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Gesche Jäger/laif
Frau Schwesig meint’s gut
Aber der geplante Unterhaltsvorschuss erreicht nicht mal die Hälfte der Berechtigten
Tim Wegner
20.03.2017

Wenn Kinder von Alleinerziehenden keinen Unterhalt bekommen, weil das an­dere Elternteil nicht zahlen kann (oder will), springt der Staat ein: mit dem Unterhaltsvorschuss. Bislang wurde er bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr des Kindes und maximal sechs Jahre bezahlt.

Die Bundesfamilienministerin Manu­ela Schwesig (SPD) möchte mit einem Gesetz den Unterhaltsvorschuss aus­weiten, nämlich bis zum 18. Lebensjahr, und die Höchstbezugsdauer streichen. Wie schön! Waren diese Einschränkungen doch ziemlich lebensfremd, ­Kinder brauchen ja auch zwischen zwölf und 17 Jahren Schuhe, Winterjacken, Handy oder Geld für Klassenfahrten.

440 000 Kinder haben bisher einen Anspruch auf den Vorschuss, das Bundesfamilienministerium schätzt, dass nun 260 000 Kinder dazukommen. Aber 87 Prozent der alleinerziehenden Eltern, die den Vorschuss bekommen, beziehen Hartz IV. Bei ihnen wird der Vorschuss – wie auch das Kindergeld – mit der Grundsicherung verrechnet. Manche Familie, die aufstockend Hartz IV bezieht, könnte so künftig ohne Hartz IV auskommen. Aber auch dann erreichte das Gesetz nicht mal die Hälfte der Berechtigten.

Klar sollen die, die arbeiten gehen, mehr im Geldbeutel haben. Aber vielleicht wäre ein Freibetrag für Hartz-IV-Bezieherinnen und -Bezieher eine Option. Denn so ist es kein Riesen­wurf gegen Kinderarmut.

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