Verschiedene Messenger auf dem Display eines Smartphones in Berlin zu sehen
Verschiedene Messenger auf dem Display eines Smartphones in Berlin zu sehen
picture alliance/dpa/Daniel Naupold
"Wir werden daran gemessen, wie wir mit Daten umgehen"
Im Mai trat das kirchliche Datenschutzgesetz in Kraft – einen Tag vor der Datenschutzgrundverordnung der EU. Michael Jacob, Datenschutzbeauftragter der EKD, erläutert, worin sich beide Bestimmungen unterscheiden und wo man besonders aufpassen sollte.
Tim Wegner
14.08.2018

chrismon: Welche Frage wird Ihnen als Datenschutzbeauftragtem der EKD am häufigsten gestellt?

Michael Jacob: Warum dürfen wir WhatsApp nicht benutzen?

Und was antworten Sie?

Weil es aus rechtlicher Sicht eindeutig gegen den Datenschutz verstößt, wenn WhatsApp auf die in meinem Handy gespeicherten Telefonnummern ohne Einwilligung zugreift. Ich bin nicht weltfremd, aber das Argument "Wir erreichen Jugendliche anders nicht" halte ich für vorgeschoben. Ich persönlich plädiere für einen kirchlichen Messenger, an dem einige Landeskirchen bereits arbeiten. Jugendliche laden sich ständig neue Apps. Da kommt es auf eine mehr oder weniger nicht an.

BfD EKD

Michael Jacob

Michael Jacob ist Oberkirchenrat und Beauftragter für den Datenschutz der EKD. Seine Behörde bildet unter anderem örtliche Beauftragte für den Datenschutz aus und weiter.

Warum legt die Kirche besonderen Wert auf Datenschutz?

Sie darf nicht nur auf technische und rechtliche Aspekte schauen, sondern muss auch ethische und theologische Fragen bedenken. Als Kirche müssen wir über das christliche Menschenbild in der digitalen Welt diskutieren.

Was heißt das konkret?

Wem vertrauen wir unsere Daten an? Google, Amazon und Facebook haben andere Interessen als die Evangelische Kirche. Die wollen Geld verdienen. Wir wollen das Evangelium verkünden.

Sie könnten mehr Menschen erreichen, wenn Sie weniger auf Datenschutz achteten.

Wir wollen aber morgens noch in den Spiegel gucken können. Schließlich werden wir daran gemessen, wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen.

Worin unterscheidet sich das Datenschutzgesetz der EKD von der DSGVO?

Zu 90 Prozent sind beide Regelwerke identisch. Die Kirchen dürfen ein eigenes Datenschutzgesetz haben, wenn es "in Einklang" mit der DSGVO ist. Wir haben gestrichen, was uns nicht betrifft und dafür etwa das Seelsorgegeheimnis und die Amtsverschwiegenheit aufgenommen. Neu ist, dass wir bei Verstößen Bußgelder verhängen können.

Davor haben sicher viele Gemeinden Angst.

Nur kirchliche Unternehmen, die am Wettbewerb teilnehmen wie diakonische Einrichtungen, können belangt werden, wenn sie gegen den Datenschutz verstoßen. Allerdings versuchen wir, Bußgelder möglichst zu vermeiden. Falls es doch notwendig wird, sind sie bei 500.000 Euro gedeckelt.

Welches sind die größten Schwierigkeiten mit dem Datenschutz?

Viele Gemeindebriefe, in denen Geburtstage oder Taufen angekündigt sind, stehen im Netz. Da kann sie jeder einsehen. Das geht nicht. Entweder macht man zwei Produkte, einen gedruckten Gemeindebrief und einen ohne personenbezogene Daten im Netz, oder man holt zum Beispiel für die Veröffentlichung von Taufen eine schriftliche Einwilligung ein.

Wer blickt beim Datenschutz überhaupt noch durch?

Das Gesetz sieht sogenannte örtlich Beauftragte für den Datenschutz vor, die wir weiterbilden. Ganz generell sollte es pro Kirchenkreis mindestens eine Person geben, die sich einen Tag pro Woche nur mit Datenschutz befasst.

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