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Ein Vater verstößt seinen Sohn. Jahrzehnte später soll der Sohn für den Vater Pflegekosten übernehmen. Ist das ungerecht?
Lena Uphoff
06.03.2014

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein Sohn, dessen Vater 1971 den Kontakt zu ihm abgebrochen und ihn auf das mögliche Minimum als Erben gesetzt hat, muss trotzdem für einen Teil der Kos­ten aufkommen, die der pflegebedürftige alte Mann verursacht hat. Das Gericht: Der Vater hat sich bis zum 18. Lebensjahr korrekt um seinen Sohn gekümmert und damit seine Vater­pflichten erfüllt. Nun ist der inzwischen über sechzig Jahre alte Junior dran.

Ein begrüßenswertes Urteil ist das –kein schönes, kein angenehmes, ein schmerzliches aus der Sicht des Sohnes.  Es gibt einen alten Spruch, der noch immer durch die Familienwelten geistert: Blut ist dicker als Wasser.

Blutsverwandschaft ist Haftbarkeit – und zwar in beide Richtungen. Das reduziert Risiken für die Allgemeinheit und für den Nehmenden, in diesem Falle den Vater. Und es schafft Verantwortlichkeit, ergo Risiko für den Gebenden. Aber die Loslösung aus den  Blutsbanden schafft die Risiken, die sich aus Jugend und Altern ergeben, nicht aus der Welt. Sie bürdet sie lediglich Dritten auf. Denn irgendjemand muss für die Las­ten aufkommen. Und wenn es nicht mehr die Nächsten sind, denen die Verantwortung aufgebürdet wird, muss sie verstaatlicht werden.

Dieses aber bedeutet – wie wir aus dem Realsozialismus und vergleichbaren kollektiven Ordnungen wissen – einen herben bis totalen Freiheitsverlust. Freiheit bedeutet Individualität – einschließlich individueller Verantwortung. Diese Verantwortung ist die andere Seite der Liebe, inklusive der gewesenen Liebe. ­

In dem Urteil steckt der Aufruf Jesu: ­Liebet eure Feinde, tuet Gutes jenen, die euch hassen – selbst hassenden Papas. Familie hält! Auch wenn sie der nackte Graus sein kann.

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-"Die Lasten" :

Zu radikale Töne, seitens des evangelischen Redakteurs Arnd Brummer, eher könnte die Stadt Bremen wegen unzumutbarer Härte vor Gericht belangt werden. Wie sieht denn dort die Verpflichtung dem Bürger gegenüber, aus ? Hat die Stadt denn keine Pflichten ? Und ethisch gesehen ?

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