Lisa Rienermann
Das evangelische Kirchenparlament im Überblick
Einmal im Jahr trifft sich das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche in Deutschland: die Synode im Überblick
08.09.2015

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist die Gemeinschaft der 20 evangelischen Landeskirchen in der Bundesrepublik mit rund 23,4 Millionen Protestanten. Sie verfügt über drei Gremien: die Synode, die Kirchenkonferenz und den Rat. Synode und Rat sind nach der Verfassung gleichrangig, allerdings mit unterschiedlichen Aufgaben ausgestattet. Die Kirchenkonferenz spiegelt den föderalen Aufbau des deutschen Protestantismus in 20 Landeskirchen wider.

Die Synode ist das Kirchenparlament und repräsentiert die evangelischen Christen in Deutschland. Die EKD-Synode besteht aus 120 Mitgliedern. Davon werden für eine Amtszeit von sechs Jahren 100 von den Landeskirchen entsandt. 20 Synodale beruft der Rat, zumeist Personen des öffentlichen Lebens und kirchlicher Werke. Geleitet wird die Synode von einem Präsidium, dem ein Präses vorsitzt. Momentan ist das die ehemalige FDP-Bundesministerin Irmgard Schwaetzer. Aufgabe der Synode, die in der Regel einmal jährlich zusammentritt, ist es, die Arbeit der EKD und kirchliche Fragen zu beraten.

Dazu gehören Beschlüsse über den EKD-Haushalt, Kirchengesetze und Kundgebungen für die Öffentlichkeit. Im EKD-Haushalt ist festgelegt, wie viel Geld in Projekte und Arbeitsfelder fließt. Zusammen mit der Kirchenkonferenz wählt die Synode den Rat und aus dessen Mitte den Ratsvorsitzenden. Ratsvorsitzender ist seit November 2014 Heinrich Bedford-Strohm, der zugleich bayerischer Landesbischof ist. Anfang 2007 wurde eine Strukturreform wirksam, die eine enge Verzahnung der Organe und Dienststellen von EKD und den konfessionellen Zusammenschlüssen der Lutheraner und Unierten beinhaltet. Seit 2009 tagen daher EKD-Synode, die lutherische Generalsynode und die Vollkonferenz der unierten Kirchen zeitlich verzahnt am gleichen Ort.

Quelle: epd

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