Scheidungskind
Scheidungskind
Paula Bulling
Die Sache mit dem Turnbeutel
Soll Marie zur Mutter ziehen oder beim Vater bleiben? Oder geht es ihr um etwas ganz anderes? Protokoll eines Schicksals, das sich überall in Deutschland ereignen könnte.
Portrait Burkhard Weitz, verantwortlicher Redakteur für chrismon plusLena Uphoff
27.05.2020

An dem Tag, als sie vor Gericht ­aussagen sollte, wirkte Marie stabil und sicher. Stefanie Jooß hätte es mit Erleichterung aufnehmen können. Aber sie fragte sich, was ­wirklich in Marie vor sich ging.

Marie ist ein Scheidungskind. Sie sollte vor Gericht sagen, ob sie zur Mutter ziehen oder doch beim Vater bleiben will. Sich für ein ­Elternteil zu entscheiden, heißt, sich gegen das andere zu entscheiden. "Manchmal überlegen sich die Kinder auf dem Weg zum Gericht noch mal alles anders", sagt Frau Jooß. Doch an diesem Morgen, als die beiden durch die Sicherheitsschleuse das Amtsgericht betraten, vermittelte Marie den Eindruck, als sei alles klar.

Portrait Burkhard Weitz, verantwortlicher Redakteur für chrismon plusLena Uphoff

Burkhard Weitz

Burkhard Weitz studierte alle ­Gerichtsakten und ließ sich vom Verfahrens­beistand Orte ​ des Geschehens zeigen.

Stefanie Jooß ist Maries Verfahrensbeistand. Sie hat uns Maries Geschichte erzählt. Und sie gab uns Einblick in die Gerichtsakten: Anträge, Gutachten, Urteile. Normalerweise müssten wir Marie interviewen, ihre Eltern, ihren Lehrer, die Schul­sozialarbeiterin, die Kollegin vom Jugendamt und den Richter.

Mit Marie sprechen ginge nur, wenn ihre Eltern das erlauben. Aber warum sollten sie ihre ­Privatfehde vor aller Öffentlichkeit ausbreiten? Alle anderen sind zum Schweigen verpflichtet. Deswegen werden die Konflikte, in die Scheidungskinder wie Marie hineingeraten können, auch fast nie erzählt.

Wir haben uns entschieden, es dennoch zu tun – ohne Marie oder ihre Eltern öffentlich bloßzustellen. Daher nennen wir weder die richtigen Namen, noch verraten wir, wo und wann sich das alles zugetragen hat. Marie und ihre Eltern könnten im Saarland leben oder in Cottbus, im Allgäu oder an der Kieler Förde.

Marie hat sowieso schon viele Baustellen im Hirn

Marie ist zwölf. Sie hat zwei volljährige Schwestern und einen fünf Jahre älteren Bruder. Sie besucht die siebte Klasse einer Gesamtschule. Maries Familienverhältnisse erscheinen geordnet. Zwar ließen sich ihre Eltern vor drei Jahren scheiden. Die Mutter zog aus, ließ ihre Kinder beim Vater zurück und heiratete neu. Sie wohnt aber weiter in der Nähe. Oft lässt sich eine solche Situation gut regeln. Es gibt Patchworkfamilien, in denen das gelingt. Aber manchmal eben auch nicht.

Marie ist in der Pubertät und hat sowieso schon jede Menge Baustellen im Hirn. In einer solchen Phase bräuchten Kinder den Rückhalt ihrer Eltern. Maries Eltern haben dafür nicht den Kopf frei.

Maries Vater, nennen wir ihn Philipp Wolf, verdient gut als Verwaltungsfachmann. An Geld fehlt es in dieser Familie jedenfalls nicht. Frau Jooß hat ihn als einen selbstbewussten Mann erlebt, der sich ungern in ­seine ­Er­ziehung hinein­reden lässt. Aus den Be­richten wird auch deutlich, dass er abends, wenn er von seiner Arbeit heimkommt, meist in ­seinem Zimmer verschwindet und am Computer spielt. Er überlässt seine ­Kinder sich selbst. Sie schauen fern und beschäftigen sich mit ihren ­Handys, essen Chips und gehen spät ins Bett. Herr Wolf verlässt sein Zimmer abends oft nur, um Zigaretten oder Pizza zu holen.

Schon seit einem Jahr hielt sich Marie häufiger tagsüber bei ihrer Mutter auf, bei Ria ­Toprak. Auch sie gilt als durchsetzungsfähige Persönlichkeit. Frau ­Toprak hatte über ihre Anwältin das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Marie beim Amtsgericht beantragt. Im Klartext: Sie wollte, dass ihr jüngstes Kind ganz zu ihr zieht, damit sie für alle Alltagsfragen zuständig ist. Die älteren Geschwister haben ihren eigenen Kopf, die sollten beim Vater bleiben.

Marie komme vor der Schule zu ihr, dusche, frühstücke und mache sich dann auf den Weg, argumentierte Frau ­Topraks Anwältin. Sie esse mittags und abends bei der Mutter, erledige ihre Hausaufgaben dort und gehe nur zum Vater, um dort zu schlafen. Die Mutter sehe daher auch nicht ein, warum sie ihrem Ex-Mann weiterhin Unterhalt für Marie zahlen solle. Ria Toprak ist alkoholkrank, ­beteuerte aber, sie trinke nicht mehr.  

Wenn Eltern streiten, fühlen sich Kinder schuldig

Der Fall ging vors Amtsgericht. Und damit kam Stefanie Jooß ins Spiel. Sie war Maries Verfahrensbeistand und half, das einzulösen, was die UN-Kinderrechtskonvention und das deutsche Gesetz fordern: Kinder müssen vor Gericht gehört und ihre Interessen wahr- genommen werden. Aber funktioniert das auch immer?

Schon wenn sich Eltern streiten und ­trennen, fühlen sich viele Kinder schuldig. "Alles nur, weil ich nicht lieb war", denken manche, und dann tragen sie Gedanken vor, die niemand mehr versteht. Stefanie Jooß lebt davon, dass sie die Gedankenwelt der Kinder zu sortieren hilft, damit sie ihre Wünsche so gut wie möglich vor Gericht vortragen. Frau Jooß ist außerdem auch Mediatorin für außergerichtliche Streitschlichtungen – meist geht es da um Körperverletzung, Cybermobbing, Beleidigung, geklaute Handys. Frau Jooß hat schon viel erlebt. Aber was Marie widerfuhr, das geht ihr besonders nahe – vielleicht, weil es so alltäglich und leider auch normal ist. Und deswegen führt sie uns zum Amtsgericht und zeigt uns vor Ort, was an diesem Freitagvormittag geschah.

Marie und ihre Eltern waren für zehn Uhr einbestellt. Alle anderen aus ihrer ­Klasse ­saßen im Unterricht. Marie war allein zu Fuß aus der Schule gekommen. Stefanie Jooß ­wartete schon vorm Eingang. "Ist alles noch so, wie wir besprochen haben?", fragte sie. Marie nickte.

Hinter der Sicherheitsschleuse warteten schon Maries Eltern. Die Frau vom Jugend­sozial­dienst war auch da. Ein Richter in schwarzer Robe schloss die Tür zum Verhandlungssaal auf und nahm hinter einem großen Pult Platz. Maries Mutter setzte sich mit ihrer Anwältin links davor. Maries Vater saß ihr allein gegenüber. Frau Jooß und die Frau vom Jugend­sozialdienst platzierten die Zwölfjährige hinter den Zeugenstuhl in die erste Zuschauer­reihe. Die Verhandlung war nicht öffentlich.

Ein wenig eingeschüchtert wirkte Marie dennoch

Der Richter zählte die Anwesenden auf. Er sagte: "Die Antragstellerin", und zeigte nach links auf Maries Mutter. Er sagte: "Der Antrags­gegner", und wendete sich nach rechts ­Maries Vater zu. Frau Jooß hatte dies alles schon vorher mit Marie in ihrem Besprechungsraum durchgespielt. Marie war gut vorbereitet, ein wenig eingeschüchtert wirkte sie dennoch auf Frau Jooß.

Danach schickte der Richter alle mit Ausnahme von Marie und ihrem Verfahrens­beistand wieder hinaus. Er fragte Marie nach ihrem Wunsch. – Zur Mutter ziehen. – Der Richter fragte: Wie läuft es in der Schule? – Besser, seit sie häufiger bei der Mutter ist. – Warum? – Weil Papa oft vergisst, an Dinge zu denken. – Ob Marie denn lieber bei der Mutter sei? – Es sei sauberer, ordentlicher bei der ­Mutter, und Mama helfe bei den Hausaufgaben. – Ob sie sich mit dem neuen Mann der Mutter verstehe? – Er sei okay. – Ob die Mutter noch trinke. – Nein.

Frau Jooß musste sich kein einziges Mal einschalten. Aber auch im Rückblick kommen ihr die fünf Minuten, in denen der Richter Marie einfühlsam und zielsicher befragte, sehr lang vor. Am Ende sprach der Richter alles in ein Diktiergerät. "Marie, wenn ich was Falsches sage oder etwas Wichtiges vergesse, sagst du mir das, ja?" – Als die Aufnahme fertig war, fragt er noch mal: "War alles so richtig?" – "Ja", sagte Marie. Im Gerichtsprotokoll findet sich nur die Zusammenfassung.

"Wir können das hier kurz machen"

Marie verließ den Saal, um vor der Tür zu warten. Frau Jooß kehrte mit den Eltern in den Gerichtssaal zurück. Drinnen erklärte der Richter Herrn Wolf und Frau Toprak, dass Marie bei der Mutter bleiben wolle. Der Vater meldete sich zu Wort: "Wir können das hier kurz machen. Ich bin einverstanden, dass meine Ex-Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt." Das kam überraschend. "Moment mal, alles mit der Ruhe", sagte der Richter.

Er wandte sich an Maries Mutter. Ob sie noch trinke. Nein, sagte Frau Toprak. Als Trinkerin hätte sie ihre Ausbildung niemals geschafft. Ihr neuer Mann ist Muslim und es gebe keinen Alkohol im Haus. Seit ihrem Entzug habe sie nichts mehr angerührt. Der Richter fragte geschickt nach, erinnert sich Frau Jooß, "aber sie hielt stand".

Der Richter ließ Marie hereinrufen, um ihr das Verhandlungsergebnis mitzuteilen: Marie zog nun also zu ihrer Mutter. Alles schien geregelt. Und Frau Jooß ging ins Wochenende.

"Meine Mutter war am Samstag wieder be­trunken."

Schon Montagfrüh klingelte Stefanie Jooß’ ­Telefon. Es war Maries Vater, Herr Wolf. Er sagte, Marie sei am Wochenende bei ihm ­gewesen. Und er habe seine Ex-Frau be­trunken vor seiner Haustür angetroffen. Sie habe gedroht, ihn wegen Kindesentführung anzu­zeigen. Marie sei aber von sich aus zu ihm gekommen. Er könne nichts dafür, er respektiere das Gerichtsurteil. Frau Jooß fuhr sofort zu Maries Schule. Sogar die Schul­sekretärinnen waren mittlerweile alarmiert. Maries Mutter habe morgens angerufen, sie sei betrunken gewesen, sagten sie.

Die Schulsozialarbeiterin holte Marie aus dem Unterricht. Marie sollte berichten, was am Wochenende vorgefallen war. Sie erzählte durcheinander, sie war offenbar selbst von den Ereignissen überfordert. Ihre Version der Geschichte rekonstruierte Frau Jooß in ihrem Bericht für das Amtsgericht so:

"‚Meine Mutter war Samstag wieder be­trunken.‘ Ich fragte Marie, woran sie das erkannt habe. Marie: ‚An ihrem Laufverhalten und wie sie spricht. Ein schwankender Gang und sie murmelte.

Es war ungefähr 21 Uhr. Sie ist rausge­gangen. Es war dunkel. Da habe ich mir Sorgen gemacht. Ich habe sie gesucht und gefunden. Sie hat gesagt, dass sie in einem Imbiss ge­holfen hat – Essen gemacht hat. Sie hat gesagt: ‚Ich habe Leben gerettet.‘ Wir haben dann gemeinsam den Abend zu Hause verbracht.

"Mama hatte am Sonntag Stimmungsschwankungen"

Mama hatte am Sonntag totale Stimmungsschwankungen. Mal war sie wütend, mal glücklich, und dann war sie wieder traurig. Ich habe gefragt, was sie hat. Sie hat mir keine Antwort gegeben.

Ich wollte dann zu Papa gehen, um Mama nicht mehr zu stressen. Mama wollte das nicht. Mama wurde wütend, aggressiv, hat mich am Arm festgehalten und sehr umarmt.

Ich bin gegen 16.45 Uhr bei Papa gewesen. Ich habe ihm das erzählt. Um 18.30 Uhr hat ­Papa gesagt, dass ich zurückgehen soll. Das habe ich dann gemacht.

Ich bin zurück zu Mama. Ich habe gemerkt, da kann ich nicht bleiben. Ich habe meine Schultasche und eine andere Tasche ge­nommen und bin gegangen. Sie hat gesagt: Wenn du dich nicht entscheiden kannst – dort für immer oder gar nicht.

Auf dem Weg war auf einmal ein Auto ­hinter mir. Die Nachbarin und Mama saßen drin. Mama ist ausgestiegen. Ich bin ­panisch zum Haus gegangen. Meine Geschwister ­haben aufgemacht. Papa war Zigaretten ­holen. ­Meine Schwestern haben mit Mama ge­sprochen. Ich habe gesagt, dass ich erst Mittwoch ­wiederkomme. Meine Schwestern haben das mit ­Mama geklärt. Nach ungefähr zehn ­Minuten kam Papa.

Ich fragte Marie, warum sie Mittwoch ­wieder zurückwill. Sie sagte: ‚Weil meine Sport­sachen noch dort sind. Ob ich bei Mama bleibe, weiß ich noch nicht. Je nachdem, wie das läuft. Wenn sie gut drauf ist, bleibe ich. Wenn nicht, gehe ich wieder.

"Mama hat mit Klage gedroht: ­Kindesentführung!"

Mama hat mit Klage gedroht wegen ­Kindesentführung. Was gar nicht stimmt, weil ich das selber wollte.‘ Des Weiteren er­zählte Marie, dass sie ihre Mutter ungefähr einmal im Monat betrunken erlebt habe. Dass ihre ­Mutter ihr Freiraum weg­genommen ­habe. Sie habe sich stark kontrolliert gefühlt. Freunde habe sie nicht mit nach Hause ­bringen dürfen.

Ich fragte Marie, was sie daran gehindert hat, mir dieses in unseren vorherigen Ge­sprächen mitzuteilen. Marie: ‚Sie hat mir bei der Schule geholfen. Ich musste keine Angst mehr haben, dass mich die Lehrer ansprechen. Ich gehörte dazu.‘

Die Schulsozialarbeiterin bestätigte, dass Marie unter den fehlenden Schulmaterialien gelitten habe."

Der vergessene Turnbeutel, das also ist ­Maries eigentliches Problem, dämmerte es Frau Jooß. Sie will keine Außenseiterin sein, will nicht gemobbt werden. Marie kehrte zurück in ihre Klasse. Zwölfjährigen wird das Urteil ­ihrer Altersgenossen zunehmend wichtiger. Gleichzeitig versuchen sie, sich von dem ­ihrer Eltern zu lösen. Aber wie soll das gehen, wenn die Eltern einen derart in Anspruch nehmen?

Am Freitag erst hatte das Amtsgericht ihrer Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. – War es wirklich Maries Wunsch? "Mama hat gesagt, dass ich nur gut über sie sprechen soll", hatte Marie an jenem Montagvormittag ­ihrem Verfahrensbeistand, Frau Jooß, auch erzählt: "Das fand ich blöd. Es gibt doch nicht immer nur Gutes."

Die nächsten Wochen wurden nicht einfacher

Nun hatte Maries Aussage etwas losge­treten, das sich nicht einfach rückgängig ­machen ließ. Kann einem Mädchen in dem ­Alter klar sein, was solch ein Gerichts­beschluss nach sich zieht? Jedenfalls wurden die nächsten Wochen für Marie dadurch nicht einfacher. 

Frau Jooß sprach mit Maries Klassenlehrer. Die Mutter hatte ihn Montagfrüh darüber informiert, dass sie jetzt allein für Marie zuständig sei. Was er begrüßte. Maries schulische Leistungen verbesserten sich, seit sie häufiger bei ihrer ­Mutter sei.

Ganz anders urteilte die Frau vom Jugendsozialdienst in ihrem Gutachten: "Der Rückfall zu Alkoholkonsum lässt einen weiteren Verbleib im mütterlichen Haushalt nicht mehr zu." Marie müsse zurück zu ihrem Vater, und der brauche Hilfe bei der Erziehung.

Der Vater, Herr Wolf, reagierte widerwillig. "Ich lasse den Kindern ganz viel Freiheit. Mir muss doch niemand sagen, wie man Kinder erzieht." Dann willigte er doch ein und unterschrieb mit der Frau vom Jugendsozialdienst einen Antrag auf Erziehungshilfe.

Und Frau Toprak verteidigte weiter das ihr zugesprochene Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie sei gar nicht betrunken gewesen, beteuerte sie, sie habe einen Asthmaanfall gehabt.

Das Amtsgericht wurde informiert, dass Marie nun doch wieder bei ihrem Vater ­wohne. Das Verfahren sollte neu aufgerollt werden. Da das Kindeswohl nicht akut gefährdet war, ließ sich der Richter auch danach noch einige Wochen Zeit.

Eines Morgens versteckte sich Marie...

Eines Morgens versteckte sich Marie. Herr Wolf wollte sie um halb sieben wecken, um eine Stunde später mit ihr zur Schule zu fahren. Das Bett sei leer ge­wesen, so berichtet Herr Wolf, Frau Jooß notierte seine Version in ihrem Bericht fürs zweite Gerichtsverfahren. Marie habe auf sein Rufen nicht reagiert. Darauf­hin rief er Maries Mutter an: "Marie ist weg. Ist sie bei dir?" War sie nicht. Um halb acht fuhr Herr Wolf zur Arbeit. Schon um Viertel vor acht benachrich­tigte ihn Maries Bruder, dass ­Marie durch die Hintertür ins Haus gelangt sei; sie liege jetzt in ihrem Bett. Gegen neun Uhr habe er die Mutter darüber telefonisch informiert. So weit die Version von Herrn Wolf.

Ria Toprak erzählte die Geschichte etwas anders: Sie sei auf der Suche nach ihrer ­Tochter fünf Stunden mit dem Fahrrad durch die Gegend gefahren. Sie habe mehrfach bei der Schule angerufen, da war sie auch nicht. Irgendwann sei Marie wieder zu Hause aufgetaucht.

Was war da los, wollte Frau Jooß von Marie wissen. Sie notierte auch dieses Gespräch:

"‚Ich bin im Bett geblieben und habe mich dort versteckt. Ich habe Angst, zur Schule zu gehen. Mittags habe ich mich wieder gezeigt bei meinen Geschwistern.‘ Ich fragte ­Marie, was ihr Angst mache. Sie erzählte: ‚Ich ­habe Angst, dass der Lehrer was wegen den ­Büchern sagt. Mir fehlt ein Deutschbuch. Der Klassenlehrer will, dass ich bei meiner ­Mutter wohne, obwohl das Jugendamt sagt, dass ich bei meinem Vater bleiben soll. Das macht mich angespannt.‘ Ich fragte Marie, was ihre größte Befürchtung sei. Marie: ‚Weiß ich nicht.‘"

Ungefähr zehn Mal sei Marie in den vergangenen Wochen bei ihrer Mutter gewesen, vier Mal habe sie dort auch übernachtet.

"Marie: ‚Sie hat mich rausgeschmissen. Sie gibt mir alleine die Schuld. Dass sie dadurch kein Geld bekommt und ich eigentlich bei ihr wohnen muss.‘ – ‚Aber im Moment fühle ich mich bei Mama nicht wohl. Ich durfte nicht mehr raus und durfte nicht mehr mit meinen Freunden spielen. – Ich fühle mich von ihr beobachtet.‘" 

Es ging den Eltern vor allem um das Kindergeld

Dass es den Eltern in ihrem Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht vor allem um das Kindergeld ging, hatte Frau Jooß befürchtet. Aber dass die Mutter das so offen ihrer Tochter ­sagen würde, erstaunte sie dann doch.

Anderthalb Monate dauerte es, bis die ­zweite Gerichtsverhandlung zustande kam. Marie erklärte, dass ihre Mutter Alkohol ­trinke. Frau Jooß, ihr Verfahrensbeistand, befürwortete, dass Marie ihren Lebensmittelpunkt wieder bei ihrem Vater haben soll. Und dass Herr Wolf dafür Unterstützung brauche. Sie forderte einen Erziehungsbeistand, der dauerhaft Marie zur Seite stehen würde – so wie Frau Jooß während der beiden Gerichtsverfahren. Marie sollte außerdem ­einer ­Kinder- und Jugendtherapeutin vorgestellt werden. In seinem Urteil folgte der Richter Frau Jooß’ Empfehlung.

Und wie geht es Marie heute? Frau Jooß weiß es nicht. Sie ist Verfahrensbeistand. Das Gerichtsverfahren ist abgeschlossen.

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