Sozialgesetzbuch V § 39a nicht mehr in ein Hospiz. Der Kontrast zwischen dem De-luxe-Aufenthalt dort für ein Prozent der Bevölkerung und der allgemeinen Versorgung für die vielen ist zu groß.

Ein Sterben ohne Schmerzen ist also möglich, aber...

Neumann: Genau: Ein Sterben ohne Schmerzen ist möglich, da kann ja sediert ­werden, aber ein Leben ohne Schmerzen kann Ihnen keiner versprechen. Da müssten Sie schon todkrank sein.

Wegen unerträglichen Dauerleidens hat sich zum Beispiel ­Ursula D. das Leben genommen. Sie hatte Arthrose und multiple Sklerose. Selbst die Schmerzambulanz schrieb im Arztbrief resigniert, die Schmerzen seien „unbeherrschbar“. Mit 78 Jahren ertrug es Ursula D. nicht mehr. Mit Hilfe des ­Humanistischen Verbands fand sie einen Arzt, der ihr tödliche Substanzen vermittelte. Für die Trauerkarte hatte sie sich ein Zitat aus dem Alten Testament ausgesucht: „Ein Wort von Gott erging an mich: ‚Was siehst du, Jeremia?‘ Ich sprach: ‚Ich sehe einen erwachenden Mandelzweig!‘“

Hat sie über ihr Leben „verfügt“, ohne dass ihr das zu­stünde? Nein, sie hat kapituliert vor der Krankheit, die längst über sie verfügte. Sie hat traurig verzichtet.

Manchmal lindert schon das Wissen um einen Notausgang das Leiden Schwerkranker.

Wolfgang Herrndorf, Jahrgang 1965, Autor des Bestsellers „Tschick“, erlebt das so. Gegen seinen Hirntumor ist er mit allem vorgegangen, was die Medizin aufzubieten hat. Doch die Krankheit schreitet voran. Verzweifelt sucht er nach einer Methode, sein Leben zu beenden. Nicht jetzt, aber dann vielleicht. Diese Suche „ist eines zivilisierten mitteleuropäischen Staates nicht würdig“, schreibt er in seinem Blog „Arbeit und Struktur“. Am Ende ist er dann offenbar an eine Waffe gekommen: 

„Die mittlerweile gelöste Exitstrategie hat eine so durchschlagend beruhigende Wirkung auf mich, daß unklar ist, warum das nicht die Krankenkasse zahlt. Globuli ja, Bazooka nein. Schwachköpfe.“

Dass einen ausgerechnet die Verfügbarkeit einer Suizidmethode im Leben hält, ist vielfache Erfahrung. Anhand von Daten des Vereins Dignitas ergab eine Diplomarbeit: Von 100 Menschen, die provisorisch „grünes Licht“ bekommen hatten – es stand noch ein Arztbesuch aus – , meldeten sich 70 nie wieder. Mit anderen bestand ein längerer Kontakt, sie nahmen die Suizidbeihilfe am Ende aber nicht in Anspruch. 13 ließen sich tatsächlich ein Rezept ausstellen.

Manchen mag die Gewissheit eines Notausgangs helfen, es noch eine Zeit lang auszuhalten. Andere werden durch ­Nahestehende im Leben gehalten. Aber manchmal ringen die vergeblich.

Der Hamburger Krankenhausseelsorger Michael Brems hatte Betina K. fast drei Jahre lang begleitet. Sie war als 51-Jährige gestürzt und seitdem vom Kopf abwärts gelähmt. Während viele andere Hochquerschnittgelähmte irgendwann nach vorn schauen, wollte Betina K. von Anfang an nur sterben. „Es ist, als würde ich den ganzen Tag vergewaltigt.“ Dem Pastor wird es noch heute eng im Hals, wenn er von dieser Verzweiflung erzählt.

Ja, sagte er einmal zu ihr, es spreche viel gegen ein Weiter­leben, aber gebe es vielleicht auch etwas, das für ein Weiter­leben spreche? „Mein Mann und meine Tochter“, sagte die Frau und fing an zu weinen. Und dann, als die Beatmungsmaschine das Weitersprechen wieder zuließ: „Aber das reicht nicht, das reicht nicht!“

Betina K. nahm Kontakt zu Dignitas auf. Ihr Entschluss stand fest. Der Pastor wusste es. Oft noch telefonierte er mit ihr. Dann, zwei Tage vor ihrer Fahrt nach Zürich, besuchte er sie zum Abschied. Er feierte Abendmahl mit ihr, dem Ehemann, der Tochter und der alten Mutter. Das Abschiedsmahl des Menschen Jesus, der auch von seinem bevorstehenden Tod gewusst hatte. Dann segnete er Betina K.: „Gott erhebe sein Angesicht auf dich und schenke dir Frieden – heute, morgen und in Ewigkeit. Amen.“

Zwei Tage später war Betina K. tot. Sie hatten alles versucht – der Ehemann, der Psychologe, der Pastor und viele andere. Sie mussten einsehen: Ein Mensch kann sich an sehr vieles gewöhnen. Aber nicht jeder. Und nicht an alles.

Irritiert liest Pastor Brems deshalb die Erklärung, die das Leitungsgremium der evangelischen Kirche, der Rat der EKD, jüngst zum Thema Suizidbeihilfe abgegeben hat. Da steht: „Aus christlicher Perspektive ist die Selbsttötung eines Menschen grundsätzlich abzulehnen.“

„Grundsätzlich abzulehnen“ – das klinge  dogmatisch, geradezu hartherzig, findet der Pastor. Und weiter heißt es in der Erklärung des Rats: Das Leben sei eine Gabe, über die der Mensch nicht verfügen könne. Menschen bei der Selbsttötung zu unterstützen, stehe in Widerspruch zu dieser christlichen Perspektive.

Hat Pastor Brems also unchristlich gehandelt?

Das fragen wir Nikolaus Schneider, den Ratsvorsitzenden der EKD.

Nikolaus Schneider: Nein, er hat christlich gehandelt. Ich hätte das genauso gemacht. Er hat mit ihr gerungen. Und er hat ihr gleichzeitig die Begleitung eines Christenmenschen nicht verweigert.

Sie sagen doch: Selbsttötung geht gar nicht.

Schneider: Ja. Aber das Eine sind unsere Normen und ethischen Vorstellungen. Sie sollen das Leben strukturieren für eine ganze Gesellschaft und dem Einzelnen Orientierung geben, die er aber in eigener Verantwortung in seinem Leben realisieren muss. Das Zweite ist: Das Leben ist vielfältiger als alles, was wir überlegen können. Und wir behalten Respekt vor Menschen, die sich anders positionieren, weil sie nicht anders können.

Und doch sagen Sie, Selbsttötung sei ein „schuldhafter Vorgang“.

Schneider; Ja, das sage ich. Aber wissen Sie, solange wir in dieser nicht erlösten Welt leben, leben wir sowieso in einem Zusammenhang von Schuld. Es kann ehrenwerte Gründe geben, Schuld auf sich zu nehmen. Und es kann mieseste Gründe geben, vermeintlich schuldfrei zu bleiben, sich die Hände nicht dreckig zu machen. 

Trotzdem fordert die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) von der Politik, jede Form der organisierten Suizidhilfe zu verbieten. Durch solche Angebote könnten Menschen unter Druck geraten, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden.

Auf die Zahlen aus dem US-Bundesstaat Oregon und aus den Niederlanden kann man diese Befürchtung allerdings nicht stützen. In Oregon, wo Menschen mit voraussichtlich weniger als sechs Monaten Lebenszeit ärztliche Suizidhilfe in Anspruch nehmen können, stiegen die Zahlen nicht. Und in den Niederlanden, wo sogar Tötung auf Verlangen möglich ist, liegen die Zahlen heute nicht höher als vor Einführung des Gesetzes. Wahrscheinlich weil das Gesetz nur ein Handeln legalisierte und unter Kontrolle stellte, das vorher auch schon stattfand. 

Würde in Deutschland organisierte Suizidbeihilfe ver­boten, müsste man mühsam einen Arzt finden, der bereit ist, die entsprechenden Substanzen zu besorgen. Oder man führe zu Dig­nitas nach Zürich. Oder man begeht Brutal-Suizid.

Darüber dachte man im Umfeld von Betina K. durchaus nach: Gibt es an Elbe oder Ostsee irgendwelche Stellen, von denen man sich mitsamt elektrischem Rollstuhl ins Wasser fallen lassen kann, um zu ertrinken?

Es sind solche Schicksale, die viele Menschen zu dem Schluss führen:

Eine assistierte Selbsttötung muss erlaubt sein.

Doch Betina K. hätte gar nicht zu Dignitas fahren müssen. Sie hätte sagen können: Stellt die Beatmungsmaschine ab! Begleitet von einer palliativen Sedierung wäre das kein qualvoller Tod gewesen. Niemand in ihrer Umgebung wusste von diesem Recht. Die Medizinrechtsanwältin Beate Steldinger erklärt es.

Darf ich sagen: Brecht die Behandlung ab, auch wenn ich dann sterbe?

Beate Steldinger: Ja, natürlich. Das wird schon seit Jahrzehnten von den Gerichten so gesehen. Denn jede ärztliche Behandlung ist – strafrechtlich betrachtet – erst einmal eine Körperverletzung. Sie ist jedoch erlaubt, wenn der Patient in die Behandlung einwilligt, ganz gleich, ob es sich um eine Operation oder um eine medikamentöse Therapie handelt. Der Bundesgerichtshof hat zuletzt 2010 klargestellt, dass hierzu auch die Beatmung und die Ernährung per Magensonde gehören.

Angenommen, ich bin schwerkrank und schon ein wenig eingetrübt. Darf ich auch dann noch eine Behandlung verbieten?

Steldinger: Ja. Solange Sie noch einwilligungsfähig sind, also verstehen, was der Arzt vorschlägt und welche Konsequenzen das hat.

Ansonsten hätte ich rechtzeitig in einer aussagekräftigen Pa­tien­tenverfügung bestimmte Behandlungen untersagen müssen.

Es soll hier nicht unterschlagen werden, dass es eine Methode gibt, sein Leben zu beenden, die sehr alt ist, aber offenbar immer wieder neu entdeckt wird:

Freiwillig auf Nahrung ­und Flüssigkeit verzichten.

Das tun manche schwerkranke Menschen und auch sehr alte Menschen ohnehin – wenn man sie lässt. Sie müssen es natürlich vorher kundgetan haben als ihren Willen. Der Neurobiologe Christian Walther aus Marburg hat darüber zusammen mit dem niederländischen Psychiater Boudewijn Chabot ein Buch geschrieben.

Leidet man da nicht schrecklich unter Durst?

Christian Walther: Nein. Denn die Hauptursache für Durstempfinden ist nicht der Mangel an Flüssigkeit im Körper, sondern die ausgetrocknete Mundschleimhaut. Dem Durstgefühl kann man vorbeugen durch Mundpflege mit Wasserzerstäuber und „Eis-Lollys“. Deswegen sollte man das auch nicht alleine machen, sondern Angehörige, Hausarzt, Pflegekräfte einweihen. Man wird immer schwächer und braucht dann Pflege, vielleicht auch mal ein Medikament gegen Schlaflosigkeit oder Kopfschmerzen.

Für wen ist dieses „Sterbefasten“ geeignet?

Walther: Je älter man ist, umso weniger unangenehm ist ein Trinkverzicht. Bekanntlich muss man Hochbetagte dauernd zum Trinken ermahnen.

Wie lange dauert das?

Walther: Wenn man mit Essen und Trinken zugleich aufhört: ein bis zwei Wochen. Wenn man zunächst zu essen aufhört und erst später zu trinken: zwei bis vier Wochen. Es ist ein langsamer Abschied. Man stirbt schließlich im Schlaf am Herzstillstand.

Die allermeisten Menschen wollen aber leben. Nur nicht unter körperlichen Qualen. Aber ist wirklich immer körperliche Qual das Motiv der alten Menschen, die sich in immer größerer Zahl das Leben nehmen? Die Suizidrate bei Jüngeren sinkt be­ständig, doch bei Alten und Hochbetagten steigt sie wieder an. 80- bis 85-jährige Männer begehen viermal so oft Suizid wie 20- bis 25-jährige.

Über die Gründe für den Suizidwunsch erfährt man zum Beispiel etwas im „Weißbuch 2012“ des Vereins Sterbehilfe Deutschland. Darin gibt Vorstand Roger Kusch Auskunft über die 27 Suizidbegleitungen des Vorjahres. Erstaunlich: Mehr als die Hälfte der alten Menschen litt gar nicht unter Schmerzen oder anderen schweren Krankheitssymptomen. Sondern sie hatten Angst vor dem, was ihnen möglicherweise bevorstand: Pflege, Heim.

Kann das sein, dass die Angst vorm Heim Menschen in die Selbsttötung treibt? Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wollte das genauer wissen und machte eine Umfrage. Sie fragte nicht wie bislang üblich: Stellen Sie sich vor, Sie seien schwerstkrank – soll ein Arzt Ihnen ein todbringendes Medikament geben dürfen? Sondern die Frage lautete: Stellen Sie sich vor, dass Sie in einem Jahr pflegebedürftig werden: Würden Sie sich dann kostenlos beim Suizid begleiten lassen?

Das Ergebnis hat Elke Simon, Patientenberaterin bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz, fassungslos gemacht:
„Jeder zweite Deutsche würde sich kostenlos beim Suizid begleiten lassen, wenn er pflegebedürftig würde. Lieber tot als pflegebedürftig! Das ist ein Signal an die Politik. Die muss endlich überlegen, wie ein umfassendes Pflegekonzept aussehen könnte, dem sich die Menschen anvertrauen mögen.“

Die Angst vor Pflegebedürftigkeit umfasst viele Vorstellungen: Fremde waschen mich, putzen mir gar den Po ab. Im Heim setzen sie mich morgens in den Stuhl, da sitz ich dann und komm nicht mehr weg. Oder ich lieg nur im Bett. Tot schon im Leben. Fremdbestimmt. Das ist nicht mehr mein Leben. Darin erkenne ich mich nicht wieder.

Na ja, es gibt doch auch gute Heime, möchte man einwenden. Gerade so, wie es Roger Kusch in Gesprächen mit seinen Klienten tut. Die Videos einiger Gespräche hat er ins Internet gestellt. Da hört man ihn zu einer alten Frau sagen: Aber wenn ich Ihnen jetzt ein ganz tolles Heim wüsste? Nein, nein, nein, sagt die Frau, kein Heim, auf keinen Fall.

Geht so Suizidprophylaxe?

Fragen wir mal Gita Neumann vom Humanistischen Verband (HVD).

Herr Kusch bietet der alten Frau ja immerhin eine Alternative an...

Gita Neumann: Das geht so nicht! Zwar können Sie manchen Menschen mit Altenheim nicht kommen, aber das ist nicht in nur einem Gespräch zu klären, erst recht nicht mit einer einzigen Frage. An der langfristigen Beziehung geht kein Weg vorbei. Das ist natürlich zeitintensiv und geht oft über Jahre. Aber wir dürfen nichts unversucht lassen.

Auch Gisela M., 83, wollte sterben. So wie ihr Mann, der mit 94 mit Hilfe eines Arztes „selbstbestimmt eingeschlafen“ ist, wie Frau M. es ausdrückte. Elke W., ihre ehrenamtliche Be­sucherin vom HVD, akzeptiert diese Option, unternimmt aber noch nichts in Richtung Suizidhilfe, sondern sichert Frau M. zu, dass ihre extrem behandlungsablehnende Patientenver­fügung umgesetzt werde. Die schließt zum Beispiel eine künstliche Ernährung strikt aus.

Mit 85 erleidet Gisela M. einen Schlaganfall. Nun willigt sie ein, in ein Pflegeheim überzusiedeln. Elke W., inzwischen zur Freundin geworden, besucht sie weiter und verleitet sie zu Ausflügen, Gisela M. hat daran viel Freude. Mit 87 wird sie langsam dement. Manchmal noch sagt sie, dass sie doch Suizidhilfe ­wolle, hat aber in den nächsten Tagen diesen Wunsch schon wieder vergessen. Als ihr Lebenswille erkennbar erloschen ist und sie mit 89 Jahren wegen Sturzwunden im Krankenhaus ist, wird auf die Behandlung ihrer Herzschwäche verzichtet. Das bedeutet schließlich den Tod – Elke W. wird auch Sterbebegleiterin.

Ist besuchen wirklich eine Barriere gegen den Sterbewunsch?

Gita Neumann: Vielleicht ist es nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber die Zivilgesellschaft muss ja reagieren. Sie können erst dann ­keinen Einfluss mehr nehmen, wenn sich die Suizidabsicht verfestigt hat. Wie neulich bei einer Anruferin, die nach Suizidhilfe fragte. Ich bot ihr erst einmal unseren Besuchsdienst an. Nein, was soll ich denn ­damit, ich will mich doch umbringen! Richtig Druck hat sie ausgeübt. Da fällt bei mir die Klappe. Das ist wohl der klassische Fall, der sich dann an Kusch wendet.

Vielleicht hätte ein Besuchsdienst auch den beiden über 80-jährigen Männern geholfen, die jüngst verurteilt wurden. Beide hatten ihre schwerkranke Frau gepflegt und sie schließlich erschossen beziehungsweise erwürgt. Danach wollten sie sich selbst töten, was misslang. Keiner im Umfeld hatte gewusst, wie es bei diesen Paaren zu Hause zuging.

Alten pflegen Alte

Drei Viertel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt – meist vom Partner. In Deutschland pflegen Alte Alte. Manchmal, in der Anonymität des „Patientenschutztelefons“, trauen sich pflegende alte Menschen zu erzählen, wie es ihnen geht. Die Beraterin Elke Simon von der Deutschen Stiftung Patientenschutz sagt, wie sich das anhört:

Elke Simon: Wenn ich sie morgens schon sehe, wie sie da liegt, und ich weiß genau, jetzt muss ich sie heben, waschen, drehen, füttern... Eigentlich kann ich nicht mehr. Und ich will auch nicht mehr.

Was sagen Sie dann?

Simon: Nicht nur Ihre Frau, auch Sie benötigen Hilfe. Sie brauchen keine Angst haben, man wird Ihnen Ihre Frau nicht wegnehmen. Sie brauchen Unterstützung – vielleicht eine höhere Pflegestufe oder eine Haushalts­hilfe. Oder es kommt jemand, damit Sie mal freihaben. Sonst brechen Sie zusammen, davon haben Sie beide nichts.

Sollten mehr Leute alte Menschen besuchen?

Simon: Das wäre traumhaft! Sowohl zu Hause als auch im Heim. Natürlich ­kos­tet es Überwindung, wenn ich meine Nachbarn jahrzehntelang nur gegrüßt habe. Aber die meisten werden sich freuen, wenn ich meine Hilfe anbiete: Ich bin mal zwei Stunden hier, damit Sie rauskönnen. Oder ich lese aus der Zeitung vor. Das sind ganz einfache Dinge, dafür braucht man keine Spezialausbildung. Es ist ein Zeichen: Wir gucken nach euch, wir sind da.

Ein Zeichen hierfür: Es ist uns nicht egal, ob du „gehst“ oder ob du „bleibst“.

Udo Reiter

Udo Reiter ist am 9. Oktober 2014 gestorben. Er hat sich selbst getötet. Diese Erklärung hat er für die Öffentlichkeit bestimmt: „Nach fast 50 Jahren im Rollstuhl haben meine körperlichen Kräfte in den letzten Monaten so rapide abgenommen, dass ich demnächst mit dem völligen Verlust meiner bisherigen Selbstständigkeit rechnen muss. Vor allem die Fähigkeit, aus eigener Kraft die Toilette zu benutzen und das Bett zu erreichen, und wieder zu verlassen, schwindet zunehmend. Parallel dazu beobachte ich auch ein Nachlassen meiner geistigen Fähigkeiten, das wohl kürzer oder später in einer Demenz enden wird. Ich habe mehrfach erklärt, dass ein solcher Zustand nicht meinem Bild von mir selbst entspricht und dass ich nach einem trotz Rollstuhl selbstbestimmten Leben nicht als ein von Anderen abhängiger Pflegefall enden möchte. Aus diesem Grund werde ich meinem Leben jetzt selbst ein Ende setzen. Ich haben vielen zu danken, die meinen Weg begleitet und meinem Leben Freude und Sinn gegeben haben."

Und was schließen wir jetzt aus all dem? Das soll jetzt mal bitte Pastor Michael Brems sagen, der so lange um den Lebenswillen der hochquerschnittgelähmten Betina K. gerungen hatte, sie aber auch nicht alleine ließ, als sie sich für den Suizid entschied: „Vielleicht wird ja Udo Reiter, der ehemalige MDR-Intendant, sein Leben auch als alter und schwacher Mensch lebenswert und durchaus würdevoll finden. Oft können Menschen, wenn die Situation erst da ist, mehr ertragen, als sie in guten Tagen für möglich halten. Für die aber, die unerträglich leiden, ohne dass sich dieses Leiden lindern ließe, muss es einen Notausgang geben. Aus Menschenliebe und aus Gottesfurcht.“

Augenzwinkernd setzt der Pastor hinzu: „Sie dürfen jetzt ruhig ‚Amen‘ sagen.“

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Gut, dass es CHRISMON gibt, welche die Dinge lebenspraktisch zurechtrückt. Und bei einem so wichtigen Thema wie der Suizidhilfe den offensichtlichen Erklärungs- und Argumentationsnotstand der Offiziellen Kirchenstandpunkte abmildert. Denn dieser ist gewaltig. Oder auch schwer erträglich in seiner Hilflosigkeit, wenn etwa der ansonsten geschätzte Nikolaus Schneider hier erklärt: Das eine wären unsere ethischen Vorstellungen, die das Leben und die Gesellschaft strukturieren. Und das Zweite wäre: "Das Leben ist vielfältiger als alles, was wir uns überlegen können." Dabei sind alle möglichen Fallkonstellationen von Hilfe und Begleitung zum Suizid einschließlich des Mittragens (und nicht Einschreitens) längst ethisch beschrieben und bewertet.
Eine Hilfe zum Suizid ohne übermäßige Schuld oder quälende Gewissensnot können sich die Kirchenvertreter offenbar nicht vorstellen - und fordern zudem vom Gesetzgeber, das Strafgesetz auf den Weg zu bringen. - Es bleibt die Tabuisierung! Nikolas Schneider hätte, wie er sagt, im Suizidfall Bettina K. genauso gehandelt wie der Hamburger Pfarrer. Und das war falsch und wenn man so will eben auch nicht christlich. Warum nicht? Weil es antiaufklärerisch war. Denn wie die Juristin Beate Steldinger darlegt, hätte es durchaus andere Methoden gegeben, um freiwillig aus dem Leben zu scheiden, nämlich durch Behandlungsverzicht. Darüber aufzuklären wäre auch Aufgabe der Seelsorge - und zwar ohne schlechtes Gewissen.

Solange aus christlicher Perspektive die Selbsttötung eines Menschen grundsätzlich abzulehnen (weil das Leben als eine Gabe verstanden wird, über die wir nicht eigenmächtig verfügen sollen) wird sich daran lebenspraktisch wenig ändern. Eine generelle Ablehnung, dass Menschen in einer extremen Not- und Ausnahmesituation zu einer anderen Entscheidung kommen können, sollte sich vielmehr auf die Tötung auf Verlangen beziehen, die in Deutschland ja - anders als die Suizidhilfe - strafbar ist. Hingegen sollten bei der Selbsttötung andere Maßstäbe gelten - übrigens: Auch in der Bibel wird sie bekanntlich nicht verdammt.

M.F.G. Britt Valenta

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"Von 100 Menschen, die provisorisch „grünes Licht“ bekommen hatten – es stand noch ein Arztbesuch aus – , meldeten sich 70 nie wieder. Mit anderen bestand ein längerer Kontakt, sie nahmen die Suizidbeihilfe am Ende aber nicht in Anspruch. 13 ließen sich tatsächlich ein Rezept ausstellen." Man darf also annehmen, daß es nicht zu einem Dammbruch kommen (siehe auch Niederlande) wird, aber die Möglichkeit eine solche Hilfe in Anspruch nehmen zu können, erscheint human und sehr beruhigend. Nicht jeder möchte es seinen Mitmenschen zumuten, ihn in Einzelteilen von den Gleisen aufzulesen und nicht jeder ist Arzt, der sich dann in einem solchen Fall eine tötliche Infusion anhängen kann.....wie z.B. Dr. med. Mechthild Bach .....

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Ein sehr lesenswerter Artikel: Zu schwierigen Fragen einfühlsame, wertvolle und verständliche Informationen aus dem Leben und zu Grundsätzlichem.
Allerdings hat mich als langjährigem Mitarbeiter in einer ökumenischen ambulanten Hospizgruppe sehr erstaunt, dass Christine Holch mit keinem Wort über die Existenz und das Wirken der zahlreichen ambulanten hospizlichen und palliativen Dienste berichtet - obwohl doch auch gerade diese mit ihren Angeboten häuslicher Begleitung von leidenden und pflegebedürftigen Menschen eine nicht geringe Rolle im gesellschaftlichen Netzwerk menschlicher und würdevoller Zuwendung haben.
"Elke W. wird auch Sterbebegleiterin." - so steht es an einer Stelle in dem Artikel.
Alleine in unserer Region stehen rund 500 "Elkes" - qualifizierte Begleiterinnen und Begleiter - bereit für einen kleinen Beitrag zur "Lebenshilfe vor dem Lebensende".
Menschliche Zuwendung hat viele Gesichter und - wie auch die Reportage beeindruckend aufzeigt - auch sehr verschiedene!
Mit Dank für den Artikel und freundlichem Gruß Ihr Bernd Ewich

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Herzlichen Dank für diesen Beitrag! Eine Stimme wie diese ist dringend notwendig unter all den netten Krisenratgebern, die sämtlich das "positive Denken", die "Herausforderung, um daran zu wachsen" oder aber fromm-demütiges Aufschauen zum Kruzifix predigen. Letzteres ist für Agnostiker wie mich nicht annehmbar. Hinzu kommt: Die Werbung besetzt in der Marktökonomie den Großteil der medialen Öffentlichkeit und suggeriert aufdringlich den stets fitten Konsumenten, der all seine Probleme mit den richtigen Kaufentscheidungen löst. Heranwachsende haben in dieser Scheinwirklichkeit kaum eine Chance sich darauf vorzubereiten, dass es auswegloses Leid und unabänderliche Qual gibt. Hut ab vor der Weltoffenheit, dem Mut und der Toleranz der Reporterin Frau Holch; sie bezieht die Sichtweise der Nichtgläubigen ausdrücklich ein, sie weicht von erklärten Kirchenpositionen ab und gibt die Sicht frei auf ein verdeckt gehaltenes, existenzielles Stück Lebenswirklichkeit. Ich wünsche dem Artikel ein deutliches Leserecho und viel Aufmerksdamkeit darüber hinaus.

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Chrismon gebührt Dank und Anerkennung für den Artikel „ICH HABE GENUG“, in dem Christine Holch neben Fachleuten alte und kranke Menschen zu Wort kommen lässt, wie Letztere mit ihrem Leben umgehen. Mit meinen 88 Jahren gehöre ich zu dieser Gruppe. So interessiert mich natürlich, was Vertreter verschiedener Wissenschaften zu naheliegenden Fragen ausführen. Ein ähnliches Kompendium habe ich bislang nicht gefunden.

Mein Interesse am Thema rührt von dem festen Entschluss her, eines Tages von eigener Hand aus dem Leben zu scheiden. Für diesen Gedanken werbe ich keinesfalls, wenn ich hier berichte, welche Beobachtungen, Erfahrungen und Überzeugungen meiner Absicht zugrunde liegen.

Vor vier Jahren ist meine Frau gestorben. Wir waren über 55 Jahre glücklich miteinander. Während der frühen Ehejahre sah es kurze Zeit so aus, als würden die Weltmächte nochmals einen Krieg anfangen. Damals haben wir ernsthaft darüber nachgedacht, ob wir den erleben wollten. Wir hatten doch schlimme Erfahrungen gerade hinter uns. Nach dem Tod meiner Frau bin ich – wie vorher verabredet – vor vier Jahren in die Stadt gezogen, in der unsere Kinder leben und wohne jetzt ganz in ihrer Nähe in einer Senioren-Residenz. Zwar entsteht mit einem solchen Ortswechsel und dem Wechsel der Lebensweise ein schmerzhafter Bruch. Aber der hat meinem Entschluss nicht ausgelöst, sondern allenfalls mich bestärkt.
In der konfessionell nicht gebundenen Einrichtung für etwa 250 Menschen tun die Mitarbeiter alles, was uns hilft, mit körperlichen, geistigen und seelischen Schwächen fertig zu werden. In der neuen Gesellschaft beobachte ich täglich nolens volens den allmählichen Verfall der Lebenskraft an den vielen Altersgenossen und die Reaktion ihrer Umgebung. Ich gewinne auch neue, vertiefte Einsichten in Strukturen und Hierarchien. Mit diesen „Innen-Ansichten“ setze ich mich von den Verfassern ab, die in hübschen Artikeln erzählen, wie jüngere Mitmenschen mit Oma oder Opa umgehen. Sie können uns nur von außen her beurteilen, nämlich aus dem Besucher-Blickwinkel. Die gegenseitigen Rollenverhalten sind dabei längst festgelegt.

Das Zusammenleben in einem „Altenheim“ kann man vorher nicht trainieren; es steckt voller Überraschungen. Die erste Beobachtung: Nur relativ wenige Bewohner sind nach Laien-Beurteilung gesund. Nach der schwierigen Eingewöhnungszeit gewinnen fast alle Neuen erste Kontakte in meist kleinen Gruppierungen. Man geht z.B. zur gleichen Zeit zum Essen oder zum Kaffee, erzählt sich Herkommen, Beruf, Krankheiten und Interessen, auch von Kindern und Verwandten ist die Rede. Gibt es Enkel, und wie oft kommt Besuch? All das war im früheren Lebenskreis weithin bekannt, jetzt aber spielen die Selbstdarstellungen eine große Rolle. Kleidung, Schmuck und Auftreten beleben den Klatsch. Damals sind wir allmählich älter geworden, hier aber sind wir definitiv alt.

Meine zweite Beobachtung: Wir wollen ein paar Wahrheiten nicht gelten lassen. Unser Charakter spitzt sich zu, wir werden leicht herrischer, ungeduldiger oder starrsinnig. Einige flüchten in heftige Betriebsamkeit. Andere dagegen lassen alles mit sich machen, scheinen keinen eigenen Willen mehr zu haben. Ein paar lassen sich so weit gehen, dass sie die Körperpflege vernachlässigen und Mitbewohnern und Pflegern zur Last werden. An anderen amüsiert uns, dass sie die gleichen Geschichten wieder und wieder erzählen. Formen der Fehlentwicklung treten manchmal überraschend schnell auf. Mache ich manches schon längst mit, aber niemand sagt mit das?

Unser Gangbild zum Beispiel verändert sich besonders deutlich. Sind wir vorher aufrecht gegangen, so wird eines Tages ein Stock notwendig, vielleicht ein zweiter. Dann folgt der Rollator, danach der Rollstuhl. Wir beobachten diese Abwärtsstufen gegenseitig und kommentieren alle Veränderungen, besonders wenn jemand in die Pflege-Abteilung umziehen muss. Vielleicht verlieren wir durch diesen Umzug die vertraute Gesprächspartnerin oder den Partner.

Natürlich bietet das Haus viele Formen der Geselligkeit an, so dass niemand, der sich aufrafft, Langeweile empfinden muss. Nicht wenige Hausbewohner ziehen sich jedoch ganz zurück. Sie meiden alle Kontakte und werden bald vergessen. In diesen Zusammenhang gehört, dass unsere Population selbstverständlich einem viel rascheren Wechsel unterworfen ist als jede, in der wir früher gelebt haben. Nur selten erfahren wir gleich die Todesfälle. Sie werden im Aushang nur bekannt gemacht, wenn jemand das gewünscht hatte. Über andere hören wir nur durch Mitbewohner, dass sie ins Krankenhaus gekommen seien. Das Personal darf keine Informationen weitergeben. Übrigens wohnen bei uns 80% Frauen und 20% Männer.

In unserer Mitte leben relativ viele Menschen, die mehr oder weniger stark in die Demenz gesunken sind. Ihnen noch eine Weile beizustehen ist sehr schwer, bald wird es unmöglich. Nach und nach wenden wir uns ab und leiden auch darunter, nichts mehr tun zu können. Ich beobachte gelegentlich, dass über wenig beliebte Menschen Witze gerissen werden, und niemand hält den Rüpeln die Gedankenlosigkeit vor. Die Demenz-Kranken haben wie wir ein langes Berufsleben hinter sich, waren sicher angesehen und erfolgreich, könnten von ihrer Lebensleistung sprechen und von der Zuwendung, die ihnen zuteil geworden war. Nichts von alledem ist mehr sichtbar. Diese Kranken geben ein trauriges Bild ab. Sprechen wir sie an, kennen sie uns nicht mehr.

Die dementen Patienten habe ich besonders erwähnt, weil sie nichts mehr von sich geben. Das Gegenbild dazu sind die wie ich „gesunden“ Bewohner und die, die mit Behinderungen und Krankheiten gut umgehen können. Sie treten hervor durch Teilnahme an vielen Veranstaltungen, an Initiativen und auch an kritischen Beiträgen. Man kann sagen, dass an ihnen in erster Linie das Ansehen des Hauses festzumachen ist. Aus unserem Kreis höre ich aber auch Urteile über Kranke, besonders über Demente, über Krankenhaus-Patienten und über Verstorbene: „Für A wäre es besser . . ., für B war es besser, für C wurde es Zeit, oder für D „das ist doch kein Leben mehr . . .“.

Solche und andere Beobachtungen kann ich mit Sohn und Schwiegertochter erörtern. Wir sehen uns in der Regel einmal in der Woche, insofern darf ich mich als privilegiert betrachten. Ein so enger Kontakt ist selten.

Womit begründe ich also den eingangs erwähnten Entschluss, eines Tages mein Leben zu beenden?

Es gibt keinen Termin dafür. Es gibt nur die Gewissheit, dass meine heute noch vorhandenen Lebenskräfte mit Sicherheit immer mehr abnehmen werden und sich das eine oder andere Leiden einstellt, das mein Leben bis zur Unerträg-lichkeit verändern kann. Vorstufen dazu sind mir aus zwei schweren Opera-tionen geläufig. Neue Erfahrungen brauche ich also nicht. Am schlimmsten waren nicht die Schmerzen, sondern meine Hilflosigkeit und die vollkommene Abhängigkeit von pflegenden Menschen, die sich so viel Mühe gegeben haben. Dieses Ausgeliefertsein hat mich damals lange Zeit bis in schlimme Träume verfolgt.
Wird mir vielleicht eines Tages eine beginnende Demenz bewusst, dann ist mein Ende nahe.

Weder hier im Hause noch in meiner Familie spreche ich über dieses Thema. Ich bin nicht krank am Leben, und vor dem Sterben fürchte ich mich nicht. Zwei Ärzte in zwei Städten haben mir auf meine Fragen hin das gleiche, einfache Mittel und seine Anwendung genannt. Ich werde so leise gehen wie ich gekommen bin. Wie die meisten Altersgenossen wünsche auch ich mir, dass der Tod über Nacht kommen möge, und ich bitte Gott immer wieder um den raschen, schmerzlosen Tod. Was der Herr mir schickt, das kann ich nicht wissen. Je älter ich werde, umso fremder werden mir die Lehren mancher Kirchen-Oberen über das Recht zum Suizid. Meine Nachfahren und meine Freunde sollen mich, wenn ich sie ohne ein Wort verlasse, in Erinnerung behalten als einen, der ihnen und dem Leben zugewandt, und der sehr lebendig war.
Zum Schluss wiederhole ich mich: Mein Standpunkt ist kein Plädoyer, es mir gleichzutun.

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Was für ein Geschenk an Redlichkeit, Aufrichtigkeit und Beobachtungsgabe ist dieser letzte
Beitrag "Innenansichten"!

Da möchte ich auch noch mal zu dem Einwand von Bernd Ewich etwas anmerken. Er hatte beklagt, dass die Redakteurin Frau Holch die vielen tausend ehrenamtlichen Hospizhelferinnen nicht hinreichend gewürdigt hat. Bitte seien wir doch ehrlich: Diese Sterbebegleiterinnen kommen erst und nur, wenn das Sterben begonnen hat oder zumindest bevorsteht (im Grunde als Fremde). In aller Regel nach Hause zu noch ansprechbaren Todkranken. Das ist so definiert und so vorgesehen.

Die besagte Elke im Beitrag hingegen war doch wohl eine Ehrenamtliche von einem Besuchsdienst, die einen jahrelangen Kontakt zur Betreuten Frau M. hatte - erst zu Hause, dann im Pflegeheim und auch bei deren beginnender Demenz. Elke wurde "zur Freundin" und am Ende auch zur Begleiterin im Sterben. Das ist etwas ganz anderes als eine Hospizhelferin nur für die letzten Wochen zu sein - was diese Arbeit natürlich nicht herabsetzen, aber doch relativieren soll.

Mit freundlichen Grüßen
Britt Valenta

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Ich arbeite auch in einem ambulanten Hospiz. Und wir Helferinnen und Helfer bemühen uns sehr darum, dass wir nicht im letzten Augenblick erst gerufen werden. Denn wir verstehen uns auch als Helfer für die Angehörigen, denen wir z.B. eine Auszeit verschaffen können durch unsere Anwesenheit. Manche Menschen begleiten wir über Monate. Es ist sicher auch eine Hilfe, wenn im letzten Augnblick Sterbende nicht allein gelassen werden, aber Ziel unserer Arbeit ist es, eine Beziehung zu dem begleiteten Mernschen aufzubauen und möglichst auch zu den Angehörigen. Denn für uns ist eine Begleitung mit dem Tode des Betreffenden nicht abgeschlossen, sofern die Angehörigen das wünschen.

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Liebe Frau Holch, ich möchte mich bedanken für Ihren offenen und feinfühligen Artikel. Die allerletzte Lebensphase ist mehr als schwierig und alle - Sterbende, Pflegende, Angehörige, Freunde - fühlen sich zuweilen überfordert. Als Mensch möchte ich in allen Lebenslagen ernst genommen und respektiert werden. Und wenn ein Mensch - aus welchen Gründen auch immer - sein Sterben selbstbestimmt in die Hand nehmen möchte, sollten wir diesen Wunsch auch respektieren. Vor allem das "Sterbefasten", das Sie so offen ansprechen, ist wirklich eine hilfreiche Perspektive. Diese Offenheit habe ich vorher in dieser Deutlichkeit noch nicht gelesen. Danke. Auch die Notwendigkeit, nahestehende Menschen in diese Möglichkeit einzubinden, ist ganz wichtig. Wir leben nun mal nicht allein. Es gibt einen gigantischen rechtlichen und medizinischen Apparat, der - erst einmal in Bewegung gesetzt - schwer zu stoppen ist. Der Respekt vor dem Menschen sollte auch hier im Vordergrund stehen. Herzliche Grüße Gisela Schulz

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In Ihrem Artikel kommt mir der Glaube eindeutig zu kurz. Im Kreuz finden wir die Antworten, die wir brauchen.
Im Kreuz finden wir den Trost, um auch diese Lebensphase durchzustehen. In Christus hat jeder Mensch eine
Würde, selbst wenn das Leben nur noch bittere Galle ist. Das sind nun wirklich keine Träumereien, sondern, ob man es nun hören will oder nicht, die einzige Alternative. Gott kennt keinen Notausgang. Der Mensch muss nun
einmal leiden und seinen Teil zur Erlösung beitragen, ob er nun will oder nicht. Gemeinsam und begleitet
erträgt es sich natürlich leichter als einsam im Heim. Sterbehilfe ist keine christliche Antwort auf das Leiden, sondern Leidensannahme und Begleitung.
 

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Als FAZ-Leser bin ich in Chrismon 4/2013 auf den Artikel von  Frau Christine Holch zur  Sterbehilfe gestoßen. Ich möchte ihr dazu gratulieren, weil sie das schwierige Thema nicht nur sehr differenziert, sondern auch  erfreulich unaufgeregt angeht. Die Positionen der von ihr zitierten Pastoren, den Ratsvorsitzenden eingeschlossen, haben mich in ihrer Offenheit ehrlich überrascht und ich kann nur hoffen, dass sie endlich auch beim deutschen Gesetzgeber ein Umdenken einleiten. Unser Nachbarland Holland  z.B., in dem ja auch keine Barbaren leben, praktiziert doch seit langem erfolgreich  Gesetze zur Sterbehilfe, die den "Notausgang" offen halten, wie ihn sich  die Mehrheit der Deutschen wünscht. Die Vorstellung wäre doch auch einigermaßen pervers, ein liebender Gott könnte Freude daran haben, dass seine Geschöpfe einen qualvollen Tod sterben, wo er ihnen doch Verstand und Möglichkeiten gegeben hat, solche Qualen nicht nur zu dämpfen, sondern im Extremfall auch gänzlich auszuschalten. Seine Gaben sind auch auch auf diesem Feld seine Aufgaben, sie zum Wohl des unheilbar Kranken zu nutzen.
Danke nochmals für diesen wichtigen Artikel.
 

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Dieses Statement in der Überschrift ist als Beitrag zur aktuellen Diskussion der Rechtsprechung eigentlich unsinnig, denn der Freitod ist bereits nicht mehr sanktioniert. Das wird im Artikel selbst dann auch festgestellt.

Bei der aktuellen Diskussion geht es eher darum haupt-, nebenberufliche, oder ehrenamtliche (steuerfrei bis 500,-€), zivilrechtliche Henkerei zu legalisieren.
Ob das so schlau ist, wie gerne behauptet wird, das steht zur Disposition.
1. Setzt die pauschale Befürwortung so einer Regelung eine Autonomie des Individuums voraus, die von der Religion als Glaubenssatz verneint und von der Wissenschaft als Märchen eingestuft wird.
2. Setzt die pauschale Befürwortung so einer Regelung eine durchgängige Redlichkeit der Aktiven voraus. Eine Voraussetzung die z. B. für die Transplantationsmedizin bereits zu vermissen war.

Wie gesagt, es geht nicht um den individuellen Freitod. Die aktuelle rechtliche Diskussion dreht sich um das organisierte Töten von Menschen. Die Verschweigung dieser schnöden Tatsache, weckt bei mir bereits erste Zweifel an der erforderlichen durchgängigen Redlichkeit der organisierten Befürworter.

Die Zurückhaltung des Gesetzgebers ist für mich gut nachvollziebar.

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