Ein Abschied am offenen Sarg ist möglich
Ein würdiger Abschied von Angehörigen, die an COVID verstorben sind - das muss möglich sein, findet der Bestatter David Roth.
Maria Annas / plainpicture / Bildhuset
Ein Abschied am offenen Sarg ist möglich
Bestatter David Roth ärgert sich über manche Kollegen. Mit etwas Umsicht dürften Trauernde ihre Toten sogar berühren.
Tim Wegner
02.02.2021

chrismon: Trauernde Angehörige hören derzeit von Bestattern oft, ein Abschied am offenen Sarg sei bei Covid-Infizierten nicht möglich. Bei Ihnen ist das anders?

David Roth: Ja, bei uns dürfen die Angehörigen am offenen Sarg von ihren Verstorbenen Abschied nehmen. Und ich hoffe, dass wir nicht die einzigen Bestatter sind, die das ermöglichen! Bei uns wird auch niemand direkt vom Sterbeort ins Krematorium gebracht, so dass die Angehörigen dann keine Möglichkeit mehr zum Abschiednehmen haben. Viele Hinterbliebene bekommen derzeit erzählt, der Verstorbene müsse eingeäschert werden. Dabei darf auch ein Corona-Infizierter nicht zwangsweise eingeäschert werden – das geben die Empfehlungen des RKI nicht her.

Sie bahren an Covid verstorbene Menschen auf. Dürfen die Angehörigen sie auch berühren?

Wenn ich mir vorstelle, meine Mutter wäre im Krankenhaus gestorben, ich hätte sie nicht besuchen dürfen, und dann dürfte ich sie nicht mal tot noch mal sehen und berühren – das würde ich mir nicht gefallen lassen. Und ich als Bestatter habe doch gar nicht zu bestimmen, was die Menschen sich zutrauen und was sie machen möchten! Ich kann ihnen nur eine größtmögliche Sicherheit zur Verfügung stellen.

Herrmann u. Clärchen Baus

David Roth

David Roth, Jahrgang 1978, ist Trauerbegleiter, Berater sowie Mitglied der Geschäftsführung des Bestattungshauses Pütz-Roth in Bergisch Gladbach. Mit seiner Schwester ist er in die Fußstapfen des Vaters Fritz Roth (2012 verstorben) getreten, der zum Beispiel den ersten privaten Friedhof in Deutschland anlegte, auf dem bis heute vieles möglich ist.

Ist das nicht gefährlich? Wie sorgen Sie denn für Sicherheit?

Es gibt derzeit noch keine ganz genauen Erkenntnisse darüber, wann von einem infizierten Verstorbenen keine Infektionsgefahr mehr ausgeht. Aber sobald ein Verstorbener gewaschen, desinfiziert und eingekleidet ist und da nun ganz brav liegt, es also zu keiner Luftzirkulation mehr kommt, kann ich ihn auch als Angehöriger berühren. Natürlich fasse ich mir anschließend nicht an Augen, Nase, Mund, sondern wasche mir die Hände, das haben wir ja alle gelernt. Eine Maske hat man ja ohnehin an, man könnte auch Handschuhe anziehen, wenn man möchte.

Heikel sind also nur die Momente, wenn die Bestatter:innen die Person umdrehen und wenden, weil dann infektiöse Aerosole aus der Lunge entweichen könnten?

Genau. Man kann Wattebäusche mit Desinfektionsmittel tränken und damit Nase und Rachen verschließen. Wir versuchen, die Person so wenig wie möglich und so sanft wie möglich umzulagern, eben wegen dieser Zirkulation. Dabei tragen wir die dafür vorgesehene Schutzausrüstung: FFP2-Maske, Gesichtsbrille, Visier, medizinische Handschuhe und Anzüge. Wenn der Verstorbene behutsam und schön mit seinen Sachen in den Sarg gelegt ist, können sich Angehörige ohne Gefahr verabschieden.

Das heißt, es ist mehr möglich, als viele Bestatter anbieten?

Ja! Es mag natürlich aufwendiger sein. Aber ich glaube, gerade in dieser Situation ist es wichtig, dass wir Bestatter die Menschen mehr an die Hand nehmen, mehr betreuen, ihnen wirklich zur Seite stehen. Es wird ja sonst alles um uns herum heruntergefahren.

Immer wieder sieht man Bilder von Covid-Toten in Plastikhüllen, sogenannten Body Bags – muss das so sein?

Natürlich haben auch Bestatter Angst. Aber manche steigern sich da massiv rein. Es ist einfacher, jemand in der Body Bag liegen zu lassen, dann muss ich ihn auch nicht anziehen. Nur ist das nirgendwo gefordert! Das sind hausgemachte eigene Regeln. Die vorgeschriebenen Hygienestandards verbieten nicht, die Toten würdig zu behandeln, sie zu waschen und anzuziehen.

Und dann die Särge, auf die riesengroß "Covid" geschrieben war, die sah man im Winter oft im Fernsehen. Machen Sie das auch so?

Nein, wir schreiben nicht auf die Särge. Wir schreiben das nur in die Begleitpapiere. So, wie wir das in den Medien gesehen haben, da haben eigentlich nur noch diese gelben Warnschilder gefehlt, die wir von Strahlungs- oder Chemieunfällen kennen. Aber an Covid verstorbene Menschen müssen nicht wie Sondermüll behandelt werden.

Im vergangenen Jahr waren nur sehr kleine Trauerfeiern möglich. Viele Familien wollen später, nach Corona, die große Gedenkfeier nachholen.

Ich glaube, das Nachholen wird schwierig werden. Es wird oft nicht mehr dazu kommen. Weil die Lebenssituation sich geändert hat, weil die Kinder wieder weg sind, weil man sich vielleicht auch irgendwie damit abgefunden hat. Ich fürchte, dass vieles unwiderruflich ausgefallen ist. Eben deshalb müssen wir das Beste aus der aktuellen Situation machen! Wir müssen ermöglichen, dass die Menschen Abschied nehmen können von ihren Verstorbenen, dass sie den Verlust begreifen können. Und da hilft es nicht, wenn mir der Bestatter sagt: "Das geht alles nicht." So jemand ist mir keine Hilfe in dieser schwierigen Zeit.

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Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich höre da immer wieder und muss mich ständig wundern: Ein Mensch ist "an" und "mit" Corona gestorben (Stand bis dato, cirka 60.000 "an/mit" verstorbene Menschen)!
Was soll denn das nun wirklich heißen?
Menschen sterben "an" Covid-19: Damit könnte wohl gemeint sein, unmittelbar nur an Covid-19 verstorben, ohne Vorerkrankungen (wer´s glaubt, der wird selig???)!
Menschen sterben "mit" Covid-19: Damit könnte wohl gemeint sein, mit Vorerkrankungen gestorben, aber auch hier lässt sich abschließend nicht nachweisen, was die tatsächliche Todesursache ist.
Das lokal zuständige Gesundheitsamt darf aber eigenständig entscheiden, ob jemand "an" oder "mit" Covid-19 gestorben ist, dabei spielt wiederum der Arzt die entscheidende Rolle, der auf der Todesbescheinigung bescheinigt hat, dass dieser "Jemand" an Covid-19 verstorben sein soll. Das alles findet natürlich ohne eine Obduktion statt.
Der Arzt teilt seine "Meinung" dem Gesundheitsamt ganz hurtig mit und weiter geht´s damit zum RKI nach Berlin!
Daumen nach oben heißt dann "an", Daumen nach unten heißt dann "mit" dem Coronavirus verstorben, heißt es dann aus dem Gesundheitsamt!
Egal, ob "an" oder "mit" Corona verstorben: Die RKI-Statistik umfasst nur Fälle, in denen der Verstorbene irgendwie und -wann einmal mit dem Coronavirus infiziert worden ist; das oder die Grundleiden zählen dabei nicht die Bohne.
In Deutschland gibt es bereits einen Totensonntag, da wird den Verstorben gedacht, damit sollte es doch wohl "gut" sein!
Ihre Riggi Schwarz

Sehr geehrte Frau Schwarz, besten Dank für Ihren interessanten Einwurf. Ja, das war längere Zeit die Frage: Sind die Menschen an Corona gestorben oder mit Corona? Mittlerweile gibt es Klarheit dazu. Denn das Institut für Rechtsmedizin am Uniklinikum Eppendorf in Hamburg hat 735 Obduktionen an so genannten "Covid-Toten" durchgeführt. Ergebnis: Bei einigen wenigen sei eine andere Ursache für den Tod verantwortlich, sie sind also MIT Covid-19 gestorben. Aber 618 der Untersuchten sind tatsächlich AN Covid-19 gestorben.  Die allermeisten von ihnen hatten Vorerkrankungen. Doch ohne die Infektion hätten sie noch einige Lebenszeit vor sich gehabt. Hier finden Sie einen "Spiegel"-Artikel dazu.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Holch/chrismon-Redakteurin

Wer nicht gerne vom Nachrichtenmagazin Spiegel vor die freiheitliche Alternative "Weiter mit Werbung lesen... oder PUR-Abo abschließen" gestellt wird, kann unter
https://www.youtube.com/watch?v=gjYZpCPxyOo
den "Sterbefallevaluation des Instituts für Rechtsmedizin – Pressetermin 18.02.2021 im UKE" herunterladen oder sich 1 Stunde 5 Minuten und 13 Sekunden lang einziehen.

Fritz Kurz

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