Fotomontge: Zwei Hände entegegengestreckt. Eine ist echt, die andere aus Tabletten und Pillen und erinnert an ein Skelett.
Lisa Rienermann
Die Grenzfrage
Respekt vor dem Leben ‒ und zugleich vor der Gewissensentscheidung des Einzelnen: In diesem Zielkonflikt gilt es, den richtigen Weg zu finden.
Portrait Eduard KoppLena Uphoff
15.09.2015

Der Deutsche Bundestag berät gegenwärtig über mehrere fraktions­übergreifende Gesetzentwürfe zum Thema Sterbehilfe. In Deutschland ist es nicht verboten, sich das Leben zu nehmen, folglich auch nicht, jemand anderem dabei zu helfen, im Fachbegriff: der assistierte Suizid. Anders verhält es sich bei der aktiven Sterbehilfe, also der Tötung auf Verlangen: Sie ist und bleibt eine Straftat. Eine Giftspritze zu verabreichen ist also strafbar (eben eine aktive Sterbehilfe). Ein tödliches Medikament zu besorgen, das der Patient dann selbst einnimmt, ist straffrei (weil es eben „nur“ Beihilfe zur Selbsttötung ist).

Die evangelische Kirche lehnt die Sterbehilfe grundsätzlich ab. Ein kleines Aber bleibt jedoch, meint Pastor Henning Kiene.

Ein neues Gesetz soll helfen, Ärzten, Angehörigen und professionellen Sterbehelfern Klarheit zu verschaffen. Bis zur zweiten und dritten Lesung im Deutschen Bundestag im November 2015 kann sich an den Gesetzentwürfen noch einiges ändern. Einer von ihnen (verfasst unter anderem von dem Protestanten und früheren Pfarrer Peter Hintze) will Ärzten die Sterbehilfe ausdrücklich erlauben, ein anderer von Renate Künast den Sterbehilfeorganisationen engere Regeln auferlegen. Dazwischen ist ein Entwurf angesiedelt (unter anderem aus der Feder der evangelischen Sozialpolitikerin Kers­tin Griese), nach dem nur „gewerbsmäßige“ und „geschäftsmäßige“ Hilfe bestraft werden soll, also jedes auf Wieder­holung angelegte Angebot. Nahe Angehörige wären davon nicht betroffen. Und es gibt den Gesetzesvorschlag, Sterbehilfe grundsätzlich zu verbieten.

Bis Jahresende soll nach dem Wunsch der Regierungsfraktionen eine breite gesellschaftliche Debatte über das Lebensende und „die Grundwerte unserer Gesellschaft“ stattfinden. Da sind auch die Kirchen gefragt. Aber wofür machen sie sich stark? Die Namen und Gesetzentwürfe zeigen: Es gibt keine in allen Details übereinstimmende evangelische Haltung. Protestanten kämpfen mit guten Argumenten für unterschiedliche Ziele. Aber: In wesentlichen Grundwerten stimmen sie überein.   

Spielraum für Ärzte und Kranke

Erstens: Der Respekt vor dem menschlichen Leben ist das Allerwichtigste. Christen sagen zudem: Der Mensch ist Gottes Ebenbild und deshalb gilt es, seine Würde und sein Leben zu schützen, so gut es immer geht. Das Leben ist ein hohes Gut. Gerade professionelle Helfer sollen nicht die Gelegenheit erhalten, ihre Suizidbeihilfe nach allzu pragmatischen oder gar finanziellen Regeln zu praktizieren. Bei allem, was geschieht, muss trotz der Verzweiflung der Kranken und ihrer Angehörigen jeder Schritt sorgfältig bedacht werden.

Haben Sie religiöse Fragen?

Schreiben Sie (bitte mit vollständiger Anschrift) an: chrismon, Stichwort: Religion für Einsteiger, Postfach 50 05 50, 60394 Frankfurt am Main, oder per E-Mail: religion-fuer-einsteiger@chrismon.de.

Zweitens: Freiheit, so wie sie Christen verstehen, ist keine uneingeschränkte Selbstverfügung. „Sie ist untrennbar mit der Verantwortung für das eigene Leben vor sich selbst, vor anderen und letztlich vor Gott verbunden.“ So formuliert es zum Beispiel Heinrich Bedford-Strohm, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, in seinem Buch „Leben dürfen – Leben müssen“. Es geht also um mehr als um eine rein private Entscheidung.

Demnach muss ein Sterbewilliger auch berücksichtigen, welche Wirkung sein Verhalten auf andere Menschen hat. Und er soll seine Entscheidung vor Gott tragen. Das setzt allerdings voraus, dass er angesichts seiner schlimmen Situation überhaupt in der Lage ist, dies alles zu tun. Die „Verantwortung für das eigene Leben vor anderen“ ist übrigens keine Maxime allein der Kirchen. Gerade ein Aufklärer forderte sie, Immanuel Kant: Menschen sollen ihr Verhalten so wählen, dass es zum Maßstab auch für andere taugt.

Die Frage der Autonomie ist für die evangelische Kirche von größter Bedeutung – weil eine ethische Entscheidung so der konkreten Lebenssituation am ehesten  gerecht wird. Es geht um einen Ausgleich zwischen allgemeinen Prinzipien und ­ den eigenen Bedürfnissen. Weil sich jede Situation von einer anderen unterscheidet, sind evangelische Ethiker besonders vorsichtig, all- und endgültige Maßregeln zu ver­künden. Protestanten werden darauf achten, dass ein neues Gesetz Spielraum lässt für  Gewissensentscheidungen. Das gilt für Ärzte wie für die Kranken.

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Auch wenn der Bundestag die assistierte Selbsttötung gesetzlich erlauben sollte, gilt das trotzdem nicht als Erlaubnis für einen Christen, der seinem Leben beispielsweise wegen eines unheilbaren Leidens ein Ende setzen will. Die grundlegende Orientierung für einen Christen bei diesem Problem bieten nicht die Gesetze des Bundestages, sondern das fünfte Gebot: Du darfst nicht töten. Dieses gilt nicht nur für die Tötung eines anderen, sondern auch für die Selbsttötung. Wie der Mensch sich nicht das Leben selbst gegeben hat, so darf er sich auch nicht das Leben nehmen, weil Gott jedem Menschen von seinem ersten Augenblick bis zum Sterben eine spezielle Aufgabe gegeben hat. Auch mit einem schweren Leiden ist nach dem Wort Gottes eine sinnvoller Auftrag verbunden, nämlich in der Gemeinschaft mit dem Gekreuzigten Heil für die Menschen oder für einen bestimmten Menschen zu vermitteln (vgl. Kol 1, 24). Diese Deutlichkeit vermisse ich in Ihrem wichtigen Beitrag: Wie steht die evangelische Kirche zur Sterbehilfe? .Zudem stellen Sie die Orientierung an der Gewissensentscheidung so in den Mittelpunkt, dass Ihr Artikel den Eindruck erweckt, als ob angesichts der  Gewissensentscheidung das Gebot Gottes eine Nebensache wäre. Gottes Gebot ist aber nach dem christlichen Glauben für das Gewissen eine verbindliche Orientierung für das ewige Heil  bzw. Unheil des Menschen. Es wäre ein Irrtum anzunehmen, dass das "gute Gewissen" letztlich  über das ewige Heil eines Menschen  entscheidet und nicht Gott selbst.
 
Dr. Gerhard Steigerwald, Nürtingen

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