Das Familienministerium räumt ein, dass die Antragsbearbearbeitung in der Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch zu viel Zeit braucht.
24.05.2018

Bis zu zwei Jahre müssen Opfer sexuellen Missbrauchs sich gedulden, bis ihr Antrag auf finanzielle Hilfen beschieden wird. Das Bundesfamilienministerium erklärte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd), die Bearbeitungsdauer liege "derzeit im Schnitt bei knapp zwei Jahren" und sei "damit viel zu lang". Die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch sei inzwischen personell aufgestockt und die Bearbeitung der Anträge beschleunigt worden.

Bis zu 10.000 Euro Unterstützung

Bei der Geschäftsstelle des Fonds können Menschen Unterstützung beantragen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexueller Gewalt ausgesetzt waren. Von dem Geld können sie Therapien oder Hilfsmittel bezahlen. Im Schnitt erhalten die Betroffenen derzeit 9.100 Euro. Die Höchstgrenze ist 10.000 Euro.

Der Fonds wurde 2013 infolge des Missbrauchsskandals eingerichtet und wird maßgeblich vom Bund sowie von den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Hessen finanziert. Insgesamt stehen nach Angaben des Bundesfamilienministeriums 82 Millionen Euro zur Verfügung, davon ist die Hälfte vergeben. Der Fonds wurde als Übergangslösung bis zur Reform des sozialen Entschädigungsrechts eingerichtet, die weiter auf sich warten lässt. Nach geltender Rechtslage haben Missbrauchsopfer kaum Chancen, eine Entschädigung zu erhalten.

Mehr als 10.000 Anträge

Bis Ende April dieses Jahres sind beim Fonds 10.221 Anträge eingegangen. Fast alle Antragsteller (95 Prozent) leiden unter den Folgen sexueller Übergriffe im familiären Umfeld, ein kleiner Teil ist zusätzlich oder ausschließlich im institutionellen Rahmen, also beispielsweise in einem Verein, mit sexueller Gewalt konfrontiert worden.

Die meisten Anträge waren im Frühjahr 2016 gestellt worden, da die Antragsfrist ursprünglich nur bis Ende April 2016 lief. Die Mehrzahl der Antragsteller aus dieser Zeit wartet noch auf ihren Bescheid. 4.500 Anträge sind seit der Einrichtung des Fonds entschieden und überwiegend bewilligt worden.

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