Deutschpflicht für Imame, wirklich nur eine gute Idee?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung trifft auch katholische Priester. Und er greift in die Religionsfreiheit ein.
Portrait Burkhard Weitz, verantwortlicher Redakteur für chrismon plusLena Uphoff
08.11.2019

Das Kabinett beschließt eine Deutschpflicht für ausländische Religionsbedienstete. Bei ihrer Einreise sollen ausländische Priester, Imame und Rabbiner künftig über einfache Sprachkenntnisse verfügen. Grund: Sie tragen Kraft ihres Amtes Verantwortung für ein friedliches Zusammenleben verschiedener Religionen. Der Gesetzentwurf, entstanden unter Federführung von Hubertus Heil und Horst Seehofer, braucht noch die Zustimmung des Bundesrats, bevor er Gesetzeskraft erlangt.

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Burkhard Weitz

Burkhard Weitz war als chrismon-Redakteur bis Oktober 2022 verantwortlich für die Aboausgabe chrismon plus. Er studierte Theologie und Religionswissenschaften in Bielefeld, Hamburg, Amsterdam (Niederlande) und Philadelphia (USA). Über eine freie Mitarbeit kam er zum "Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt" und war mehrfach auf Recherchen in den USA, im Nahen Osten und in Westafrika. Seit November 2022 betreut er als ordinierter Pfarrer eine Gemeinde in Offenbach.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt vor allem darauf ab, den unkontrollierten Einfluss von Imamen in Gemeinden des Moscheeverbandes Ditib einzudämmen. Sie werden von der türkischen Religionsbehörde entsandt und gelten zuweilen als Handlanger der türkischen Politik. Aber auch Imame aus den Golfstaaten sind im Visier, die teilweise mit aufrührerischen Predigten aufgefallen sein sollen.

Bedenken gegen das Gesetz hatte bislang vor allem die Deutsche Bischofskonferenz geäußert, die selbst katholische Priester mit geringen Deutschkenntnissen aus Ländern wie Polen, Indien und Nigeria nach Deutschland versetzt, um dem Priestermangel entgegenzuwirken. Auch sie fielen unter die Restriktionen dieses Gesetzes.

Eingriff in die Religions- und Gewissensfreiheit ...

Bei aller Sympathie für den Vorschlag von Heil und Seehofer: Man darf nicht vergessen, dass schon dieser vorsichtige Gesetzentwurf in die Religions- und Gewissensfreiheit eingreift - wenn auch maßvoll und behutsam. Um das zu verstehen, muss man an ein Ereignis der Theologiegeschichte erinnern, das sich recht tief ins Gedächtnis der Lutheraner in Deutschland eingeprägt hat.

Gegen Ende des 17. Jahrhunderts hatte sich der Pfarrer und Dichter Paul Gerhardt dem Toleranzedikt des Großen Kurfürsten widersetzt. Friedrich Wilhelm von Brandenburg wollte mit seinem Edikt von 1664 unterbinden, dass lutherische Pfarrer von den Kanzeln der Berliner Kirchen gegen die Reformierten hetzten. Der Hof war damals reformiert, seine Untertanen waren lutherisch.

... und ins Ringen um das persönliche Seelenheil

Paul Gerhardt selbst hetzte nicht. Er wollte sich aber auch keinem Dekret beugen, das die Freiheit des Wortes auf der Kanzel einschränkt. Lieber verließ er Berlin und ging ins ländliche Exil. Seither zählt Paul Gerhardt zu den Wegbereitern moderner Gewissensfreiheit.

Der Staat nimmt sich heraus, auf die Auswahl von Geistlichen einzuwirken. Das ist mit unserer verfassungsrechtlich garantierten Trennung von Staat und Kirche eigentlich nicht vereinbar. Religion ist für viele Deutschtürken ein Stück alte Heimat und mit der Muttersprache verbunden. Jemandem dies zu nehmen, auch mit den besten Absichten, greift ein ins Ringen um das persönliche Seelenheil. Das sollte man bei allem Tatendrang im Dienste des Gesellschaftsfriedens nicht vergessen.

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Lieber Herr Wirtz,

sie springen auch über jedes Stöcken. Wenn Sie mit der Trennung von Staat und Kirche argumentieren, denn bitte konsequent, keine Finanzierung und kein Kirchensteuereinzug durch Staat mehr und konsistent auch kine staatliche Förderung der Islamverbände. Frankreich macht das mE sehr richtig. Dann können die Kirchen ihrer Pfarrer und Priester und die Islamverbände ihre Immame gern frei bestimmen.

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Ich beginne hier mit der angeblichen Nähe von Kirche und Staat. Ja, es ist richtig, dass der deutsche Staat eine bezahlte Leistung für die evangelisch und katholische Kirche, nämlich das Einziehen der Kirchensteuer, erbringt. Ansonsten sind die Kirchen eigenständig. Der “dritte Weg“ der Kirchen sagt eigentlich schon alles.
Und wenn ich die christlich-soziale Ausrichtung der Politik beschwöre, ist das nicht eine Forderung nach oder eine Möglichkeit einer zu beanstandenden Nähe von Kirche und Staat, sondern Christenpflicht der Christen in Deutschland.
Sie, Herr Weitz, schreiben >>Der Staat nimmt sich heraus, auf die Auswahl von Geistlichen einzuwirken.<<
Um es klar zu sagen: Die Deutschpflicht für Imame, seien es Prediger der DITIB oder der arabischen Staaten, ist zwingend erforderlich und nicht verhandelbar. Negativbeispiele gibt es zuhauf.
Sie schreiben: >>Religion ist für viele Deutschtürken ein Stück alte Heimat und mit der Muttersprache verbunden.<< Richtig! Wenn aber ein hoher Prozentsatz dieser Menschen dem Diktator aus der Türkei huldigt, sollte man das wohl kritisch hinterfragen.
Bleibt die Frage nach dem Seelenheil. Auch die ist nicht zu vernachlässigen. In einem Gottesdienst aber nicht vorrangig. Und das persönliche Gespräch wird sicherlich in der Muttersprache geführt.
Die Reaktion der Deutschen Bischofskonferenz irritiert. Wer von den katholischen Christen in Deutschland soll einen Gottesdienst besuchen, wenn der Prediger nur gebrochen (oder gar nicht?) die Landessprache beherrscht?

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