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Was Gefängnisseelsorger an den neuen Gesetzen zur Sicherungsverwahrung kritisieren
Die Rüge des Europäischen Gerichtshofs wird kaum Folgen haben, fürchten die Pfarrer
Tim Wegner
23.03.2011

"Stopp – so nicht!" heißt es in einem Zwischenruf der Evange­lischen Konferenz für Gefängnisseelsorge. Die Pfarrer fürchten, dass die Regierung sich darum drückt, Sicherungsverwahrten eine Chance zu geben. Und dass die Rüge des Europäischen ­Gerichtshofs für Menschenrechte ins Leere gehen könnte.

chrismon: Wie stehen Sie zu der Neuordnung der Sicherungsverwahrung?

Adrian Tillmanns: Die Politik verfolgt eine Hinhaltetaktik. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ende 2009 deutlich daran erinnert, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben darf. Konkret bekam ein Mann recht, weil es zum Zeitpunkt seiner Verurteilung noch eine Zehnjahresfrist gab, und nach diesen zehn Jahren hätte seine Sicherungsverwahrung automatisch enden müssen. Er und einige andere ­kamen frei, viele sitzen immer noch. Das Recht gilt aber allen Menschen gleich. Es ist wichtig, eine verlässliche Rechtsprechung zu haben, die sich an die Menschenrechtskonvention hält.

Was hat sich in den Gefängnissen verändert?

Wir Seelsorger spüren, dass mehr Menschen noch einmal für ihre Chance kämpfen und an sich arbeiten. In Werl, wo ich arbeite, sind 20 Menschen aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Es gibt aber Anstalten, in denen es keine Entlassungen gibt. Wir befürchten, die Erfahrungen mit dem neuen Therapieunterbringungsgesetz werden zeigen, dass sich das nicht ändern soll.

Wie meinen Sie das?
Wer in die Sicherungsverwahrung kommt, wurde von einem Gericht als schuldfähig eingestuft – und nicht als psychisch krank. Im neuen Gesetz steht der Begriff „psychische Störung“. Wenn zwei Gutachter diese Störung attestieren, folgt der Sicherungsverwahrung eine Therapieunterbringung. Dafür gibt es mehrere Anträge, und in Oberhausen wurde schon ein kleines Gefängnis für diese Fälle geräumt.
Bislang muss die Polizei die Entlassenen überwachen. Kann das funktionieren?
Das ist ein Beispiel für den Machbarkeitswahn von Sicherheit. Aber nicht alles an Sicherheit ist machbar, diesen Gedanken muss eine Gesellschaft aushalten. Der Mann etwa, der gestanden hat, Mirco aus Grefrath am Nieder­rhein ermordet zu haben, ist ein Familienvater, der nie auffällig geworden war. Das Ziel muss die Beruhigung der Menschen sein, statt mit Angst Politik zu machen.

Was schlagen Sie vor?

Mit jedem Täter muss von Anfang an in der Haft so gearbeitet werden, dass er sich wieder in die Gesellschaft integrieren kann – auch wenn die Sicherungsverwahrung im Urteil vorgesehen ist. Entlassenen müssen wir Therapeuten an die Seite stellen, nicht nur Polizisten.

Ich kann dem lieben Pfarrer Adrian Tillmanns nur in Teilen Recht geben, mit dem was Er in seinen Ausführungen zu dem Thema Sicherungsverwahrung gesagt oder geschrieben hat.
Ich wurde selber als klein Kind mehrfach sexuell mitbraucht, und ich frage mich wo waren denn da die Fürsprecher für uns Opfer von sexueller Gewalt gewesen ???
Hinzukommt kommt auch noch das ich mehrere Jahre in der Justizvollzugsanstalt Werl zwischen Mörder und Schwerverbrechern als Dieb inhaftiert wurde.

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Lieber Adrian,

ich kann Dir mit dem, was Du hier geschrieben hast nur in Teilen Recht geben, mit dem was Du in Deinen Ausführungen zu dem Thema Sicherungsverwahrung geschrieben hast.

Wie Du ja weißt wurde ich selber als klein Kind mehrfach sexuell missbraucht, und ich frage mich an dieser Stelle wo waren denn, da die Fürsprecher von heute für uns damaligen Opfern von sexueller- sowie körperlicher Gewalt gewesen ?

Hinzu kommt auch noch das man mich Unschuldisch mehrere Jahre meines Lebens in der Justizvollzugsanstalt Werl zwischen Mördern und Schwerverbrechern als Dieb Verurteilt und inhaftiert hat. Es ist meiner Meinung nach ein Hohn für uns Opfer von Gewalt und sexuellen Übergriffen, wenn sich jetzt Leute auch noch für die Freilassung dieser Tiere, denn als Menschen kann man diese Subjekte nun wirklich nicht mehr bezeichnen einsetzen!

In diesem Sinne Wünsche ich Dir einen schönen Tag, denn ich weiß ja das Du es nicht Böse gemeint hast, mit deinem Artikel!

Herzliche Grüße von

Markus Venetius Romani Faroß

Alles was man hier tut ist eine reine Verwahrung!
Es sollte endlich begonnen werden mit echter Resozialisierung und Wiedereingliederung und das nicht erst kurz vor dem Strafende, sondern schon bereits mit beginn der Strafvollstreckung, damit diese Maßnahme dann auch einen Erfolg haben kann und nicht wieder zum Scheitern Verurteilt ist!

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