Kompromiss gesucht
Das Landgericht Gießen hat das Urteil gegen die Frauenärztin Kristina Hänel bestätigt. Die Politik muss endlich handeln
Tim Wegner
12.10.2018

Es gibt gute Gründe, weshalb sich Frauen dazu entschließen, eine Schwangerschaft abzubrechen. Doch ein Schwangerschaftsabbruch ist eben keine medizinische Leistung wie jede andere. Es wird ein Menschenleben beendet, das ist etwas anderes, als ein Bein zu amputieren oder einen Tumor zu entfernen. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, dass der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Diese Regelung hat das Landgericht Gießen am Freitag bestätigt, indem es die Berufung der Frauenärztin Kristina Hänel nicht angenommen hat. Die Gynäkologin war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite darüber informiert hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Sie hat das in sachlicher, informativer Weise getan, dennoch sahen die Richter darin einen Verstoß gegen den Paragrafen 219a.

Tim Wegner

Claudia Keller

Claudia Keller ist Chefredakteurin von chrismon. Davor war sie viele Jahre Redakteurin beim "Tagesspiegel" in Berlin.

Mit dem Urteil vom Freitag ist das Thema aber längst nicht erledigt. Viele Gynäkologen sind verunsichert, was sie dürfen und was nicht. Und Frauen fragen sich, wo sie sich informieren können, wenn Ärzte das nicht dürfen. Es steht außer Frage, dass Frauen ein Recht haben, sich schnell und einfach informieren zu können. Dass sie sich bisher in einer Notsituation erst mal von Ärzte-Webseite zu Ärzte-Webseite durchklicken mussten, war auch keine ideale Lösung. Ein guter Kompromiss wäre deshalb, dass staatliche Behörden darüber Auskunft geben, an welche Ärzte und Kliniken sich Frauen wenden können. So machen es die Senatsverwaltungen für Gesundheit in Hamburg und neuerdings auch in Berlin vor. Das entlastet die Ärzte und bringt auch Frauen Klarheit. 

Die Politik sollte nicht auf das Bundesverfassungsgericht warten

Paragraf 219a könnte bei diesem Kompromiss erhalten bleiben, aber er muss modifiziert werden. Und dazu muss der Gesetzgeber endlich handeln. Anfang des Jahres, nach dem Urteil des Gießener Amtsgerichts gegen Kristina Hänel, wurde viel diskutiert, bis das Thema in den tiefen Graben des Koalitionsgezänks fiel. In den vergangenen Monaten hat man von Politikern dazu nicht mehr viel gehört. Es wäre armselig, wenn sich die Politik in einem so zentralen gesellschaftlichen Thema um einen Kompromiss drücken und abwarten würde, bis das Bundesverfassungsgericht vielleicht in ein, zwei Jahren ein Urteil fällt. Profitieren würden aufgebrachte Abtreibungsgegner und selbst erklärte Lebensschützer, die sich in ihren gegenseitigen Anfeindungen weiter hochschaukeln. Verlieren würden Frauen in Notsituationen und Ärzte, die ihnen helfen wollen.

 

 

 

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" Profitieren würden aufgebrachte Abtreibungsgegner und selbst erklärte Lebensschützer, die sich in ihren gegenseitigen Anfeindungen weiter hochschaukeln. "
Da stehen eben Meinung gegen Meinung.

"Verlieren würden Frauen in Notsituationen und Ärzte, die ihnen helfen wollen."
Auch hierbei, gehen die Meinungen auseinander.
Die pragmatische Lösung einer allgemein und zentral informierenden Plattform dürfte daher in diesem kontroversen Thema allen gerecht werden. Und es wäre kein Kompromiss, sondern die demokratischste Lösung von allen.
Wäre es nicht besser gewesen, wenn die Ärzte, die sich für die Lockerung des Werbeverbotes einsetzten, dies in Form einer gemeinsamen Petition, oder Aufrufs ,beispielsweise, gestartet hätten, auf friedliche Weise ?

Ich finde, dass es sich bei diesem Thema um eine sehr intolerante Haltung der säkularen Befürworter der Abtreibung dem Schutz des ungeborenen Lebens gegenüber, welches die Lebensschützer vehement vertreten, handelt.
Das moralische Dilemma aber fällt hier völlig unter den Tisch ! Dabei bedarf es doch in erster Linie seelischer Unterstützung, um die richtige Entscheidung für oder gegen das Kind zu treffen.

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