Erkennen, reklamieren, sanieren
Tim Wegner
30.05.2013

Ein Haus ohne Mängel gibt's nicht, aber die DEKRA beobachtet, dass die Zahl der Mängel zunimmt. Ganze TV-Serien weiden sich an der Verzweiflung von Bauherren (und Bauherrinnen) und versprechen Abhilfe. Wie man Mängel frühzeitig entdeckt und Abhilfe schafft oder sogar schlimmste Fehler vermeidet, dazu hat die Stiftung Warentest nun den Ratgeber "Baupfusch" vorgelegt, verfasst von Christian Eigner. Wichtig ist bereits, mit wem man den Vertrag abschließt: mit einem Generalunternehmer oder mit einem Architekten, einer Architektin? 90 Prozent der HäuslebauerInnen entscheiden sich für den Generalunternehmer und sein "Fertighaus" zum angeblichen Festpreis. Nachteil: Jeder Extrawunsch kostet erheblich mehr; und der Generalunternehmer macht keine kritische Baubeleitung, sondern übt in Form seines Bauleiters nur eine Art "freiwillige Selbstkontrolle" aus. Anders die Architektin: Die steht nur in Diensten des Häuslebauers. Sie kostet nicht wenig, aber entdeckt möglicherweise gerade noch rechtzeitig gravierende Baumängel, deren Sanierung den Bauherrn später Unsummen kosten könnte. Man kann natürlich auch externe Fachleute zur regelmäßigen Qualitätskontrolle bauftragen. Was es alles für Mängel gibt, wie leicht oder schwer sie zu entdecken sind, worin die Sanierung besteht und was passiert, wenn man nicht rechtzeitig saniert, das macht den Hauptteil des Buches aus. Kapitel zur Abnahme, zu Gerichtsprozessen oder Schlichterlösungen sowie Musterbriefe runden das Buch ab.

Stiftung Warentest, Berlin 2013, 240 Seiten, 24,90

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Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist teilweise abenteuerlich, wie und vom wem heutzutage Hausbauten, ob Ein- oder Mehrfamilienhäuser, angeboten werden. Es ist für den Laien und auch für den Fachmann äußerst schwer, die richtige Firma zu beauftragen. Es ist schon nicht so einfach, die Prospekte und Beschreibungen der verschiedenen Anbieter zu vergleichen und dann den richtigen zu beauftragen - für einen Laien schon sehr schwierig ohne fachmännische Hilfe.
Welcher Bauwillige kann schon die richtigen Fragen stellen und die Antworten bewerten - der Verkäufer erzählt alles, was der Auftraggeber hören will.
Letztendlich zählt nur der schriftliche Vertrag - das kann aber nur ein Baufachmann überprü-
fen.
Außerdem müssen die Inhalte der Verträge und Angebote als Grundlage des Kaufvertrages auf Vollständigkeit geprüft werden, denn spätere Nachträge verursachen dann unvorhergesehene Mehrkosten, die dann böse Überraschungen bringen können und den gesteckten Kostenrah-men sprengen. Das gleiche gilt für spätere Sonderwünsche.
MEIN RAT IST DESHALB FOLGENDER :
Holen Sie sich vor Vertragsunterschrift fachmännischen Rat ein - das ist sicher billiger als
spätere überteuerte Nachträge!!!!

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