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Wie geht man mit „menschlichen Überresten“ in Museen und Sammlungen um?
(Berlin) 11.02.16; Dr. Johann Hinrich Claussen, Portraet, Portrait; Kulturbeauftragter des Rates der EKD, Leiter des EKD-Kulturbueros, evangelischer Theologe Foto: Andreas Schoelzel/EKD-Kultur. Nutzung durch und fuer EKD honorarfreiAndreas Schoelzel
05.05.2018

Allein in Dresden gibt es 6.000 „Überreste“ von Menschen. Die Herkünfte und Verwendungen sind sehr unterschiedlich: gefallene Soldaten, im Krankenhaus Verstorbene, Hingerichtete, Suizide, Opfer kolonialer Gewalt u.v.m. wurden für den Kunstunterricht, anthropologische Forschungen, Rassenkunde, die medizinische Ausbildung u.v.m. benutzt. Nicht zuletzt wegen der aktuellen Debatten um die deutsche Kolonialgeschichte wird darüber diskutiert, wie es mit diesen Leichenteilen weitergehen sollte. Auf einem Workshop in Dresden durfte ich dazu diese Gedanken beisteuern.

Eine alte, schöne Tugend und ein großes, strenges Ideal

Beginnen möchte ich mit einer kleinen, feinen Tugend: der Pietät. Pietät meint eine Grundhaltung des Respekts gegenüber dem, was anderen wertvoll ist. Pietät erlebe ich als Pastor auf dem Friedhof, wenn Fahrradfahrer oder Spaziergänger anhalten, die Kopfbedeckung abnehmen und warten, bis wir mit unserem Beerdigungszug vorbeigegangen sind. Solche elementaren Zeichen der Pietät scheinen seltener zu werden, wie Bestatter mir erzählen. Dabei zeigt sich in solchen vermeintlich traditionellen Gesten etwas Kostbares, nämlich ein Sinn dafür, dass Tote keine Sachen sind, mit denen man achtlos umgehen dürfte, dass in jedem Toten noch etwas von dem unendlichen Wert dessen gegenwärtig ist, der er im Leben einmal gewesen ist, dass es beim Umgang mit Gebeinen immer auch um unser Verhältnis zu den Seelen der Verstorbenen geht.

Von der Pietät ist es kein weiter Schritt zum Ideal der Menschenwürde. Es setzt fest, dass ein Mensch nie nur ein Mittel zu einem Zweck sein darf. Er hat deshalb keinen Preis-Wert, sondern eine Würde, die alle Preise und Würde übersteigt. Um dieser unbedingten Geltung der Menschenwürde Ausdruck zu verleihen, ist es angezeigt, sie nicht auf die Lebenszeit auf Erden zu beschränken, sondern im Licht dieses Ideals auch den Umgang mit den Toten zu gestalten. Denn die Menschenwürdigkeit einer Gesellschaft zeigt sich nicht zuletzt darin, wie sie mit denen umgeht, die wenig oder nichts wert zu sein scheinen.

Was bedeutet das für die menschlichen Überreste in Museen und Universitäten?

Erste Frage: Wie werden sie aufbewahrt sind und behandelt? Ist dies von Pietät geprägt oder eher nachlässig? Betrachten wir Museumssammlungen von Gebeinen einmal als Friedhof: Sind sie gepflegt und in guter Ordnung? Wie bewegen wir uns in ihnen, nehmen wir innerlich die Kopfbedeckung ab? Ich finde, dass eine billige oder gar schlampige Verwahrung von menschlichen Überresten gegen unser gesellschaftliches Selbstverständnis verstößt.

Zweite Frage: Stimmt die Aufbewahrung dieser Überreste mit dem letzten Willen dieser Menschen überein. Wenn dies nicht positiv zu beantworten ist, sind diese Gebeine umgehend zu bestatten. Die Beweislast liegt bei denen, die diese Gebeine verwahren. Sie müssen nachweisen, dass sie nicht gegen das Selbstbestimmungsrecht der Toten verstoßen – so schwer dies auch zu klären ist. Besonders gilt dies für menschliche Überreste aus der Kolonialzeit. Hier man kann sich auch an der Goldenen Regel der Bibel orientieren. Man stelle sich einmal vor, diese Gebeine gehörten der eigenen Urgroßmutter: Würde man nicht wollen, dass ihr letzter Wille respektiert wird?

Wer menschliche Überreste also auf unbestimmte Zeit im Besitz eines Museums oder einer wissenschaftlichen Sammlung hält, muss sich die Frage stellen lassen, ob dies nicht „postmortale Sklaverei“ ist. Diese Frage kann nur abwehren, wer gute Gründe hat. Es kann Ausnahmefälle geben, die es angeraten sein lassen, andere ethische Prinzipien in eine Abwägung zu bringen mit dem Selbstbestimmungsrecht, der Freiheit und dem Verbot, andere Menschen als Eigentum zu betrachten oder als Mittel zu benutzen – etwa wenn die Forschung an menschlichen Überresten entscheidende medizinische Fortschritte oder eminente kulturhistorische Erkenntnisse verspricht. Doch dieses kann nie pauschal und endlos geschehen, sondern muss im Einzelnen präzise begründet werden und zeitlich begrenzt sein. Sonst müsste gelten: Selbst bestatten oder an die Herkunftsgesellschaften zurückgeben – auch wenn dies gar nicht einfach ist. Aber das wäre ein anderes Thema.

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