Wie Knast, nur grüner
Es gibt Menschen, die gefährlich sind. Aber dürfen wir sie wirklich für immer einsperren – einfach vorbeugend? Die Gesetze zur Sicherungsverwahrung sind in den letzten Jahren ständig verschärft worden. Die Geschichte eines Dilemmas
Tim Wegner
07.10.2010

Das Schlüsselbund rasselt, als sich die schwere Tür zur Schreinerei öffnet, aber das Geräusch verliert sich im Lärm der Maschinen. Die Halle ist groß, Bernd Deisler* werkelt irgendwo hinter der Arbeitsbühne. Als er in den Hof tritt, macht er erst mal seinem Ärger Luft. "Die Arbeitsbühne steht am falschen Platz nach dem Umzug, das habe ich gleich gesagt. In der freien Wirtschaft würde man auf den Hinweis eines Mitarbeiters hören! " "Na, na! ", grummelt der Vollzugsbeamte, der Deisler abholt. Sie müssen beide lachen, ehe sie an der sechs Meter hohen Mauer entlang Richtung Haus 2 gehen und ihre Schritte das Gelächter verschlucken. Die Sonne wirft den Schatten eines Wachturms auf das Gelände der Justizvollzugsanstalt Werl, Westfalen.

Bernd Deisler wird wohl nie mehr in der freien Wirtschaft arbeiten, er ist 63 Jahre alt. Das Landgericht Wuppertal hat ihn im September 2001 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 19 Fällen und wegen versuchten sexuellen Missbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Haftzeit endete vor mehr als drei Jahren, aber er sitzt immer noch. Sicherungsverwahrung. Ob er irgendwann rauskommt - Deisler weiß es nicht.

In Werl, einer kleinen Stadt 30 Zugminuten östlich von Dortmund, sitzen über 800 Strafgefangene ein, in Haus 2 sind 60 Sicherungsverwahrte untergebracht. Mehr als die Hälfte hier hat eine Sexualstraftat begangen, ist Vergewaltiger, Missbrauchstäter; der Rest sind Mörder, Räuber, Betrüger.

"Die Sicherungsverwahrung ist eine Inhaftierung für noch nicht begangene Straftaten", sagt der Strafrechtsprofessor

Bernd Deisler ist ein stämmiger Typ, blaue Arbeitshose, graues T-Shirt, graue Haare, graues Gesicht, dunkle Augenränder. Er ist ein eloquenter Redner, über seine Arbeit in der Schreinerei, sein Leben im Gefängnis spricht er konzentriert. Wenn es um seine Taten geht, redet er viel langsamer. Er sagt, "sonst könnte ich das gar nicht alles erzählen".

Was nicht erzählen?

"Dass ich durch die verzerrte Wahrnehmung meinerseits einen Manipulationsprozess gestartet habe, ein besonderes Umfeld habe entstehen lassen, in dem ich Kinder auf unangemessene Weise auf Augenhöhe gebracht habe, nämlich dass sie mit Erwachsenen Sex haben wollen."

Als Jörg Kinzig, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, am Beginn seiner Karriere stand, hatte er auf ein Auslaufmodell gesetzt, das verrät der Titel seiner Doktorarbeit von 1996: "Die Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand". Das klang nach Abschaffung. "Damals wussten meine studentischen Hilfskräfte nicht, was Sicherungsverwahrung ist." Jörg Kinzig ist ein ruhiger Mann, einer, der in Gesprächen auch lange zuhören kann. Wenn er argumentiert, ist immer noch die Lust am Dilemma zu spüren, für das er seine eigene Standardformulierung gefunden hat. "Die Sicherungsverwahrung ist eine Inhaftierung für noch nicht begangene Straftaten." Jemand, dessen Schuld abgegolten ist, sitzt im Gefängnis, damit er nicht wieder ein Verbrechen begeht.

Die Sicherungsverwahrung ist keine Haftstrafe, sie ist eine "Maßregel der Besserung und Sicherung". Häftlinge bleiben unter bestimmten Voraussetzungen im Gefängnis, wenn "die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten" neigt - also "für die Allgemeinheit gefährlich ist". So steht es im Strafgesetzbuch. Der Staat will die Gesellschaft schützen. Die Gesetze gehen auf das Gewohnheitsverbrechergesetz von 1933 zurück, aus der Nazizeit.

Bis 1998 endete die Sicherungsverwahrung nach spätestens zehn Jahren - nun kann sie ein Leben lang dauern

Kinzig spricht von einer Entgrenzung der Sicherungsverwahrung. 1996, als er seine Dissertation schrieb, erschütterte der systematische Kindesmissbrauch durch den Belgier Marc Dutroux ganz Europa. Kurz darauf wurde Natalie, ein sieben Jahre altes Mädchen aus Bayern, Opfer eines Sexualmordes; der Täter war einschlägig vorbestraft. Im Sommer 2001 forderte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder in der "Bild am Sonntag" härtere Strafen für Sexualstraftäter: "Wegschließen - und zwar für immer."

Schon 1998 hatte der Bundestag die Gesetze verändert. Bis dahin endete die Sicherungsverwahrung nach spätestens zehn Jahren - nun kann sie ein Leben lang dauern. Seit 1998 gab es fast jährlich weitere Änderungen. Häufig folgten sie auf grauenhafte Morde an Kindern, die durch Boulevardmedien bundesweit bekannt wurden, mit Namen und Foto - Peggy, Pascal, Tom, Carolin, Levke. Früher kam die Sicherungsverwahrung meistens erst infrage, wenn jemand schon zweimal verurteilt worden war und rückfällig wurde. Heute kann auch jemand, der wegen einer einzigen Tat vor Gericht steht, nach Verbüßung der Strafe in der Sicherungsverwahrung landen; in solchen Fällen kann die Verwahrung nachträglich angeordnet werden. Der ehemalige Direktor des Instituts für Kriminologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen, Professor Arthur Kreuzer, schätzt, dass - rein theoretisch - mittlerweile etwa 6000 aller 75 000 Strafgefangenen in Deutschland befürchten müssten, dass ihre Zukunft die Sicherungsverwahrung sein könnte.

1985 saßen in Deutschland 190 Menschen in der Sicherungsverwahrung, 1995 waren es 183. Am Stichtag 31. März 2008 waren es 447; derzeit sind es etwa 500 Verwahrte, bis auf eine Ausnahme nur Männer. Das Leben in Deutschland ist aber nicht gefährlicher geworden. Die Statistiker des Bundeskriminalamtes registrieren seit Jahren weniger Sexual- und Tötungsdelikte; für den sexuellen Missbrauch von Kindern war 2008 der niedrigste Wert seit 1993 zu verzeichnen. Und so schlimm jedes einzelne Verbrechen ist: Die Zahl der Sexualmorde an Kindern steigt nicht an, sie schwankt, so das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen, zwischen zwei und fünf pro Jahr.

2004 urteilte das Bundesverfassungsgericht, die Sicherungsverwahrung sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Verfassungsrichter mahnten aber an, dass die Bedingungen besser sein müssen als in der Haft: Es muss mehr Therapiemöglichkeiten geben und Vollzugslockerungen, um Verwahrte auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten.

Die Vollzugsbeamten im Werler Haus 2 sind stolz darauf, dass sie sich so genau an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten: In Werl leben Sicherungsverwahrte in Einzelzellen, sie dürfen die Wandfarbe ihrer Zelle selbst bestimmen, dürfen eigene Kleidung tragen, eigenes Bettzeug benutzen, einen Teppichläufer besitzen, maximal 1,50 mal einen Meter groß. Einige Verwahrte haben ein kleines Haustier, es gibt eine Küche, in der sie sich selbst verpflegen. Verwahrte müssen nicht arbeiten, dürfen es aber; sie können wöchentlich zwei Mal mit Angehörigen telefonieren, und sie dürfen drei Mal zwei Stunden pro Monat Besuch haben. Tagsüber stehen die meisten Zellentüren offen. In Werl nennen sie die Sicherungsverwahrung "Haus am See", weil es im Freistundenhof einen kleinen Teich gibt.

Bernd Deisler wurde im Februar 2001 verhaftet. Bis dahin hatte er noch kein Gefängnis von innen gesehen. Die Urteilsschrift ist fast 30 Seiten lang, auf den ersten Seiten hat das Gericht die Stationen seines Lebens zusammengefasst. Die Mutter Kriegsflüchtling, der Vater Besatzungssoldat, er ging in seine Heimat zurück. Als Jugendlicher musste er ins Heim; das Jugendamt traute der Mutter nicht zu, sich um ihren Sohn zu kümmern. Im Heim setzte es Stockhiebe. Deisler verließ es ohne Schulabschluss, an der Abendschule schaffte er die Fachoberschulreife. Er besuchte eine Fachschule für Pädagogik, Thema seiner Abschlussarbeit waren sexuelle Handlungen unter Heimkindern, die er während seiner Arbeit beobachtet hatte. Das war 1987, und damals hatte er schon angefangen, Kinder zu missbrauchen.

Ein Verwahrter muss durch vier Türen gehen, ehe er eine Chance auf Freiheit hat

Alle zwei Jahre muss es eine Prüfung geben, dann entscheidet sich, ob ein Mensch in der Sicherungsverwahrung bleiben muss, dazu wird jedes Jahr der Vollzugsplan fortgeschrieben. "Dat is'", sagt Norbert Schmälzger, Diplompsychologe und Leiter des Psychologischen Dienstes in der JVA Werl, "wie wenn der Arzt fragt: Wat hatta denn jetzt und wat machen wir mit ihm?" Schmälzger spricht von vier Türen, durch die ein Verwahrter gehen muss, ehe er eine Chance auf die Freiheit hat. Der Anstaltspsychologe muss die Ungefährlichkeit des Verwahrten attestieren, der Anstaltsleiter muss zustimmen, ein externer Gutachter muss eine günstige Prognose stellen, ehe eine Strafvollstreckungskammer entscheidet, sie besteht aus drei Richtern. Schmälzger, seit 1981 Gefängnispsychologe, ist also die erste Tür, die Menschen wie Bernd D. passieren müssen. Kann man lernen, sich ungefährlich zu präsentieren? "Ein bisschen schon", antwortet Schmälzger, "aber dagegen setzen wir unser Netz an Informationen." Im Vollzug verfolgen die Justizbeamten genau, wie sich ein Verwahrter verhält. Rastet jemand schnell aus, ist jemand aggressiv?

Jörg Kinzig bezweifelt, dass sich vorhersagen lässt, ob ein Mensch gefährlich ist. Er hat die Biografien von 22 Sicherungsverwahrten mit schlechter Prognose verfolgt, die meisten von ihnen waren noch vor der ersten Gesetzesverschärfung 1998 nach zehn Jahren in der Sicherungsverwahrung freigekommen. Acht wurden rückfällig, zwei begingen schwere Straftaten, einen schweren Raub und eine schwere Brandstiftung. Der Kriminologe Michael Alex kommt zu ähnlichen Ergebnissen: Er hat untersucht, was aus 77 Straftätern geworden ist, gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt worden war. Auch sie galten als gefährlich, kamen aber frei, weil Gerichte die Verwahrung ablehnten. Nach durchschnittlich zweieinhalb Jahren in Freiheit waren 50 von ihnen nicht auffällig geworden, fünf hatten schwere Straftaten begangen, drei von ihnen kommen wieder in die Sicherungsverwahrung. Jörg Kinzig fragt sich: "Selbst wenn von drei Personen einer tatsächlich gefährlich wäre: Wäre es gerecht, 750 Menschen zu verwahren, wenn 500 von ihnen kein schweres Verbrechen mehr begehen würden?" Aber wer will wissen, wer ungefährlich ist?

Bernd Deisler hat vielfachen Missbrauch begangen, mit 19 Taten hat sich das Landgericht befasst. In der Urteilsschrift sind sie beschrieben: Bernd D. engagierte sich als ehrenamtlicher Mitarbeiter verschiedener Menschenrechtsorganisationen. So lernte er 1983 vietnamesische Flüchtlinge kennen, die als "Boatpeople" nach Deutschland gekommen waren. Er half den Familien bei Behördengängen, den Kindern brachte er Deutsch bei, alle schafften später das Abitur. Er hat das Vertrauen der Familien missbraucht, die Gutgläubigkeit der Kinder ausgenutzt. Bernd Deisler hat wenigstens fünf Mädchen und Jungen missbraucht, manche über Jahre, einige von ihnen waren erst elf Jahre alt. Der erste nachgewiesene Missbrauch datiert aus dem Jahr 1986, der letzte versuchte Missbrauch, der zur Anzeige führte, aus dem Februar 2001. Bernd Deisler hat die Leben anderer Menschen schwer geschädigt.

Matthias Steuernagel ist Richter am Landgericht Lüneburg. Als Vorsitzender der Strafvollstreckungskammer entscheidet er, ob Verwahrte die Chance auf Freiheit bekommen. Er hat so eine Art innere Nagelprobe entwickelt, er stellt sich vor, dass ein Freigelassener auf Kollegen trifft, auf Freunde oder Verwandte. "Bin ich überzeugt, dass das gutgeht?"

Gutachter helfen bei einer Entscheidung, die am Ende aber die Richter treffen. Steuernagel mag Sachverständige, die kritisch sind, an deren Beurteilung er sich reiben kann, durch die er ein Gefühl dafür bekommt, was im Vollzug falsch läuft, welche Therapie noch folgen sollte. "Das Problem ist: Es gibt zu wenige Gutachter." Uwe-Christian Rutetzki, Facharzt für Psychiatrie, arbeitet oft mit Richter Steuernagel zusammen. Er sieht die Ursache für den Gutachtermangel auch in der Privatisierung von Krankenhäusern. "Die müssen sparen, um Gewinn machen zu können." Wenn Gerichte Ärzte als Sachverständige anfragten, sagten Chefärzte häufig: "Geht nicht, wir brauchen sie hier."

"Ob jemand Reue zeigt, kann ich letztlich nur erkennen, wenn er in seinem Leben etwas ändert", sagt der Richter

Matthias Steuernagel hat ein weiteres Problem: Wenn er auf Partys gefragt wird, was er beruflich macht, sagt der Richter manchmal im Scherz. "Ich bin in der Altenbetreuung tätig." Steuernagel kennt viele Geschichten von Männern, die den Großteil ihres Lebens im Knast verbracht haben und die nun in die Jahre kommen. Seit 2004 steht er der Strafvollstreckungskammer vor, seitdem hat er nur vier Leute aus der Sicherungsverwahrung entlassen. "Wir kriegen die Leute kaum kontrolliert raus", sagt er und hat viele Beispiele parat von Männern, die nur den Knast kennen. "Es ist fast unmöglich, für solche Menschen ein soziales Umfeld aufzutun, das sie stützt. Es gibt kaum Heime, die alternde Sexualstraftäter aufnehmen wollen."

Über Lockerungen könnten Sicherungsverwahrte lernen, in der Freiheit zurechtzukommen; das kann vom begleiteten Ausgang bis hin zum Hafturlaub reichen. Zwar entscheiden die Anstaltsleiter über Lockerungen, sie unterliegen aber strengen Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Ministerien in den Bundesländern - ein Politikum. "Es gibt kaum Lockerungen", sagt Steuernagel. Sein wichtigster Maßstab, ob sich ein Straftäter verändert hat, sind nicht Tränen des Bedauerns. "Ob jemand Reue zeigt, kann ich letztlich nur erkennen, wenn er in seinem Leben etwas ändert." In der Sicherungsverwahrung, in Unfreiheit, ist das kaum zu beurteilen. "Wir müssen manchmal die Freiheit probieren. Denn die Risiken sind größer, wenn wir jemanden ungelockert entlassen müssen, weil eine günstige Prognose nur noch von Lockerungen abhängig gewesen wäre, die aber nicht gewährt wurden." Ungelockert, damit meint der Steuernagel Gefangene, die sich über Jahre nicht in Freiheit beweisen konnten.

Und wenn es schiefgeht? Hat er Angst, mit Foto in der "Bild"-Zeitung zu stehen, unter einer Überschrift wie: "Neuer Justizskandal! Er ließ das Sexmonster frei"? "Nein", sagt er, "ich bin nicht dem Volksempfinden verpflichtet. Die Entscheidungen, die wir treffen, sind wohlabgewogen, wir treffen sie nach bestem Wissen und Gewissen." Dann blickt der Richter ernst zur Tür, als würde er sich fragen: Kommt da einer, dem ich die Freiheit zugetraut habe, gleich wieder rein?

Bernd Deisler wollte das Urteil abwarten und sich umbringen. "Die Entscheidung, mir das Leben zu nehmen, war die Entscheidung, mich der Sache zu stellen. Ich war schuldig, ich habe Vertrauen missbraucht, ich habe Familien missbraucht." Freunde, die ihn schon während der Untersuchungshaft besuchten und den Prozess begleiteten, brachten den Lebensmut zurück, sie besuchen ihn bis heute. Andere Freunde haben sich abgewandt, auch das empfindet er als Strafe. Zusätzlich zu der sechsjährigen Haft, die er als "hart" empfand, "aber die hatte ich zu akzeptieren". Aber die Sicherungsverwahrung? Bernd D. spricht davon, dass er mit anderen Menschen in einer Zwangsgemeinschaft leben muss, dass viele Verwahrte sich aufgeben, dass sie den Anschluss an ihre Familien und die Gesellschaft verlieren. Manchmal hört man Verwahrte, die nicht wegen eines Sexualdeliktes in Haus 2 sitzen, über Missbrauchstäter wie Bernd Deisler tuscheln. "Das ist ein Buschhocker." Deisler sagt, "Sicherungsverwahrung ist für mich eine niedliche Umschreibung der Todesstrafe auf immer und ewig."

Deutschland verstößt gegen den Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz", sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Eine Tagung an der Evangelischen Akademie in Loccum bei Hannover. Matthias Steuernagel ist gekommen, Professor Kinzig auch, sie diskutieren mit 60 weiteren Teilnehmern, mit Wissenschaftlern, Richtern, Anwälten, Gefängnisseelsorgern, Gutachtern, Vollzugsbeamten aus ganz Deutschland. Es gibt Gesprächsbedarf, und das nicht erst, seit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesregierung im Dezember verurteilt hat. Deutschland verstoße gegen den Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz", weil ein Verwahrter, der Mitte der neunziger Jahre davon ausgehen konnte, nach zehn Jahren freizukommen, noch immer sitzt; und weil sich die Verwahrung zu wenig von der Haft unterscheide. Schon nach den ersten Wortmeldungen in Loccum ist klar, dass nicht nur die europäischen Richter, sondern auch die meisten Tagungsgäste die Verschärfung der Gesetze kritisch sehen.

Auch Michael Skirl, Leiter der JVA Werl, ist angereist, er ist so etwas wie das Mensch gewordene Dilemma der Sicherungsverwahrung. In Werl greift die Sicherungsverwahrung nach mehr Raum. Es gibt Pläne für einen Ausbau, dadurch wird in der JVA bald Platz für 200 Verwahrte sein. Skirl legt Wert darauf, dass Journalisten in Werl recherchieren können. Wenn er mit ihnen spreche, spüre er, dass Gerhard Schröders Ausspruch "Wegschließen für immer" einen gesellschaftlichen Konsens beschreibe. "Ich treffe Reporter, die waren gegen das US-Lager in Guantánamo auf Kuba, aber wenn einer in Sicherungsverwahrung geht, nehmen sie es mit Genugtuung auf."

Diese Entwicklung stellt Skirl, der Chef ist von 440 JVA-Mitarbeitern, vor ein Problem. "Wer will dann hier noch arbeiten? Dass jemand die Perspektive hat, wieder rauszukommen, ist für meine Leute auch eine Lebensversicherung." Verwahrte ohne Aussicht auf Freiheit haben nichts mehr zu verlieren, sie sind gefährlicher als Menschen mit einem Rest Hoffnung.

Das Konzept für die Sicherungsverwahrung in Werl hat vier Stufen, drei davon sind darauf ausgerichtet, auf das Leben in Freiheit vorzubereiten; "der Ressourceneinsatz ist intensiv", steht im Konzept. Aber in Werl sind sie so ehrlich, noch eine vierte Stufe zu benennen, der Ressourceneinsatz ist "eingeschränkt". Es ist die Stufe für die, die länger als zehn Jahre in Verwahrung sind. Skirl erzählt von einem Mann, der ihm sagt, die JVA Werl sei das beste Männerwohnheim, in dem er je gelebt habe. "Der will gar nicht mehr alle zwei Jahre einem Gutachter erzählen, was er beim ersten Mal Onanieren empfunden hat." Die Neuen in Haus 2 werden jünger, vor ihnen liegt vielleicht ein Leben hinter Gittern. Sie treffen auf die Alten. Den Sanitätsbereich haben sie um eine Badewanne erweitert, mit Haltegriff für die, die nicht mehr duschen können. In den vergangenen zehn Jahren sind in Werl fünf Männer in der Sicherungsverwahrung gestorben.

Das ist die eine Seite der Geschichte. Dann aber meldet sich Michael Skirl in Loccum zu Wort, als die nachträgliche Sicherungsverwahrung kritisiert wird, sie ist unter Fachleuten besonders umstritten. Skirl erzählt, er selbst habe gegen einen Strafgefangenen nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt, der Therapieangebote abgelehnt und sich als bekennender Gewaltpädophiler zu erkennen gegeben habe.

"Wenn ich wirklich gefährlich bin, gehöre ich in eine psychiatrische Anstalt", sagt der Täter

Bernd Deisler sagt, er selbst sei nicht gefährlich, "aber andere hier sind es". Er erzählt, was er in den Therapien über sich gelernt hat. Dass er arrogant wirke, wie jemand, der vieles besser wisse, dass er gelassener sein müsse, dass er während seiner Therapien oft gedacht habe: "Mein Gott, das bist du nicht." Das Urteil gegen Bernd Deisler aus dem Jahr 2001 gibt den Sachverständigen des Landgerichts, einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, so wieder, dass vielleicht gerade das Deislers Problem war: Der Angeklagte sehe sein pädophiles Verhalten als Rätsel an, spalte es von seiner Persönlichkeit ab und entwickele daher kein Problembewusstsein. Dass er einen Hang zum Missbrauch habe, leiteten Richter und Schöffen auch daraus ab, dass Deisler noch aus der Untersuchungshaft verbotenerweise Briefe an ein Opfer schrieb: "Ich küsse Deine Lippen, Dein liebliches Gesicht, so wie ich mir es vom Vater ersehnt habe." Deisler findet, die Sicherungsverwahrung sperre Menschen nach der Wahrscheinlichkeitslehre weg. "Wenn ich wirklich gefährlich bin, gehöre ich in eine psychiatrische Anstalt. Wenn man erst mal in Haft ist, hat man keine Chance." Kämpfen will er trotzdem, er hofft auf Lockerungen, damit er sich in Freiheit beweisen kann. Und er macht noch eine Therapie.

Das Büro von Pfarrer Adrian Tillmanns, evangelischer Gefängnisseelsorger in Werl, hat Gitter vor dem Fenster wie alle Büros in der JVA. Der Rauch der Zigaretten zieht nur schwer ab, und Tillmanns raucht viel. In seiner Tasse mit dem Wappen des VfL Bochum schwappt starker Kaffee. Tillmanns sieht aus wie ein Kumpeltyp, mit dem man gern durch die Kneipen ziehen und über Gott und die Welt reden möchte, weil er dem Leben nicht aus dem Weg geht. Jeans, gestreiftes Hemd, darunter ein weißes T-Shirt, hohe Stirn, blonde, lockige Haare, kräftige Stimme. Er weiß, dass er nicht mit Heiligen arbeitet, "die Leute hier haben in der Regel schon zwei Chancen gehabt". Und nicht genutzt, aber das sagt er nicht, er will niemanden aufgeben, von Berufs wegen nicht. Weil sich die Humanität einer Gesellschaft daran bemisst, wie sie mit denen am Rand umgeht, das ist so ein Leitgedanke des Pfarrers. Wie die Bibelverse, die Tillmanns auswendig aufsagt: "Dann trat Petrus zu ihm und fragte: Herr, wie oft muss ich meinem Bruder, der an mir sündigt, vergeben? Genügt es siebenmal? Jesus sagte: Ich sage dir nicht siebenmal, sondern bis siebzigmal siebenmal." Das steht so im Matthäusevangelium, Tillmanns glaubt an Vergebung, unter einer Bedingung: Die Verwahrten, die zu ihm kommen, müssen es ehrlich meinen. "Das ist die Basis für Seelsorge, dann ist alles möglich." Auch dass einer umkehrt, nicht mehr gefährlich ist? "Ja", sagt er, "ich habe hier mit 60 Sicherungsverwahrten zu tun, die sind nicht mehr alle gefährlich."

Warum können Politiker dann mit schärferen Gesetzen zur Sicherungsverwahrung so leicht punkten? Ohne sie aus dem Regal zu holen, zitiert Tillmanns wieder die Bibel. "Levitikus 16, Verse 8 bis 21, die Sündenbockgeschichte. Die Welt ist immer komplexer geworden", sagt der Pfarrer. Er meint damit zum Beispiel: Wenn in den USA Immobilienkredite gestückelt und verkauft werden, gibt es in Deutschland eine Bankenkrise. "Es passieren ständig Dinge, die man nicht schlecht finden darf, weil sie nicht eindeutig sind. Da ist man gottfroh, wenn es Verbrecher gibt, die eindeutig böse sind." Aber was ist mit Freunden, mit Bekannten, die Kinder haben? Adrian Tillmanns kennt die Ängste der Menschen. Als er gerade in Werl angefangen hatte, wollten einige Frauen aus seinem Kirchenkreis wissen, warum er ausgerechnet mit Sicherungsverwahrten zusammenarbeite. "Ich habe sie gebeten, sich vorzustellen, es wären ihre Kinder, die in der Sicherungsverwahrung sitzen und nie mehr rauskommen."

Die Frauen haben lange geschwiegen.

Und nicht weiter nachgefragt.

* Name von der Redaktion geändert

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sehe es aus der Sicht eines ehemaligen Insassen der Justizvollzugsanstalt Werl wie folgt:

1. Die Strafjustiz hier in NRW will doch gar nichts daran ändern, dass Menschen ehrlich werden.

2. Sie verdienen doch mit den Inhaftierten eine ganz große Menge Geld.

3. Der Strafvollzug hier in NRW wird doch nun wirklich meines Erachtens Industriell betrieben.

Denn der Nordrhein - Westfälischen Strafjustiz geht es prim ehr nur darum die Haftanstalten voll Belegt zu halten, damit sie keine Beamten aus ihren eigenen Reihen verliert.

Resozialisierung und Wiedereingliederung Straffällig gewordener Mitmenschen ist dieser Strafjustiz völlig gleich gültig!

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